Susann Seifert
Gute Einführung mit kleineren Fehlern
Eine Rezension zu:
Ute Teschke-Bährle
Arbeitsrecht
Schnell erfasst
5. Auflage
Springer, Berlin/Heidelberg 2003, 239 Seiten, 16,95 €
ISBN 3-540-00650-8
http://www.springer.de/rechtschnellerfasst
Ute Teschke-Bährle’s Buch zum Arbeitsrecht ist in der aus dem Verlagshaus Springer stammenden Reihe Recht schnell erfasst erschienen. Vorrangig ist es für all
diejenigen konzipiert, die in die Problematik des Arbeitsrechts einsteigen wollen. Anliegen war es in erster Linie, Grundbegriffe zu erklären und die Systematik anschaulich
darzulegen. Bewusst wurde auf das Zitieren von Entscheidungen verzichtet. Auch erfolgt keine Darstellung von Einzelproblemen. Sie finden lediglich Erwähnung, wenn aufgezeigt
werden soll, an welcher Stelle sie im Arbeitsrecht angesiedelt werden sollen. So kommt es häufig vor, dass der Leser das eine oder andere Problem vertiefen möchte, aber
leider keine weiterführenden Literaturhinweise bekommt. So wird er also völlig im Unklaren mit seinen Fragen gelassen, was wirklich schade ist, in Anbetracht der Tatsache,
dass das 239 Seiten starke Buch insgesamt sowohl inhaltlich als auch didaktisch gut aufbereitet worden ist.
Das Buch ist insgesamt in sieben Kapitel gegliedert. Dabei werden sowohl das Individual- als auch das Kollektivarbeitsrecht in ihren Grundlagen behandelt. Zunächst wird der
Leser an den Begriff des Arbeitsrechts sowie dessen wichtigsten Rechtsquellen herangeführt. Weiterhin werden der Arbeitnehmerbegriff und das Verfahren vor dem Arbeitsgericht
erklärt. Abgerundet wird das erste Kapitel mit zwei sehr gelungenen Tabellen, die zum einen die Ansprüche des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers und zum anderen die
wichtigsten Einwendungen und Einreden, die einen möglichen Anspruch verhindern oder vernichten können, übersichtlich und verständlich darstellen. Im weiteren Verlauf ihres
Buches erörtert die Verfasserin insbesondere den Arbeitsvertrag. Hierbei widmen sich jeweils eigene Unterabschnitte der Begründung des Arbeitsverhältnisses, den Sonderformen
des Arbeitsvertrages sowie die möglichen Ergänzungen zum Arbeitsvertrag. Gegenstand des dritten Kapitels sind die einzelnen Pflichten in einem Arbeitsverhältnis. So werden
in Kürze Informationen über die Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitsgeber skizziert sowie die zahlreichen Ansprüche, die bei Verletzungen dieser Pflichten entstehen
können. Hier werden die Ansprüche deutlich am Rand gekennzeichnet. Auf diese Weise lässt sich der ein oder andere Anspruch schnell auffinden. Nennenswert ist vor allem die
gewinnbringende Beschreibung des Aufbaus der einzelnen Anspruchsgrundlagen, was für den Studenten von großem Nutzen ist. Kapitel vier und fünf behandeln die Kündigung
(ordentliche und außerordentliche Kündigung, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag etc.) und den Arbeitnehmerschutz (Bestimmungen für Auszubildende, schutzbedürftige
Personen, Arbeitssicherheit, Unfallversicherung, Schwarzarbeit). Das vorletzte Kapitel ist das Einzige, welches sich mit dem Kollektivarbeitsrecht auseinandersetzt. An
dieser Stelle kann sich der Student u.a. einen Überblick über das Tarifvertragsrecht, das Betriebsverfassungsrecht oder auch über die unternehmerische Mitbestimmung
verschaffen. Beendet wird das Buch mit einigen Tipps für Klausuren und Hausarbeiten sowie drei Fallbespielen mit Lösungen.
Zu loben sind die am Ende jedes Kapitels aufgeführten Wiederholungsfragen, um das gerade Gelesene nochmalig zu vertiefen. Darüber hinaus weisen die Kapitel eins, zwei und
sechs zum Schluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Fakten und Begriffe auf, welche im jeweiligen Abschnitt behandelt wurden und so abermals repetiert werden können. Für
einen großen Merkeffekt tragen auch die vielen Randbemerkungen bei, indem sie stichwortartig das Gelesene an Ort und Stelle zusammenfassen. Überdies beeindruckt das Buch
durch die zahlreichen Tabellen und Abbildungen, die den relevanten Lehrstoff schematisch klar strukturiert schildern.
Erwähnenswert ist gleichfalls, dass die für die Arbeit mit diesem Buch notwendigen Paragraphen auszugsweise abgedruckt worden sind, so dass sich der Leser ein lästiges
Heraussuchen der Gesetzestexte ersparen kann. Daher ist es auch unproblematisch möglich das Buch am Strand oder in öffentlichen Verkehrsmitteln zu lesen, ohne gleich ein
ganzes Paket Gesetze mit sich herumzutragen, was die Arbeit mit dem Buch erheblich erleichtert.
Nichtsdestoweniger zeigt das Buch ebenfalls einige Schwächen auf. Diese bestehen beispielsweise darin, dass die neue Rechtschreibung nicht konsequent eingehalten wurde, also
hin und wieder die alte Schreibweise auftaucht. Ebenso hätte eine, wenn auch nur kurze, Wiedergabe der juristischen Streitgegenstände zu einem besseren Gesamtverständnis des
arbeitsrechtlichen Stoffgebietes beigetragen. Hier würde eventuell auch schon ein weiterführender Literaturhinweis genügen. Schade ist ferner, dass die Unterpunkte in den
einzelnen Kapiteln nicht durchgängig nummeriert worden sind, mit der Folge, dass die Kapitel teilweise auf den ersten Blick etwas durcheinander und nicht klar strukturiert
wirken. Ein grober Fehler ist jedoch, dass hinsichtlich eines Schmerzensgeldanspruchs immer noch der schon seit August 2002 nicht mehr existierende § 847 BGB a.F. zitiert
wird. Zum anderen muss es auf Seite 115 in der Tabelle in der zweiten Zeile Arbeitnehmer und nicht Arbeitgeber heißen.
Gesamteindruck:
Alles in allem bemüht sich die Autorin, ihr Werk auf die Bedürfnisse der Studenten zuzuschneiden; was ihr auch durchaus gut bei der didaktischen Aufbereitung des Stoffes in
Form der Zusammenfassungen, Tabellen und den Wiederholungsfragen gelungen ist. Zur Einführung kann dieses Buch wärmstens empfohlen werden. Aufgrund der klaren leicht
verständlichen Wortwahl sowie der zahlreichen Abbildungen dürfte der Einstieg ins Arbeitsrecht nicht schwer fallen. Da die Verfasserin aber bewusst auf die für das
Jurastudium so bedeutenden Streitgegenstände verzichtet, ist das Buch für den weiteren Gebrauch allerdings nicht mehr geeignet. Kleine Tippfehler können den Gesamteindruck
nicht schmälern. Allerdings sollten hinsichtlich des § 847 BGB a.F. Änderungen erfolgen.
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