Die Abmahnung, einst in richterlicher Rechtsfortbildung entstanden, ist längst zu einem selbständigen Rechtsinstitut geworden, welches aus der betrieblichen Praxis nicht
mehr wegzudenken ist.
Personalchefs (immerhin meist juristische Laien) ist mittlerweile bekannt, dass der Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung regelmäßig eine vorherige Abmahnung
voraussetzt. Daher wird in der Personalpraxis eifrig abgemahnt – nur leider allzu oft unwirksam! Nach Einschätzung des ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen
Rezensenten, die von Arbeitsrichtern mehrfach bestätigt wurde, sind mindestens 50 bis 60 % aller in kleinen und mittelständischen Unternehmen ausgesprochenen Abmahnungen
unwirksam. Dies ist deshalb so tückisch, weil sich die Wirksamkeit einer Abmahnung in der Regel erst im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses herausstellt. Stellt das
Gericht nunmehr die Unwirksamkeit der Abmahnung fest, so ist (sofern eine Abmahnung nicht ausnahmsweise entbehrlich war) auch die Kündigung unwirksam und auf den Arbeitgeber
kommen erhebliche Zahlungen, sei es aus Annahmeverzug oder Abfindungsvereinbarung, zu. Dies zeigt, dass stets erheblicher Wert darauf gelegt werden sollte, dass Abmahnungen
auch wirksam ausgesprochen werden.
Das vorliegende, in der Reihe
Praxisratgeber Personal erschienene Werk versteht sich als Leitfaden für die betriebliche Praxis. Es wird seinem Anspruch, insbesondere
dem Nichtjuristen als praktische Anleitung beim Verfassen einer Abmahnung zu dienen, in hervorragender Weise gerecht. Erfrischend kurz geht der Autor auf die allgemeinen
Anforderungen an den Inhalt einer Abmahnung ein, um so dann in einem Abmahnungs-ABC die konkreten Anforderungen bei Verletzung einzelner arbeitsvertraglicher und sonstiger
Pflichten darzustellen. Mit den 35 erläuterten Tatbeständen – von "A wie alkoholbedingtes Fehlverhalten" über "I wie Internetnutzung, private" und "U wie
Urlaubsantritt, eigenmächtiger und Unpünktlichkeit" bis "Z wie Zeiterfassungskarte, Manipulation der" – erfasst der Autor nach Schätzung des Rezensenten mehr als 90 %
der in der täglichen Personalarbeit auftretenden Verstöße.
Zu dem jeweiligen Fehlverhalten erhält der Leser jeweils eine kurze Einführung, der sodann ein Musterschreiben folgt. Diese Musterabmahnungen sind aufgrund eines Versehens
des Verlages leider nicht mehr, wie ursprünglich angegeben, unter der Adresse
http://www.redmark.de/abmahnung
herunterzuladen. Allerdings können Sie per E-Mail unter
redaktion@redmark.de angefordert werden. Hält der Leser sich beim Verfassen
der Abmahnung an diese Muster und berücksichtigt er beim Vervollständigen der tatsächlichen Angaben des Einzelfalles die Vorgaben und Empfehlungen des Autors, so stellt er
sicher, dass die von ihm ausgesprochenen Abmahnungen "gerichtsfest" sind (jedenfalls sofern die Vorwürfe auch tatsächlich richtig bzw. beweisbar sind).
Damit auch in formaler Hinsicht unnötige Fehler vermieden werden, macht der Autor konkrete Vorschläge zur tatsächlichen Gestaltung der Abmahnpraxis. Beispielsweise empfiehlt
der Autor die Einschränkung des Kreises der Abmahnberechtigten, um unbeabsichtigte mündliche Abmahnungen (die ja bekanntlich den Kündigungsgrund verbrauchen) zu vermeiden
und gibt Tipps, wie der Zugang der Abmahnung auch im Prozess bewiesen werden kann.
Gesamturteil:
Das vorliegende Werk ist ein effizientes Werkzeug zur schnellen und rechtssicheren Erstellung von Abmahnungen. Die Aufgliederung nach konkreten Abmahnungsfällen
(Abmahnungs-ABC) ermöglicht rasche Bearbeitung auch komplizierter Fälle. Die Musterabmahnungen garantieren gerichtsfeste Formulierungen. Durch diese konsequente Ausrichtung
auf die Bedürfnisse des arbeitsrechtlichen Praktikers hat sich "Die Abmahnung" von Klaus Beckerle zu einem Standardwerk etabliert, welches sich in der täglichen
Mandatspraxis des Rezensenten längst unersetzlich gemacht hat.