Jurawelt

Artikel 1209
Ralf Hansen

Grundrechte aktuell

Eine Rezension zu:

Rolf Schmidt/Stefanie Seidel

Grundrechte


2. Auflage

Grasberg bei Bremen: Rolf Schmidt Verlag 2001, 384 S., DM 34,50,-
ISBN 3-934053-11-4

http://www.rolf-schmidt-verlag.de


Die Grundrechte des Grundgesetzes ziehen ihre Kreise bis hinein in die letzten einfachrechtlichen Domänen. Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland ist inzwischen - nicht zuletzt aufgrund der Judikatur des BVerfG - durchdrungen von einer Interaktion von grundrechtlicher Dogmatik und einfachem Recht. Diese Bezüge machen dieses Rechtsgebiet für den Studenten komplex, da die souveräne Bewältigung derartiger Fälle auch einiges Wissen im Bereich der einfachgesetzlichen Teilrechtsgebiete abverlangt. Nicht nur was die Grundrechte betrifft, zeichnen sich die inzwischen gut eingeführten Bücher der beiden Autoren durch ein größtmögliches Maß an Aktualität aus. So wurden in die Neuauflage die Folgen der Änderungen der Art. 12 a GG und des Art. 16 II GG bereits eingearbeitet. Auch den Interaktionen zwischen Europarecht und Verfassungsrecht wird eingehende Aufmerksamkeit gewidmet. So haben die Autoren bereits die möglichen Auswirkungen der Europäischen Grundrechtscharta auf die Grundrechte des Grundgesetzes berücksichtigt, so gering sie sein werden. Erfreulicherweise finden sich auch Ausführungen zur verfassungsrechtlichen Problematik des Ausstiegs aus der Atomenergie. Auch die Vereinbarkeit des neuen Lebenspartnerschaftsgesetzes mit Art. 6 I GG wird diskutiert. Hier muß man nicht Kassandra spielen wollen, um ein Verfahren vor dem BVerfG zu erwarten, zumal diese Ragen die Phantasie zahlreicher Aufgabensteller in Übung und Examen beflügeln dürfte. Alle einschlägigen Entscheidungen des BVerfG und die neueste Literatur sind eingearbeitet, nicht zuletzt auch zum Bereich des Brief-, Post- und Telekommunikationsgeheimnisses, das erst kürzlich durch den Gesetzgeber weiter eingeschränkt wurde. Ausführlich diskutiert wird etwa auch das Thema der akustischen Wohnraumüberwachung ("Großer Lauschangriff"), allerdings unter Aussparung der Problematik des verfassungswidrigen Verfassungsrechtes, die gerade Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde beim BVerfG ist. Die Darstellung richtet sich vornehmlich an Studenten. Aus diesem Grund steht die Fallbearbeitungspraxis in Übung und Examen im Zentrum der Darstellung. Alle Ausführungen werden auf die Anforderungen der Fallbearbeitungspraxis bezogen, was mit Sicherheit auch einen guten Teil des großen Erfolges der Büchern aus diesem Verlag ausmacht, jenseits des Mainstreams von konventioneller Lehrbuchliteratur und den gängigen Skripten der Repetitorien, zwischen denen die Bände von Schmidt und Seidel einen interessanten Mittelweg einzuschlagen versuchen.

Dabei ist der Aufbau selbst eher konventionell, beruhend auf der gängigen Unterteilung in allgemeine und besondere Grundrechtslehren, so daß die allgemeinen Strukturprinzipien vorab dargestellt werden. Interessant sind etwa die Ausführungen zum Verhältnis der deutschen Grundrechte zu den Grundrechten des Europarechts (im weitesten Sinne). Die Europäische Grundrechtscharta wird indessen als rein programmatisches Dokument maximal mittelbare Auswirkungen auf die deutsche Grundrechtsdogmatik haben, zumal die EU von einer Verfassung noch weit entfernt ist, soweit sie sich nicht sogar immer weiter davon entfernt, zumal damit in einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedliche Zielsetzungen verbunden werden. Im Grundsatz und auch für das Verhältnis Europarecht und Grundrechte - im Rahmen der Kompetenzeröffnung durch das Prinzip der Einzelermächtigung - von einem Vorrang des Europarechts auszugehen, ist im Grundsatz - feindogmatische Differenzierungen außen vor gelassen - jenseits der Grenze des Art. 79 III GG praktikabel und zutreffend. Dies zeigt sich etwa bei den Ausführungen zu Art. 12 a GG zum Thema "Frauen in den Streitkräften". Hier hatte der EuGH bekanntlich darüber zu entscheiden, ob es gegen Art. 2 der RL 76/207/EWG verstößt, wenn Frauen zum Dienst mit der Waffe in Streitkräften nicht zugelassen werden. Das Urteil führte dann zu einer Änderung des Art. 12 a GG und des Soldatengesetzes, die die Klägerin des Ausgangsverfahrens ironischerweise selbst nicht in Anspruch genommen hat. Jedenfalls werden die prüfungsverdächtigen Probleme dieser Fälle anhand eines verwaltungsprozessualen Ausgangsfalles sehr eingehend und sehr fallbezogen dargelegt, auch wenn die Frage nicht berücksichtigt wird, ob aus Art. 79 III GG Gründe entwickelt werden können, die einem derartigen Vorrang entgegenstehen könnten. Darüber hat der Gesetzgeber sich indessen mit einer Neuregelung hinweggesetzt, die die Vorgaben des EuGH weit hinter sich läßt, die aber verfassungskonform sein dürfte.

Sehr solide sind die Ausführungen zu den allgemeinen Freiheits- und Gleichheitsgrundrechten. Hier werden zahlreiche sehr brauchbare Prüfungsschemata angeboten, ergänzt durch sehr beherzigenswerte Bemerkungen zur Klausurenstrategie. Sehr gelungen sind auch etwa die Ausführungen zur Meinungsfreiheit. Dieses Kapitel weist eine - den gesamten Band prägende - sehr aktuelle Auswahl von Fällen, die meist der Judikatur des BVerfG entnommen sind. "Soldaten sind Mörder" fehlt ebensowenig wie "Deutschlandlied '86". Die Lösungen sind dabei höchst eigenständig. Keinesfalls wird die "h.M." einfach "heruntergebetet", sondern es wird höchst selbständig argumentiert. Die Autoren versuchen - durchweg gelungen - überzeugend auf der Basis juristisch-rationaler Überzeugungsfindung zu argumentieren und zu kritischem Denken anzuleiten. Überaus lesenswert sind etwa die einem liberalen Grundrechtsverständnis folgenden Ausführungen zu Art. 8 GG, die jedem "konventionellen Lehrbuch" Ehre machen würden. Problematisiert wird etwa auch die interessante Frage, ob Veranstaltungen wie die "Love-Parade" oder die "Chaostage" Versammlungen i.S.v. Art. 8 I GG darstellen, wofür nach Auffassung der Verfasser insbesondere die kollektive Meinungskundgabe spricht. Vorbildlich etwa ist auch die Erörterung des Gesetzesvorhaltes in Art. 8 II GG, der immer mit Blick auf das Versammlungsgesetz gelesen werden muß, dessen Grundzüge und Verbindungslinien zu Art. 8 I GG eingehend vorgestellt werden. Der Abschlußfall - der BVerfG NJW 2000, 3051 nachgebildet ist, also einen NPD-Aufmarsch behandelt - könnte aktueller nicht sein, zumal die (eigenständige) Lösung überzeugt. Nicht weniger aktuell sind die Ausführungen zu Art. 10 GG, hier wurde insbesondere das dritte Abhörurteil des BVerfG intensiv berücksichtigt. Hier haben sich inzwischen einfachgesetzlich erneute Ausweitungen der Abhörkompetenzen ergeben. Besonders klar ist die Darstellung der examenswichtigen "Dreistufentheorie" zu Art. 12 GG. Nichts anderes gilt für die Darstellung der Grundlagen der Art. 14 und 16, 16 a GG. Ein letzter Teil befaßt sich sehr komprimiert mit der prozessualen Durchsetzung einer Verfassungsbeschwerde, für deren Prüfung ein überzeugendes Schema gegeben wird.

Den Autoren ist eine sehr überzeugende Darstellung dieser schwierigen und verwickelten Materie gelungen, die sich sehen lassen kann und die völlig zu Recht auf hohen Zuspruch stößt. Den eigentlichen Wert des Bandes für Studenten macht die strikte Fallbezogenheit aus, die sich insbesondere bei den zahlreichen Klausurhinweisen zeigt, die stets auch klausurentaktische Elemente berücksichtigen, die an der Uni meist regelmäßig zu kurz kommen.





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