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Artikel 11360
Florian Kleinmanns
20.02.2007

Ein aktueller, umfassender Kurzkommentar

Eine Rezension zu:

Franz Klein † (Begr.):

Abgabenordnung

Kommentar

9. Auflage

C.H. Beck, München 2006, 2.092 Seiten, 90,- €
ISBN 978-3-406-53467-6

http://www.beck-shop.de


Ein Bereich im Steuerrecht, der bislang wenig vom Aktionismus des Gesetzgebers beeinflusst wird, ist das Steuerverfahrensrecht. Dementsprechend können die Abstände zwischen den einzelnen Auflagen der Kommentare zur Abgabenordnung länger ausfallen als bei Kommentaren zum materiellen Steuerrecht. Doch auch hier zeigt sich eine Tendenz weg von der "Freiheit" als Leitlinie des Staates hin zur "Sicherheit". Alle bedeutenden Änderungen der Abgabenordnung in jüngster Zeit weisen in diese Richtung, darunter die Einführung der automatisierten Kontenabfrage (§§ 93a, 93b AO) und des steuerlichen Identifikationsmerkmals (§§ 139a ff. AO). Für den vorliegenden Kommentar aus der Reihe "Gelbe Erläuterungsbücher" war deshalb nach drei Jahren eine Neuauflage geboten.

Diese Neuauflage überzeugt mit trotz der Kompaktheit umfassenden Erläuterungen. Alle wesentlichen Streitfragen zum Steuerverfahrensrecht sind zwischen den Buchdeckeln untergebracht und nebst Hinweisen auf Erlasse, Rechtsprechung und Literatur beantwortet, teilweise gar mit ausführlicher Begründung. Auch das in der Abgabenordnung geregelten Steuerstrafrecht wird in gleichem Umfang erläutert wie das Verfahrensrecht.

Die großzügige Verwendung von Abkürzungen trägt dazu bei, dass nicht mehr Papier als nötig verwendet wird. Durch Fettdruck hervorgehobene Schlagworte innerhalb der Absätze lenken den Blick beim Überfliegen einer Seite auf die relevanten Abschnitte, ohne Platz für Zwischenüberschriften zu beanspruchen. Indes ist die Verwendung dieser Textauszeichnung nicht konsistent; teils findet man nur einen fettgedruckten Begriff auf einer ganzen Seite, teils sind in einem Abschnitt laufend halbe Sätze fett.

Neben der Kommentierung umfasst das Werk ein umfangreiches Stichwortverzeichnis. Diesem haben die Verfasser – oder die Redakteure – leider erheblich weniger Aufmerksamkeit gewidmet als der Kommentierung selbst. So findet sich unter dem Hauptstichwort "Verjährung" zunächst ein – obendrein um eine Randnummer verrutscher – Verweis darauf, dass sich die Verfolgungsverjährung bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Steuerhinterziehung gegenüber der einfachen Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre verlängere. Der Verweis auf die Festsetzungsverjährung erfolgt erst einige Zeilen weiter, zur Zahlungsverjährung gibt es unter dem Stichwort "Verjährung" überhaupt keinen Verweis in die Kommentierung.

Gesamteindruck:
Ein inhaltlich hervorragender Kommentar, der kompakt und umfassend zugleich ist. Zu Recht der Standardkommentar zur Abgabenordnung.

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