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Artikel 7308
Pascal Croset (Der Rezensent ist Repetitor bei AREP – Repetitorium für Arbeitsrecht)

Arbeitsrecht in straffer Darstellung

Eine Rezension zu:

Manfred Löwisch

Arbeitsrecht : Ein Studienbuch

6., neubearbeitete Auflage

Werner Verlag München 2002, 500 Seiten, 29,80 €
ISBN 3-8041-4752-6

http://www.werner-verlag.de

In der nunmehr 6. Auflage hat Prof. Manfred Löwisch sein bewährtes Studienbuch „Arbeitsrecht“ vorgelegt. Prof. Löwisch ist bekannt dafür, dass er größten Wert auf eine Darstellung legt, welche sich nicht an die engen Grenzen de „Klausurrelevanz“ hält, sondern die Aspekte, welche regelmäßig für die Praxis von besonderer Bedeutung sind, einbindet. So stellt er gleich an den Anfang seines Werkes zwei Kapitel, welche sich mit der Bedeutung des Arbeitsrechtes für das menschliche Individuum beschäftigen. Dies ist erfreulich, denn das Arbeitsrecht gehört schließlich zu den Materien des Rechts, in deren Mittelpunkt stets der Mensch steht. Denn Arbeitsleistungen können begriffsnotwendig nur von Menschen – der Jurist würde sagen : natürlichen Personen – erbracht werden. Eben dies muss man sich jedoch stets bewusst machen, will man dieser Rechtsmaterie verantwortungsvoll umgehen. Immerhin zeigt schon der allgemeine Sprachgebrauch – man bezeichnet die Belegschaft vielfach als „Human Resources“ - dass die menschliche Arbeitskraft in der modernen Industriegesellschaft immer mehr als einer von vielen Rohstoffen angesehen wird. Insofern ist es zu begrüßen, dass der Autor dem Studenten ein paar Gedanken zur Stellung des Arbeitsnehmers in der sozialen Marktwirtschaft der Industriegesellschaft mit auf den Weg gibt. Auch die – mit 8 Seiten angenehm knapp gehaltenen – Erläuterungen zur Entwicklung des Arbeitsrechts als Rechtsdisziplin von den ersten Kodifikationen im 19. Jahrhundert und im BGB, durch die Weimarer Zeit, den Nationalsozialismus und die Nachkriegszeit tragen dazu bei, Hintergründe arbeitsrechtlicher Regelungen zu verstehen.

Prof. Löwisch hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, in seinem Studienbuch das gesamte Individual- und Kollektivarbeitsrecht darzustellen. Hierbei hat er ersterem Gebiet, welches in den meisten Bundesländern dem Pflichtfachstoff zuzurechnen ist, im Hinblick auf die Seitenzahl etwa gleich viel Bedeutung eingeräumt wie dem zweiteren Gebiet, welches der Wahlfachgruppe zuzurechnen ist. Seine Entscheidung, die Darstellung mit der Erläuterung des Koalitionsrechtes zu beginnen, muss man als zumindest eigentümlich bezeichnen. Sieht man doch regelmäßig als Basis des Arbeitsrechtes das Individualarbeitsrecht an, dessen Regelungen und Wirkungen durch kollektivarbeitsrechtliche – nämlich betriebsverfassungsrechtliche und tarifvertragliche - Abmachungen modifiziert werden. Indessen kann man dem Autor mitnichten den Vorwurf eines unübersichtlichen Aufbaus machen. An die Kapitel zum Koalitionsverbandsrecht, Tarifvertragsrecht und Schlichtungs– und Arbeitskampfrecht schließen sich unmittelbar das Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht an. Besonderer Ausdruck des Bemühens, auch der Praxis zu entsprechen, ist der Entschluss des Autors, auch dem Recht der Sprecherausschüsse einen eigenen – wenn auch kurzen – Paragraphen zu widmen. Im individualarbeitsrechtlichen Teil des Buches beschäftigt sich Prof. Löwisch ausführlich mit den arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlagen hinsichtlich der Lohnzahlung, sowie mit den verschiedenen Nebenansprüchen bei Urlaub, Krankheit. Auch den von Studenten oft vernachlässigten Gebieten wie etwa der Alters- und Invaliditätsversorgung und dem Arbeitsschutz werden eigene Paragraphen gewidmet, auch hier behält der Autor sein Ziel, dem Studenten besonders praktisch relevantes Wissen zu vermitteln, stets im Auge. Insgesamt ist die Fähigkeit des Autors hervorzuheben, die relevanten Informationen in gedrängter Form darzustellen. Durch die klare Sprache, die konsequente Strukturierung des Stoffes und nicht zuletzt durch die Durchdachten Querverweise wird der Leser schnell und kompetent durch die Zusammenhänge arbeitsrechtlicher Vorschriften geführt. Besonders erfreulich ist hierbei, dass sich der Autor streng an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes orientiert und stets deutlich macht, wenn er eine abweichende Auffassung vertritt. Denn trotz aller Beteuerungen, es gäbe in Klausuren keine „richtige“ Lösung ist doch bekannt, dass Lösungsskizzen der Justizprüfungsämter sich durchweg an den Vorgaben dieses „Ersatzgesetzgebers“ orientieren.

Wie bereits erwähnt ist die Darstellung des gesamten Individual- und Kollektivarbeitsrechts in einem Buch ein ehrgeiziges Ziel. Es versteht sich von selbst, dass dies angesichts der Fülle des Stoffes und der vielen arbeitsrechtlichen Einzelgesetze nur durch ausgesprochen straffe Darstellung und sorgfältige Stoffauswahl zu bewältigen ist. Bei letzterer hat der Ordinarius der Universität Freiburg ein sicheres Händchen bewiesen. Die zur Bewältigung der Pflichtfachklausuren zu beherrschenden Gebiete sind alle abgedeckt, die mehrfach erwähnten Materien mit Praxisbezug nehmen in der Regel nur wenige Seiten ein und können von Studenten mit ausschließlich klausurorientiertem Interesse leicht überschlagen werden. Studenten, welche sich für die Wahlfachgruppe Arbeitsrecht entschieden haben, kann das Buch indes allenfalls zur ersten Orientierung empfohlen werden, da in der beschriebenen gestrafften Darstellungsform für viele klausurrelevante Streits keine Platz mehr war.
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