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Ralf Hansen
Einübung in die europarechtliche Fallösung
Eine Rezension zu:
Arndt, Hans-Wolfgang/Fischer, Kristian
Europarecht. 20 Fälle mit Lösungen
2., neubearbeitete Auflage, 1999, 152 S., DM 32,-
Heidelberg: C.F. Müller
Schaeffers Rechtsfälle, Bd. 32/1
http://www.huethig.de
Ergänzend zum Kurzlehrbuch von Arndt zum Europarecht (4. Aufl., Heidelberg: C.F. Müller, 1999 - Rezension auf juramail durch Alexander Hartmann folgt) liegt mit
dieser Fallsammlung eine wichtige Ergänzung vor, die aber auch ohne Rückgriff auf dieses kurze und prägnante Lehrbuch benutzbar ist. Es ist etwas bedauerlich, daß aus der
alt eingeführten Reihe "Schaeffers Rechtsfälle. Praktische Fälle mit Lösungen und Anleitungen zu Prüfungsarbeiten" gegenwärtig nur fünf Bände aktuell verfügbar sind. Die
Sammlung richtet sich vornehmlich an Pflichtfachstudenten, dürfte aber auch dem Wahlfachstudenten nützlich sein. Dabei ist zu berücksichtigen, daß im Europarecht eine
trennscharfe Differenzierung zwischen Wahl - und Pflichtfach kaum möglich ist. Leitbild der Fallösungen ist ein Lösungsvorschlag, wie er bestenfalls von einem exzellenten
Prädikatskandidaten in einer Klausur hätte erstellt werden können. Es handelt sich daher nicht um komplette Hausarbeitslösungen (wie sie etwa Weiß, Examensfälle zum
Europa- und Völkerrecht, Neuwied, 1999, bietet, Rezension auf juramail folgt in Kürze). Keineswegs beschränken sich die Fälle auf öffentlich-rechtliche Bezugnahmen,
sondern wollen der "Vereinnahmung" des Europarechts durch diese Fachrichtung ein wenig vorbauen. Das Europarecht hat sich längst in alle nationalen Materien verästelt.
Weshalb auch arbeits-, urheber-, wirtschafts- und kartellrechtliche Fragestellungen berücksichtigt worden sind, wobei aber ein Spezialwissen nicht nötig ist. Eine
wirtschaftsrechtliche Schwerpunktsetzung ist nicht zu übersehen. Dies ist zu begrüßen. Es geht in allen Fällen um das Verständnis der Zusammenhänge zwischen nationalem und
europäischem Recht. Alle zwanzig Fälle haben deutlich Examensniveau und können zur unmittelbaren Vorbereitung auf die Erste Staatsprüfung dienen. Die Bearbeitung der Fälle
durch die Autoren - dafür bürgt insbesondere der Name des erstgenannten Verfassers, Ordinarius in Mannheim und ausgewiesener Kenner der Materie - hält deutlich, was die
Ankündigung verspricht.
Der erste Fall etwa beschäftigt sich mit der für die Entwicklung der EG im Verhältnis zur WTO inzwischen symbolträchtigen "Banane". Er ist mehreren einschlägigen
Entscheidungen sowohl deutscher Gerichte, als auch des EuGH nachgebildet. Es geht um die Rechtmäßigkeit der Statuierung von Einfuhrlizenzen für Drittlandbananen aufgrund
einer sekundärrechtlichen EG-Verordnung auf der Basis von Art. 249 EGV. Im Zentrum stehen die Beeinträchtigung europäischer Grundrechte, die mögliche Verletzung der Art. 12
Abs.1 und 14 Abs.1 GG, die Vorlagemöglichkeit eines deutschen Gerichts an das BVerfG nach Art. 100 Abs.1 S.1 GG, die Notwendigkeit der Einleitung eines
Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 234 EGV und der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch ein deutsches Verwaltungsgericht (gerade der letzte Punkt ist extrem
praxisrelevant unter dem Aspekt, ob die unionsrechtskonforme Auslegung auch des deutschen Rechts dazu führt, das individuelle Interesse auf Gewährung vorläufigen
Rechtsschutzes hinter der effektiven und unverzüglichen Verwirklichung des EG-Rechts zurückstehen muß) . Damit sind nahezu alle Problemfelder abgedeckt. Selbst das im
Pflichtfach wohl nur am Rand relevante EG-Außenwirtschaftsrechts wird in Fall 20 eingehend unter Einschluß der GATT-Problematik thematisiert. Die Lösung setzt auch einige
völkerrechtliche Kenntnisse voraus, wenigstens soweit die Problematik der Völkerrechtsubjektivität der EU und die Problematik "gemischter Abkommen" betroffen ist.
Insbesondere nach dem Scheitern der WTO-Konferenz in Seattle wird die Kollision des GATT mit dem Außenwirtschaftsrecht der Europäischen Gemeinschaften (die EU ist kein
Völkerrechtssubjekt) auch deutsche Juristen zunehmend beschäftigen, wobei es dann sicher nicht mehr nur um Bananen gehen wird.
Fall Nr. 3 erfaßt die ungemein aktuelle Problematik der Werbeverbote für Tabakwaren. Der Fall wird allerdings gegenüber der gegenwärtigen Problematik etwas verändert (die
betreffende Richtlinie wurde vor einigen Monaten erlassen. Ob die zutreffende Rechtsgrundlage - Rechtsvereinheitlichung - gewählt wurde, ist aber mehr als fraglich und
Gegenstand eines beim EuGh noch anhängigen Verfahrens). Der Staat Frankreich erläßt eine derartige Regulation im Alleingang (derartige Regelungen gibt es in einigen
europäischen Ländern tatsächlich, zumal auch in Deutschland die Werbemöglichkeiten durch §§ 21 Nr. 1 lit. f, 22 Abs.1, 2 LMBG durchaus beschränkt sind). Eine vergleichbare
Regelung wird in Deutschland für ein nationales Werbeverbot für Alkohol seit längerem kontrovers diskutiert. Demgegenüber entwirft die Kommission eine eigene Konzeption und
will lediglich (wie auch ursprünglich tatsächlich geschehen) Werbeverbote auf Warnhinweise beschränken. Letztlich geht es hier um das angemessene Grundlagenverhältnis
zwischen wirtschaftlicher Betätigungsfreiheit und Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Auch hier werden wieder verschiedene Fragekomplexe angeschnitten, über die Verletzung
der Warenverkehrsfreiheit durch Werbeverbote, der nationalen Grundrechtsrelevanz bei nationalem Vorgehen gegen die Regelung bis zur Umsetzungspflicht reicht.
Bei näherem Hinsehen entpuppt sich die Sammlung als eine Aufbereitung "klassischer" EuGH-Entscheidungen für die Fallbearbeitung. Neu verpackt und ausgezeichnet aufbereitet.
Zumal juristisch hochspannend. Die (meist vier) Fallfragen erfassen stets das gesamte Spektrum der Problematik. Es geht um Altautoverwertung (auf dem Berliner EU-Gipfel ein
arg umstrittenes Thema), um "Ausländerklauseln" im Profisport (diesmal aber nicht um Fußball, sondern zur Abwechslung einmal um Basketball), um Studium im Ausland,
Frauengleichstellung bei der Bewerbung um Arbeitsplätze, die IHK - Zwangsmitgliedschaft (im Mittelstand heiß umstritten), die Niederlassung deutscher Anwälte im Ausland
(gleich zweimal), die Zulässigkeit des Verbotes des "cold calling" bei der Kapitalanlageaquisition, unzulässige Beihilfegewährung durch Staaten (der Fall "Holzmann" läßt
grüßen), die Rückforderung von Subventionen und schließlich auch um Musik. Die Entscheidung des EuGH zu "Phil Collins" hat den europäischen "Bootleg-Markt" erheblich
verändert, wenn auch nicht "ausgetrocknet", wie der Kläger sich wohl erhofft hat, dessen europäisch geschützte Persönlichkeitsrechte vom deutschen Urheberrecht (auch
völkerrechtlich Bestand eine Lücke) vom deutschen Urheberrecht diskriminiert wurden, die nach der Rechtsauffassung des EuGH zur Angleichung (einer im IPR anerkannten
Methode) geführt haben, nicht aber zur Eröffnung eines Handlungsspielraums für den nationalen Gesetzgeber. Eine Besonderheit zur deutschen Rechtspraxis, auf die die
Fallösung deutlich hinweist. Damit handelt es sich um hochbrisante und sehr aktuelle Fragestellungen, die sämtlich jederzeit Gegenstand juristischer Prüfungssituationen
werden können. Alle Fälle zeigen deutlich wie sehr das europäische Recht mit den nationalen Rechten unentwirrbar verwoben ist. Eine nationale Rechtsanwendung, besonders im
Wirtschaftsrecht, ohne Beachtung europäischer Bezüge, kann es nicht mehr geben. Hilfreich und nützlich ist es dabei problematische Entwicklungen mit europäischen Bezügen
gedanklich auf Europarechtskonformität zu hinterfragen. Die Fallsammlung zeigt, wie sehr die Aufgabensteller die aktuellen Entwicklungen verfolgen.
Die Lösungen sind so ausführlich wie nötig, verzichten aber auf jeglichen Ballast und sogar auf Fußnoten. Vielmehr finden sich am Ende jeder Fallösung knappe, aber
inhaltsreiche weiterführende Hinweise, die so gehalten sind, daß man ihnen sogar in einem angemessenen zeitlichen Rahmen nachgehen kann. Die in jeder Hinsicht
empfehlenswerte Fallbearbeitungslehre im Europarecht ist für die Examensvorbereitung besonders geeignet und verdient eingehende Beachtung.
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