Jurawelt

Artikel 9734
Stefanie Samland
06.11.2004

Thematisch umfassend

Eine Rezension zu:

Michael Wollenschläger

Arbeitsrecht


2. Auflage

Heymanns, Köln/Berlin/München 2004, 523 Seiten, 29,90 €
ISBN 3-452-24640-X

http://www.heymanns.com


Die Reihe Academia Iuris aus dem Heymanns-Verlag ist schon Erstsemestlern ein Begriff, erscheint doch in ihr auch das BGB AT-Lehrbuch von Brox. Viele andere Werke dieser Reihe richten sich jedoch eher an fortgeschrittene Studenten, so auch das Arbeitsrechts-Lehrbuch von Wollenschläger, welches dieser zusammen mit ehemaligen Mitarbeitern seines Lehrstuhls nun in 2. Auflage herausgebracht hat. Schon der Umfang von über 500 Seiten mit recht kleiner Schrift macht deutlich, dass der Verfasser das Ziel hat, eine thematisch umfassende Darstellung des Arbeitsrechts in allen seinen Facetten zu bieten. Die Gliederung weist dann auch Punkte auf, die in anderen Lehrbüchern nicht oder nur kurz behandelt werden, so z.B. die betriebliche Altersversorgung, das Ausbildungsverhältnis, das Arbeitszeitrecht oder Aspekte des öffentlichen Arbeitsschutzrechts.

Nach einer Einführung in die Geschichte des Arbeitsrechts, die Wollenschläger geboten kurz hält und in der er dann auf tiefer gehende Literatur verweist, erläutert der Verfasser die wichtigsten Begriffe des Arbeitsrechts – u.a. Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Unternehmen – und stellt die Rechtsquellen und ihre Rangordnung dar. Es folgt das knapp 200 Seiten umfassende zweite Kapitel zum Individualarbeitsrecht. Hier werden das Arbeitsverhältnis und seine Inhalte, aber auch Haftungsfragen und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses thematisiert. Das dritte Kapitel widmet sich dem Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht. Aus der Praxis interessant ist die Darstellung der gegenwärtig arbeitenden Verbände, so werden z.B. Mitgliedszahlen des Deutschen Gewerkschaftsbundes abgedruckt. Das Recht der betrieblichen Mitbestimmung macht das vierte Kapitel aus, im fünften Kapitel wird ganz kurz ein Blick auf die Unternehmensmitbestimmung geworfen. Das öffentliche Arbeitsschutzrecht wird in Grundzügen im sechsten Kapitel behandelt. Schließlich befassen sich das siebte Kapitel mit dem Arbeitszeitrecht und das achte Kapitel mit dem arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Der Fußnotenapparat wird recht knapp gehalten und zeigt vordergründig einschlägige Urteile des BAG auf. Literaturverweise finden sich dafür in längeren Übersichten am Ende der jeweiligen Kapitel. Der Text wird durch Aufzählungen aufgelockert und durch viele Überschriften übersichtlich gegliedert. Des Weiteren findet der Leser zahlreiche Schaubilder sowie Eingangsfälle, die in die Problematik eines jeden Kapitels einführen. Die Fälle sind meist höchstrichterlicher Rechtsprechung nachgebildet. Am Ende des Falles wird auf die Randziffer verwiesen, in der das entsprechende Problem behandelt wird. Leider finden sich in den angegebenen Absätzen nur abstrakte Ausführungen und die Fälle werden nicht wieder aufgegriffen, so dass sich der Leser die Lösung selbst zusammenreimen muss. Hier wäre es hilfreicher gewesen, auch noch kurze Lösungen der Eingangsfälle zu formulieren, was häufig mit wenigen Sätzen getan wäre.

Kleinere Fehler, z.B. fehlende Leerzeilen im Inhaltsverzeichnis, Gliederungsfehler (den Punkt II.4. gibt es im ersten Kapitel doppelt) oder Tippfehler (in Rz. 40 wird der S einmal als A bezeichnet) fallen nicht weiter ins Gewicht. Das Schriftbild ist insgesamt – trotz nicht verwendeter Hervorhebungen von Schlüsselbegriffen – flüssig lesbar.

Gesamteindruck:
Mit den genannten kleineren Einschränkungen kann das vorliegende Buch zum Arbeitsrecht vor allen denjenigen empfohlen werden, die sich im Studium, z.B. in einem Schwerpunkt oder einer Wahlfachgruppe, intensiver mit dieser Materie befassen möchten. Wer nur einen Überblick sucht, für den geht das Buch wohl zu sehr in die Tiefe.
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