Florian
Kleinmanns 20.02.2007
Ein aktueller, umfassender Kurzkommentar
Eine Rezension zu:
Franz Klein † (Begr.):
Abgabenordnung
Kommentar 9. Auflage
C.H. Beck, München 2006, 2.092 Seiten, 90,- €
ISBN 978-3-406-53467-6
http://www.beck-shop.de
Ein Bereich im Steuerrecht, der bislang wenig vom Aktionismus des
Gesetzgebers beeinflusst wird, ist das Steuerverfahrensrecht.
Dementsprechend können die Abstände zwischen den einzelnen Auflagen der
Kommentare zur Abgabenordnung länger ausfallen als bei Kommentaren zum
materiellen Steuerrecht. Doch auch hier zeigt sich eine Tendenz weg von
der "Freiheit" als Leitlinie des Staates hin zur "Sicherheit". Alle
bedeutenden Änderungen der Abgabenordnung in jüngster Zeit weisen in
diese Richtung, darunter die Einführung der automatisierten
Kontenabfrage (§§ 93a, 93b AO) und des steuerlichen
Identifikationsmerkmals (§§ 139a ff. AO). Für den vorliegenden Kommentar
aus der Reihe "Gelbe Erläuterungsbücher" war deshalb nach drei Jahren
eine Neuauflage geboten.
Diese Neuauflage überzeugt mit trotz der Kompaktheit umfassenden
Erläuterungen. Alle wesentlichen Streitfragen zum Steuerverfahrensrecht
sind zwischen den Buchdeckeln untergebracht und nebst Hinweisen auf
Erlasse, Rechtsprechung und Literatur beantwortet, teilweise gar mit
ausführlicher Begründung. Auch das in der Abgabenordnung geregelten
Steuerstrafrecht wird in gleichem Umfang erläutert wie das
Verfahrensrecht.
Die großzügige Verwendung von Abkürzungen trägt dazu bei, dass nicht
mehr Papier als nötig verwendet wird. Durch Fettdruck hervorgehobene
Schlagworte innerhalb der Absätze lenken den Blick beim Überfliegen
einer Seite auf die relevanten Abschnitte, ohne Platz für
Zwischenüberschriften zu beanspruchen. Indes ist die Verwendung dieser
Textauszeichnung nicht konsistent; teils findet man nur einen
fettgedruckten Begriff auf einer ganzen Seite, teils sind in einem
Abschnitt laufend halbe Sätze fett.
Neben der Kommentierung umfasst das Werk ein umfangreiches
Stichwortverzeichnis. Diesem haben die Verfasser – oder die
Redakteure – leider erheblich weniger Aufmerksamkeit gewidmet als
der Kommentierung selbst. So findet sich unter dem Hauptstichwort
"Verjährung" zunächst ein – obendrein um eine Randnummer
verrutscher – Verweis darauf, dass sich die Verfolgungsverjährung
bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Steuerhinterziehung gegenüber der
einfachen Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre verlängere. Der
Verweis auf die Festsetzungsverjährung erfolgt erst einige Zeilen
weiter, zur Zahlungsverjährung gibt es unter dem Stichwort "Verjährung"
überhaupt keinen Verweis in die Kommentierung.
Gesamteindruck:
Ein inhaltlich hervorragender Kommentar, der kompakt und umfassend zugleich ist. Zu Recht der Standardkommentar zur Abgabenordnung.
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