Jurawelt

Artikel 8038
Jochen Barchewitz

Eine interessante und fundierte Lektüre zum Arbeitsrecht!

Eine Rezension zu:

Hansjörg Otto

Arbeitsrecht


3. Auflage

de Gruyter, Berlin 2003, 353 Seiten, 22,95 €
ISBN 3-89949-042-8

http://www.degruyter.de


Führte dieses Lehrbuch bisher im Titel noch den Zusatz "Einführung", so erscheint es ab dieser Auflage schlicht als Lehrbuch zum Arbeitsrecht. Damit will der Autor klarstellen, dass es nicht nur die elementaren Grundkenntnisse vermittelt, sondern auch die für das Examen erforderliche Vertiefung bietet. Ohne den Inhalt im Einzelnen auflisten zu wollen, soll zunächst die grobe Gliederung dieses Buches skizziert werden.

Es untergliedert sich in 3 Teile und insgesamt 10 Unterabschnitte. Dabei behandelt es sowohl das Individual- als auch das Kollektivarbeitsrecht. Auf den ersten 117 Seiten (erster Teil) stellt es die Grundlagen des Arbeitsrechts dar. Bevor dabei auf den Arbeitnehmerbegriff als Einfallstor ins Arbeitsrecht näher eingegangen wird, werden zunächst die verschiedenen im Arbeitsrecht zusammenfließenden Interessen aufgezeigt und der eher dogmatischen Frage der Entwicklung des Arbeitsrechts zu einem eigenständigen Rechtsgebiet nachgegangen. Dabei fällt auf, dass, wie es auch das Vorwort bestätigt, vor allem auf das Gesamtverständnis des Lesers abgezielt wird. Viele Ausführungen beziehen daher auch den geschichtlichen Hintergrund mit ein oder erläutern einzelne Problematiken anhand von Beispielen aus der Arbeitswelt. Im zweiten Teil wird das Arbeitsverhältnis näher beleuchtet. Hierbei werden Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnis jeweils ein eigener Unterabschnitt gewidmet. Der dritte Unterabschnitt beinhaltet dabei unter dem Titel - Das Arbeitsverhältnis im Vollzug - auch den Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Der dritte Teil beschäftigt sich gänzlich mit dem Kollektivarbeitsrecht, wobei dem Mitbestimmungsrecht besonders viel Aufmerksamkeit zukommt.

Eine Besonderheit des Buches ist darin zu sehen, dass es nicht mit separaten Fällen arbeitet, sondern innerhalb des Fließtextes Bezüge zu Fällen aus der Praxis herstellt, anhand derer die Grundstrukturen erläutert werden. Erscheint das Ganze auch beim ersten Einlesen als etwas unstrukturiert, so gewöhnt man sich mit der Zeit an diese Art der Darstellungsweise. Findet auch der Student, der auf die Schnelle für eine Arbeitsrechtsklausur lernen will, nicht unbedingt gleich das, was er sucht, so wird hingegen der Wahlfachstudent, der sich mit Zeit und Interesse dem Arbeitsrecht zuwendet, gerade hier zu grundlegenden Fragen Antwort finden. Allerdings bleibt es aufgrund des handlichen Formats im Umfang hinter Standardlehrbüchern wie dem von Löwisch oder Zöllner zurück, wodurch es auch für Studenten, die sich mit dem Arbeitsrecht als Pflichtfach zu beschäftigen haben, in Frage kommt. Etwas irritierend sind die teilweise bis über die Hälfte der Seite reichenden Fußnotenapparate, was vermutlich das handliche Format mit sich bringt. Auch an der Übersichtlichkeit des Literaturverzeichnisses könnten noch gearbeitet werden.

Gesamteindruck:
Im Gesamteindruck besticht das Buch inhaltlich durch die erzählende, wenn auch zugleich wenig schematische Darstellung der Materie. Die Einordnung der Problemstellungen in den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Kontext trägt dabei zu einem guten Gesamtverständnis bei. Schade ist, dass es durch eine didaktisch bessere Aufbereitung des Stoffes in Form von Merksätzen oder Zusammenfassungen sowie umfassenderen Textformatierungen seinen Wert hätte erheblich steigern können. Wer aber über so manche didaktische Schwäche hinwegsehen kann, wird im vorliegenden Buch eine interessante und fundierte Lektüre zum Arbeitsrechts finden.
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