Jurawelt

Artikel 8607
Ronald Moosburner
02.12.2003

Arbeitsrecht für Plicht- und Wahlfach

Eine Rezension zu:

Manfred Lieb

Arbeitsrecht

8. Auflage

C.F. Müller Verlag, Heidelberg 2003, 338 Seiten, 20,50 €
ISBN 3-8114-1820-3

http://www.cfmueller-verlag.de

Das vorliegende Standardwerk zum Arbeitsrecht ist im Frühsommer 2003 in der nunmehr achten Auflage erschienen. Es enthält ungeachtet der in den einzelnen Bundesländern divergierenden Einteilung von Pflicht- und Wahlfachstoff eine umfassende Darstellung der Schwerpunkte im Individual- wie im Kollektivarbeitsrecht. Es ist damit für alle Studenten unabhängig vom Bundesland als Lernmittel geeignet.

Das Konzept des Buches folgt konsequent der bekannten und bewährten Darstellungsweise in der Schwerpunkte-Reihe. Diese geht von einem gewissen vorhandenen Basiswissen des Lesers aus, welches daher nur in Grundzügen nachgezeichnet wird. Im Gegenzug werden aktuelle Brennpunkte in Rechtsprechung und wissenschaftlicher Diskussion ausführlich behandelt.

Zu den Grundlagen des Arbeitsrechts gehört zuallererst der Arbeitnehmerbegriff, welcher zuerst unter Zugrundelegung der wichtigsten Wertungskriterien erarbeitet wird. Hier finden sich weitergehende Erörterungen zu den wichtigsten aktuell diskutierten Grenzfällen von freien Mitarbeitern, neuen Selbständigen sowie von Organen juristischer Personen und von Gesellschaftern. Besonders wichtige Grundlagenfragen stellen auch die Umsetzung von Gleichberechtigung im Arbeitsrecht und die besonderen individualrechtlichen Regelungsformen im Arbeitsverhältnis dar. Zahlreiche wichtige und examensrelevante Problemkreise werden hier angesprochen, von verfassungsrechtlichen Vorgaben für das Arbeitsverhältnis über die aus dem allgemeinen Zivilrecht wenig bekannten und schwer einzuordnenden Figuren von Gesamtzusage und betrieblicher Übung bis zur Frage der Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen.

Anschließend werden die wichtigsten Abweichungen vom allgemeinen Zivilrecht im Bereich von Rechtsgeschäftslehre und insbesondere im Leistungsstörungsrecht abgehandelt. Die ersteren Abweichungen beziehen sich zum einen auf das Fragerecht des Arbeitgebers beim Einstellungsgespräch und die mit einem Missbrauch verbundene Einschränkung des Rechts zur Arglistanfechtung selbst bei einer vorsätzlichen Falschantwort des Stellenbewerbers oder der Stellenbewerberin, zum anderen auf die von den allgemeinen Regeln abweichende Behandlung der erfolgreichen Anfechtung (ex-nunc-Wirkung). Die Abweichungen im Leistungsstörungsrecht werden typischerweise den Schwerpunkt in arbeitsrechtlichen Klausuren und Hausarbeiten bilden. Dieses Kapitel muss dem Leser unbedingt besonders ans Herz gelegt werden, zumal der Fallaufbau trotz der sehr hilfreichen Gliederung der Darstellung schwierig bleibt. Es ist anzuraten, die hier behandelten Fragen unbedingt anhand einer arbeitsrechtlichen Fallsammlung nachzuarbeiten.

Die im nächsten Paragraphen beschriebenen Einzelfragen aus dem Individualarbeitsrecht sind vor allem im Abschnitt zum Betriebsübergang ein Muss für jeden Leser. Dieses Thema ist dank seiner Aktualität in den letzten Jahren zu einem überaus beliebten Lieferanten für Klausurkonstellationen geworden. Aber auch die Behandlung von Gratifikationen und deren evtl. Rückzahlung ist ein Gebiet, das sich als Prüfungsthema durchaus eignet.

Die Prüfungsrelevanz des letzten Themas muss dagegen gar nicht mehr hervorgehoben werden, es handelt sich hier um alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auftauchen. Vor allem die Kündigungsregeln in BGB und KSchG lassen sich bequem in jede Klausur einbauen, wobei die eigentlich Würze häufig erst in den Anschlussproblemen des Anspruchs auf Weiterbeschäftigung und der Rückzahlung evtl. zuviel erhaltenen Lohns liegen wird. Eine interessante Zusatzfrage betrifft hier auch die Vereinbarung von Wettbewerbsverboten nach Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Positiv herauszuheben ist zuletzt die sehr umfangreiche Behandlung des kollektiven Arbeitsrechts. Wahlfachteilnehmer haben in der Regel hier mit den eigentlich schwierigen Problemen zu rechnen, zumal durchweg eine umfangreiche Kasuistik von Entscheidungen des BAG zu berücksichtigen ist. Die Aufgabe, Grundlinien herauszuarbeiten und, von diesen ausgehend, aktuelle Spezialprobleme herausgehoben abzuhandeln erfüllt das Buch auch in diesem Teil einwandfrei.

Gesamteindruck:
Insgesamt stellt das vorliegende Lernbuch eine grundsolide Hilfe zum Lernen und Wiederholen des gesamten Arbeitsrechts dar. Es zeichnet sich durch besonders gute Verständlichkeit aus, und liefert dem Leser in Ergänzung mit Fallbüchern eine gute Grundlage zur Examensvorbereitung.
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