Ralf Hansen
Eine umfassende Darstellung der Praxis des sozialgerichtlichen Verfahrens
Eine Rezension zu:
Otto Ernst Krasney/Peter Udsching
Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens
Systematische Gesamtdarstellung mit zahlreichen Beispielen und Mustertexten
3. Auflage
Erich-Schmidt-Verlag, Berlin 2002, 597 S., 89,- €
ISBN 3-503-06635-7
http://www.erich-schmidt-verlag.de
Die Qualität dieses Handbuches hat sich inzwischen herumgesprochen. Es bietet eine umfassende, kompakte Darstellung aller maßgeblichen Aspekte des sozialgerichtlichen
Verfahrens. Die Autoren haben den Text durchgehend neu bearbeitet und streckenweise erneut wesentlich erweitert. Dies betrifft angesichts der Änderungen des SGG insbesondere
das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und das Kostenrecht. Es steht außer Frage, daß Rechtsprechung und Literatur umfassend eingearbeitet wurden. Der Band wendet
sich ausschließlich an Praktiker und zwar sowohl an Richter, Rechtsanwälte und die Mitarbeiter in den Rechtsabteilungen der Sozialversicherungen sowie
Behördensachbearbeiter, die mit Sozialrecht befaßt sind. Für Praktiker ist das Buch eine wirkliche Hilfe, enthält es doch zahlreiche Schriftsatzmuster, die insbesondere
Rechtsanwälten ihre Tätigkeit erleichtern und damit auch die richterliche Praxis etwas entlasten. Dies gilt insbesondere auch für Rechtsanwälte die nicht ständig mit
sozialrechtlichen Mandaten zu tun haben und auf rasche und gezielte Information dringend angewiesen sind.
Der Band überzeugt bereits durch seinen klaren Aufbau, der die gesuchte Information leicht auffindbar macht, ergänzt durch ein ausgezeichnetes Stichwortregister. Ein erstes
Kapitel führt in die gesetzlichen Grundlagen ein. Das zweite Kapitel erläutert sehr klar die Sozialgerichtsverfassung und geht dabei insbesondere auch auf die wichtigen
Abgrenzungsfragen des § 51 I, II, III SGG zu anderen Gerichtswegszuständigkeiten ein, insbesondere im Verhältnis zu zivil- und arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten. In den
letzten Jahren war insbesondere die Einordnung privatrechtlicher Verträge im Anwendungsbereich des SGB V sehr umstritten, besonders im Kassenarztrecht. Sehr eingehend
erarbeitet werden überdies die zahlreichen “aufdrängenden” Verweisungen an die Sozialgerichtsbarkeit, die § 51 IV SGG deklaratorisch nennt, die jedoch auf
etliche Einzelgesetze verstreut sind. Die Einzelfälle werden sehr sorgfältig katalogisiert. Die Vermeidung von Rechtswegsverweisungsproblemen dürfte mit diesen Katalogen
erheblich erleichtert werden. Für die forensische Praxis besonders wichtig sind die Ausführungen in Rdnrn. 26 ff zu Kapitel III, da hier elementare Fragen des
Beweisverfahrens geklärt werden, auch und gerade im Hinblick auf den Gutachtensbeweis. Die Ausführungen bleiben bereits deshalb schon nicht “abstrakt”, weil auf
Besonderheiten typischer Verfahrensarten intensiv eingegangen wird, so etwa zur gesetzlichen Krankenversicherung und zum Rentenrecht. Im vierten Kapitel wird das recht
komplizierte sozialgerichtliche Klagenssystem entfaltet, das eine Reihe von Besonderheiten gegenüber dem Klagesystem der VwGO aufweist, etwa hinsichtlich der
“Kombinationsklagen” (kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage sowie kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage). Im Rahmen der Erörterung der
Anfechtungs- und Verpflichtungsklage wird auch eingehend auf das sozialverwaltungsrechtliche Widerspruchsverfahren nach dem nach §§ 78 - 86 SGG eingegangen. Sehr erfreulich
und unbedingt hervorzuheben ist der Umstand, das sich für jede Klageart ein Musterschriftsatz findet, der die Arbeit sehr erleichtert. Die zahlreichen in den Text des Buches
vielfältig eingestreuten Muster sind noch einmal als besonders erfreulich hervorzuheben.
Besonders lesenswert sind die Ausführungen zum einstweiligen Rechtsschutz im Sozialgerichtsverfahren, der zum einen noch nicht übermäßig lange (1.1.2001)
“umfassend” (jedenfalls dem Anspruch des Gesetzgebers nach) gesetzlich geregelt ist und früher wegen der weitgehend fehlenden gesetzlichen Regelung nicht leicht
zu handhaben war. Die Regelung ist aber immer noch teilweise unklar und lückenhaft, etwa was das Erfordernis der Erfolgsausichten in der Hauptsache angeht, die der Wortlaut
des § 86 I 1 SGG nicht ausdrücklich fordert. Die Norm wird allerdings wenigstens bei evidenter Unzulässigkeit des Rechtsbehelfs weitgehend einschränkend angewendet. Die Nähe
der Regelung zu § 80 VwGO liegt auf der Hand. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Rechtsgebiet die einstweilige Leistungsanordnung, die fast stets das Problem der
Vorwegnahme der Hauptsache aufwirft. Insbesondere in Bezug auf die Gewährung von Arbeitslosengeld bei überlangen Bearbeitungszeiten der Arbeitsämter könnten die Ausführungen
etwas intensiver sein, da die praktische Handhabung hier noch recht unterschiedlich ist, selbst wenn das Bestehen des Anspruches evident ist. Auch hier finden sich wieder
ausgezeichnete Schriftsatzmuster.
Sehr eingehend gehen die Fragen etwa auch auf Fragen der Prozeßkostenhilfe ein. Hervorzuheben ist etwa auch das Kapitel über die erste Instanz mit sehr interessanten
Hinweisen zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und zur Gestaltung der mündlichen Verhandlung. Mangels Anwaltszwangs - auch noch in der Berufungsinstanz - kommt der
richterlichen Hinweispflicht gegenüber “Naturalparteien” hier weitreichende Funktion zu, der eingehend Rechnung getragen wird. Das nachfolgende Kapitel schildert
die Besonderheiten des Berufungsverfahren zu den Landessozialgerichten, mit Schwerpunkt auf der Begründung der Berufung - soweit sie nicht der Zulassung bedarf - und
Beschwerde gegen die nicht zugelassene Berufung nach § 144 I SGG, um deren Zulassung doch noch zu erreichen. Auch hier ist die Lektüre der Schriftsatzmuster sehr
gewinnbringend. Dies gilt nicht weniger für die Darlegung des weiteren Rechtsmittels der Revision, deren Einlegung der Zulassung durch das Landessozialgericht bedarf. Das
Kapitel über die Revision ist angesichts einschlägiger Erfahrungen der beiden Verfasser als Revisionsrichter sehr umfangreich und erfaßt dessen Probleme mehr oder weniger in
allen Einzelheiten, so auch zur revisionsgerichtlichen Entscheidung. Hinzuweisen ist schließlich noch auf das sehr lesenwerte Kapitel über die Kosten des
Sozialgerichtsverfahrens. Hier bestehen zahlreiche Besonderheiten gegenüber anderen Gerichtsverfahren, etwa was die Mutwillens- sowie die Verschleppungs- und
Mißbrauchsgebühr betrifft. Die zentrale Kostenerstattungsvorschrift des § 193 SGG wird sehr eingehend und verständlich erläutert. Ein kurzes Schlußkapitel widmet sich Fragen
der Vollstreckung.
Das Handbuch ist eine entscheidende Hilfe für die Praxis des Sozialgerichtsverfahrens und eine der besten Darstellungen dieser Art. Wer es intensiv nutzt, wird sich die
Arbeit wesentlich erleichtern und Zeit für anderes gewinnen.
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