Ralf Hansen
Individualarbeitsrecht kompakt und leicht verständlich
Eine Rezension zu:
Franz Gamillscheg
Arbeitsrecht I
Arbeitsvertrags-und Arbeitsschutzrecht
8. Auflage
JuS-Schriftenreihe, Band 145
München: C.H. Beck, 2000, 738 S., DM 72,00,-
ISBN 3-406-46883-7
http://www.beck.de
Der neue Band der JuS-Schriftenreihe ist aus dem umfangreichen Werk des Verfassers in der "Prüfe-Dein-Wissen"-Reihe hervorgegangen, das zugunsten der Einstellung in diese
Reihe aufgegeben worden ist. Dies ist angesichts der noch erheblich erweiterten und systematisierten Darstellung zu begrüßen. Indessen richtet sich das Buch nicht nur an
Studenten und Rechtsreferendare, sondern auch an Rechtspraktiker und an die, die es angeht: Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Nicht zuletzt deshalb bemüht sich der Verfasser um
eine überaus flüssige Darstellung, die in jeder Hinsicht gelungen ist. Der Verfasser hat sich indessen bemüht, ein Buch weder für noch gegen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber zu
schreiben, was auch vollständig gelungen ist. Die Probleme des Individualarbeitsrechts werden anhand von 366 weitgehend authentischen Fällen (aus der Rechtsprechung)
diskutiert, so daß die systematischen Erörterungen aus systematisierten Fallösungen bestehen, die das Buch zu einem idealen Kompendium des Arbeitsrechts machen. Folgen soll
in Kürze ein zweiter Band zum kollektiven Arbeitsrecht, auf den man ähnlich gespannt sein darf, wie auf den ersten. Das glänzend geschriebene und strukturierte Buch ist
umfangreich, aber die Probleme der Materie sind komplex, so daß der Umfang verständlich ist, strebt man eine gewisse Vollständigkeit an. Herausgekommen ist ein Werk, das
Bewunderung abnötigt aufgrund der systematischen Klarheit, der Behandlung der Problemfülle und der ausgewogenen Lösungsansätze, die es für den arbeitsrechtlichen Praktiker
und für Hausarbeiten im Wahlfachstudium zu einem Hilfsmittel der ersten Wahl machen.
Behandelt werden sowohl ganz aktuelle Probleme, als auch "Klassiker" des Arbeitsrechtes wie Fall 9 zeigt, der das Problem "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" (nach einem
berühmten Aufsatz von Nipperdey) behandelt und damit die Drittwirkung von Grundrechten anspricht. Doch ist das Problem der Gleichstellung von Mann und Frau am Arbeitsplatz
gleichwohl immer noch von Brisanz, wie insbesondere die europarechtliche Entwicklung zeigt, die eingehend reflektiert wird. Die Auswertung der Judikatur in diesem Band ist
erschöpfend und eine Fundgrube ersten Ranges für den arbeitsrechtlich Interessierten. Erörtert werden an einem einzelnen Fall (Nr.52) alle wesentlich Fragen des
internationalen Arbeitsrechts, auch des Entsendegesetzes, mit vielen Hinweisen zur Vertiefung. Allein die Nachweisdichte macht diesen Band zu einem Nachschlagewerk ersten
Ranges, einem Handbuch der Fallpraxis nicht unähnlich. Vorbildlich ist etwa auch die Diskussion der "Ränder" des Arbeitnehmerbegriffes. Sehr schön wird dabei erklärt, daß es
bei dieser Bestimmung nicht auf die wirtschaftliche Abhängigkeit ankommt. Geht man die einzelnen Bereiche durch, fällt auf, daß fast kein Problem fehlt, das in der
arbeitsrechtlichen Diskussion der Gegenwart eine Rolle spielt. Beim Vertragsschluß etwa wird auch das Problem des Verschweigens von Vorstrafen und natürlich einer
Schwangerschaft eingehend diskutiert. Natürlich fehlen auch nicht Erörterungen zu KAPOVAZ, Job-Sharing und anderen neueren Vertragsformen des Arbeitsrechts. Die Darstellung
zum Wettbewerb während des Arbeitsverhältnisses dürfte zu den besten ihrer Art gehören. Die Betriebsrisikolehre scheint indessen nicht mehr ganz so unangefochten, wie in der
Darstellung zugrundegelegt, aber in der Praxis nach wie vor herrschend (Fälle Nr. 176 ff). Die Ausführungen zur praktisch wichtigen betrieblichen Altersversorgung zeigen die
enge Verzahnung mit dem kollektiven Arbeitsrecht. Zu den interessantesten arbeitsrechtlichen Fragen der Gegenwart gehört der Betriebsübergang, der ebenfalls in den
entscheidenden Facetten dargestellt wird. Selbstredend wird hier der europarechtliche Bezug eingehend vermittelt. Das Buch schließt mit einer umfassenden Erörterung
kündigungsrechtlicher Fragen, deren hohe Praxisrelevanz in Zeiten zwar sinkender, aber immer noch hoher Arbeitslosigkeit auf der Hand liegt. Hier werden bereits die
praxisrelevanten Probleme des neuen § 623 BGB erörtert. Von Interesse ist hier die Handhabung des gesetzlichen Formzwanges bei der nicht förmlichen Kündigung des
Arbeitnehmers. Gamillscheg wagt die interessante und wohl zutreffende Prognose, daß die Praxis für solche Fälle darauf zusteuern wird, die formlose Kündigung des
Arbeitnehmers nicht als unwirksam, sondern nur als unverbindlich zu betrachten. Sehr eingehend ist die Behandlung der vielschichtigen Probleme der arbeitgeberseitigen
Kündigung aus wichtigem Grund, deren Studium noch für den Anwaltspraktiker lohnend sein dürfte. Überzeugend sind auch die Darstellungen zum Kündigungsschutzgesetz.
Der vielschichtige Band ist aufgrund seiner Detailfreude nur eingeschränkt "rezensierbar", aber schlechthin hervorragend und erneut eine Bereicherung der arbeitsrechtlichen
Literatur, von einem Autor, dessen Sachkunde beinahe sprichwörtlich ist. So überrascht es nicht, auf eine Darstellung zu treffen, deren Nutzen für den Leser nicht höher sein
könnte.
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