Jurawelt

Artikel 9503
RA Pascal Croset
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin und Repetitor bei AREP – Repetitorium für Arbeitsrecht
24.08.2004

Das Beste im Arbeitsrecht

Eine Rezension zu:

Klaus Hümmerich (Hrsg.)

Arbeitsrecht

Schriftsätze – Verträge – Erläuterungen

5. Auflage

Deutscher Anwaltverlag, Bonn 2004, 2.922 Seiten, 158,- €
ISBN 3-8240-0663-4

http://www.anwaltverlag.de


Der "Hümmerich", Standardwerk der arbeitsrechtlichen Formularbücher, ist in der langersehnten 5. Auflage erschienen.

Als das Herzstück des in 8 Paragrafen aufgeteilten Formularbuches können die §§ 1 und 2 bezeichnet werden. In § 1 haben die Autoren in akribischer Kleinarbeit in einem sogenannten "Klauselalphabet" 136 (!) Klauseln, welche typischerweise in Arbeitsverträge aufzunehmen sind, zusammengestellt. Den ausgesprochen praxisrelevanten und sehr komplexen arbeitsvertraglichen Zusatzvereinbarungen zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten, der Nutzung betrieblicher Kfz, der Ausbildungsfinanzierung sowie der Vergabe von Arbeitgeberdarlehen widmet sich § 2. Auf insgesamt 1.200 Seiten führen die Autoren in einer kurzen Einleitung zum jeweiligen Klauseltyp (z.B. Abtretungsverbotsklausel, Schriftformklausel etc.) zunächst in dessen Zielstellung ein, um sodann die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten sprachlicher und inhaltlicher Gestaltung gegeneinander abzuwägen. Ein wahres Kautelar-Paradies für den arbeitsrechtlichen Praktiker! Der Mandant wünscht die Überprüfung der Wirksamkeit einer Klausel eines bestehenden Vertrages? Das Klauselalphabet, andernfalls das sehr detaillierte Stichwortverzeichnis, welches auch Alternativbezeichnungen der Klauseltypen nachweist (z.B. Entreicherungsklausel / Gehaltsrückzahlungsklausel), erlauben es dem Leser, sehr schnell zu einem klaren Ergebnis zu kommen. Der Mandant wünscht die Erstellung eines auf seinen Betrieb zugeschnittenen Standard-Vertrages? Das 136 Einzelteile umfassende "Ersatzteillager" lässt kaum Wünsche offen... sogar zu ungewöhnlichen, bei näherem Hinsehen jedoch in gewissen Branchen unbedingt regelungsbedürftigen Bereichen (z.B. Miles-and-More-Klausel) wird man fündig. Sehr umfangreiche Ausführungen sind auch der Gestaltung von Arbeitsverträgen mit GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorständen sowie mit Handelsvertretern und freien Mitarbeitern gewidmet. Abgerundet werden die Ausführungen durch die Beifügung von über 150 kompletten Vertragsbeispielen zu bestimmten Beschäftigtengruppen. Allein diese kompendiale Darstellung der praktischen Vertragsgestaltung macht den Hümmerich zweifellos zu einem der wertvollsten Werkzeuge der arbeitsrechtlichen Praxis.

Für die klassische anwaltliche Tätigkeit von geringerer Bedeutung dürften die in § 3 enthaltenen "Mustertexte des Personalwesens" sein. Indessen bieten sie dem Anwalt, der sich im zunehmenden Wettbewerb von der Konkurrenz abheben will, die Gelegenheit, dem Mandanten eine ganzheitliche, über das juristische Standardprogramm hinausgehende Betreuung zu bieten. Hier bietet das Werk eine Reihe interessanter Vorschläge zur rationellen Organisation der Vertragsbeziehungen mit dem Arbeitnehmer. Zur effizienten Anbahnung von Arbeitsverhältnissen finden sich dort Muster für Personalfragebögen und Stellenbeschreibungen, ebenso wie Vorlagen zur effizienten Kommunikation mit dem Betriebsrat im Rahmen der Mitbestimmung nach § 99 BetrVG. Der rechtssicheren und zugleich sprachlich angemessenen Administration bestehender Arbeitsverhältnisse dienen unter anderem Muster zu Versetzungsvereinbarungen, zur Erteilung von (un-)bezahltem Urlaub oder Abmahnungen. Selbstverständlich enthält dieser Paragraf zuletzt auch zahlreiche Musterschreiben zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sei es durch Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung, sowie dem in der Regel fällig werdenden Zeugnis.

Der vierte Paragraf erläutert die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Aufhebungs- bzw. Abwicklungs- oder Altersteilzeitverträge. Zur Darstellung der Kündigung bedienen sich die Autoren eines Klauselalphabets, welches entsprechend den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes zwischen betriebs-, personen- und verhaltensbedingten Kündigungsgründen unterscheidet. Einen deutlichen Schwerpunkt haben die Autoren im Bereich der Aufhebungsverträge mit einem 300 Seiten starken Klauselalphabet (zu dem man sich allerdings ein Inhaltsverzeichnis wünschen würde) und 28 Musterschreiben gesetzt. Dies ermöglicht dem Leser einen zielgerichteten, zeitsparenden Zugriff auf die relevante Information. Etwas gewöhnungsbedürftig ist zunächst, dass die Autoren die Darstellung des materiellen Kündigungsrechts von der Darstellung der prozessualen Schritte (Anträge, Schriftsätze etc., siehe § 7) trennen. Schnell zeigt sich jedoch, dass diese Trennung den Erfordernissen der arbeitsrechtlichen Praxis entspricht. Denn im Vorfeld des Ausspruches einer Kündigung ist stets deren (objektive, materielle) Wirksamkeit zu prüfen, wobei der Grad der Wahrscheinlichkeit einer Bestätigung im zu erwartenden Kündigungsschutzprozess nicht selten die Konditionen eines sodann verhandelten Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages bestimmt. Im sich an den tatsächlichen Ausspruch der Kündigung anschließenden Kündigungsschutzprozess hingegen erwartet den Prozessvertreter eine deutlich anders gelagerte Situation. Ihm obliegt der taktisch geschickte Aufbau einer geeigneten Angriffs- bzw. Verteidigungslinie, deren Ausgestaltung sich im Wesentlichen nach der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast richtet. In dieser Phase kommt dem Leser wiederum die von den Autoren in § 7 (Schriftsätze im Urteilsverfahren) gewählte Aufteilung in Schriftsätze für Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zugute. Die über 300 (!) Schriftsätze, geordnet nach den verschiedenen Streitgegenständen, bieten dem Verwender vielfältige Anregungen zur Abfassung von Schriftsätzen: Gerade bei ungewöhnlichen oder selten auftauchenden Themen eine unschätzbare Hilfe.

Dem kollektivrechtlich befassten Leser sind die im § 5 des Werkes zusammengefassten weit über 100 Mustertexte für erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen und Interessenausgleichsvereinbarungen/Sozialpläne eine unschätzbare Hilfe bei der Beratung von Arbeitgebern und Betriebsräten. Besonders zu erwähnen ist hier, dass die Autoren sich um eine ausgewogene Darstellung bemüht haben. Statt einseitig die Interessen eines Betriebspartners zu berücksichtigen, erläutern sie die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten und machen deutlich, in welchen Punkten bestimmte Formulierungen den einen oder anderen Seite Vorteile verschaffen. Zur Bewältigung prozessualer Auseinandersetzungen geben die Autoren dem Leser in § 8 weitere 52 Schriftsätze an die Hand. Auch hier wurde auf die bewährte Aufteilung in Vertretung von Betriebsräten einerseits und Arbeitgebern andererseits zurückgegriffen.

Bei der erfolgreichen Geltendmachung der Anwaltsgebühren soll der § 6 den Leser unterstützen. Neben ausführlichen Empfehlungen zum Abschluss von Vergütungsvereinbarungen, sowie zur Bestimmung von Gegenstandswerten im Arbeitsrecht finden sich dort Musterschreiben zur Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherungen.

Die insgesamt 900 Musterschreiben sind von der beigefügten CD-ROM problemlos sowohl im Format MSWord 97/2000 als auch im RTF-Format (für andere Textverarbeitungsprogramme oder ältere Versionen) zu übernehmen. Die Verwendung der CD-ROM setzt Windows 95/2000 voraus.

Gesamteindruck:
Auch in der 5. Auflage überzeugt dieses Standardwerk auf der ganzen Linie. Es unterstützt den arbeitsrechtlich befassten Rechtsanwalt in nahezu allen Bereichen der täglichen Mandatspraxis. Selbstverständlich kann auch dieses Formularbuch dem Rechtsanwalt das Denken nicht abnehmen – es gibt aber neben brauchbaren Formulierungsvorschlägen auch wichtige Denkanstöße und erlaubt die effiziente Erledigung vieler Standardschreiben.

Um es kurz zu machen: Die Arbeit mit diesem Werk ist eine wahre Freude! Man möchte es in höchsten Tönen loben – und sieht sich der Schwierigkeit ausgesetzt, angemessene Steigerungsformen zur Beschreibung zu finden. Am treffendsten ist wohl die Bezeichnung "Das Beste". Der "Hümmerich" hat seinen Platz als das führende Standardwerk für arbeitsrechtliche Praktiker verteidigt und den Abstand zur Konkurrenz noch einmal deutlich vergrößert: Eine uneingeschränkte Kaufempfehlung!
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