Thilo Schulz
Ein Geheimtipp für Praktiker
Eine Rezension zu:
Sabine Sobola / Gerhard Dobmeier (Hrsg.)
Software- und Arbeitsverträge für die IT-Branche
1. Auflage
Erich Schmidt Verlag, Berlin 2003, 488 S., 79,- €
ISBN 3-503-07078-8
http://www.erich-schmidt-verlag.de
Das von Sabine Sobola und Gerhard Dobmeier herausgegebene Buch richtet sich in erster Linie an Unternehmer, die in der IT-Branche tätig sind. Dies tut seinem Nutzen auch für
Juristen aber keinen Abbruch. Beide Herausgeber sind als Rechtsanwälte in einer Regensburger Kanzlei tätig, die sich auf das Recht der neuen Medien spezialisiert hat. Ihre
Erfahrung in dieser wechselhaften und sich stetig verändernden Branche kommt der Darstellung sehr zu Gute.
Anlass für das Erscheinen des Buches war das am 01.01.2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz. Dieses hat vor allem wegen der Neuordnung des Kaufrechts in
der IT-Branche für erhebliche Unsicherheit gesorgt, nicht zuletzt in Hinblick auf den neuen Anspruch auf Nacherfüllung und die verlängerten Gewährleistungsfristen für
Sachmängel. Ziel des Buches ist es, zum einen die wichtigsten Änderungen auch für Nichtjuristen nachvollziehbar darzustellen. Neben den theoretischen Einführungen sollen
aber gerade dem Praktiker Hilfen bei der Erstellung von Vertragsmustern oder deren Beurteilung an die Hand gegeben werden.
Deshalb findet man in einem ersten Block eine gelungene Einführung in die Änderungen, die das Schuldrecht durch die neue Rechtslage erfahren hat. Dabei beschränkt sich die
Autorin, Sabine Sobola, allerdings auf das, was für Nichtjuristen in der Praxis wirklich relevant ist. Die Ausführungen sind auch für den juristischen Laien so gut
nachvollziehbar, dass er sich mit dem Beitrag eine solide Wissensbasis schaffen kann, auf der die nachfolgenden Kapitel aufbauen.
Dieser zweite Teil des Buches ist auch der weitaus größere. Hier werden einzelne Vertragstypen näher behandelt, die weit verbreitet sind und große Bedeutung in der
IT-Branche haben. Genannt seien hier nur Softwarekauf/ - miete/ -leasing, Erstellung von Individualsoftware, Softwaresupportverträge, Beratungsverträge oder auch
Arbeitsverträge. Ebenfalls von großer Bedeutung ist das Kapitel „Vertragliche Vereinbarungen zum Datenschutz und zur Geheimhaltung“, da gerade in der IT-Branche
oft sensible Bereiche in Firmen berührt werden, wenn es um die Entwicklung oder Anpassung von Software geht.
Die Ausführungen zu den einzelnen Vertragstypen sind immer nach dem gleichen Muster aufgebaut. Nach einer kurzen Einführung in die Regelungsmaterie erfolgt deren rechtliche
Einordnung in gesetzlich geregelte Vertragstypen unter Hinweis auf die mehr oder weniger großen Abweichungen von diesen „Idealtypen“. Es folgt jeweils ein kurzer
Beispielsfall, nach dessen Beschreibung die Interessenlage der Parteien skizziert wird. Im Anschluss daran enthält das Buch Vertragsmuster zu diesem Beispiel. Dann findet
man die Passagen des Buches, die dem Leser den größten Nutzen bringen werden. Hier sind Checklisten mit Erläuterungen zu jeder einzelnen Bestimmung des Mustervertrages
enthalten. Man erfährt sehr schnell, welche Regelung welchen Zweck hat und wie man sie auf seine konkrete Interessenlage hin anpassen kann. Die Checklisten sorgen dafür,
dass man in Vertragsverhandlungen auch wirklich alle wichtigen Fragen klärt und möglichst keine Regelungslücken übrig bleiben.
Hilfreich ist außerdem die ganz am Ende enthaltene allgemein Checkliste zur Durchführung von EDV-Projekten. Die Autoren geben hier ihre langjährige Erfahrung weiter, welche
Problem in welcher Phase eines großen EDV-Projektes auftreten können. Die Darstellung erfolgt in historischer Abfolge von der Anbahnung von Vertragsverhandlungen über den
Vertragsabschluss selbst bis zu Krisen nach Abnahme der Leistung oder während eines Nachbesserungsversuchs.
Die im Buch enthaltenen Vertragsmuster sind außerdem auf einer dem Buch beiliegenden Diskette vorhanden und können so schnell in eine Textverarbeitung übernommen werden.
Diese Diskette bildet auch den einzigen Kritikpunkt des sonst überaus positiv zu bewertenden Werkes. Denn viele Computer (vor allem neue Notebooks) haben kein
Diskettenlaufwerk mehr. Damit muss der Inhalt erst über das Firmennetzwerk auf das eigene Notebook überspielt werden, was unnötigen Aufwand verursacht. Es wäre eine klügere
Lösung, die Vertragsmuster in den folgenden Auflagen auf CD-ROM zur Verfügung zu stellen.
Gesamteindruck:
Obwohl das Buch in erster Linie für Nichtjuristen geschrieben ist, wird es auch von Anwälten, die sich nicht zu eingehend mit dem Recht der neuen Medien beschäftigen wollen,
bei Bedarf gewinnbringend verwendet werden können. Für die eigentliche Zielgruppe kann es nur uneingeschränkt empfohlen werden. Eine saubere Vorbereitung vor
Vertragsverhandlungen anhand des Buches wird helfen, so manchen Streit zu vermeiden. Dies ist zwar auf Dauer auch nicht im Sinn der Anwälte, hilft aber IT-Unternehmen,
Kunden zufrieden zu stellen und auf diese Weise ihre Geschäftstätigkeit auszuweiten.
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