Ralf Hansen
Ein erster Wegweiser durch das Labyrinth des Sozialrechts
Eine Kurzrezension zu:
Raimund Waltermann
Sozialrecht
Reihe: schwerpunkte
3. Aufl., Heidelberg: C.F. Müller, 2002, 273 S., 21,- &euro
ISBN 3-8114-0929-1
http://www.cfmueller-verlag.de
Ausführliche Rezension zur Vorauflage s.: http://www.jurawelt.com/literatur/arbeitsrecht/103
Das Sozialrecht ist als Hauptexperimentierfeld des Gesetzgebers zusammen mit dem Arbeitsrecht von einem permanenten Umwälzungsprozeß gekennzeichnet, bei dem der Teufel im
Detail steckt. Seit der Vorauflage, deren Konzept unverändert ist, waren wieder erhebliche Rechtsänderungen einzuarbeiten. So insbesondere die Rentenreform 2001, die diesen
Bereich kaum durchschaubarer gemacht haben dürfte. Die im Altervermögensergänzungsgesetz und im Altersvermögengesetz geregelte sog. "Riester - Rente" wird von der
Versicherungspraxis und den Adressaten wohl sowenig angenommen, daß eine neue Reform bald zu befürchten ist. Waltermann stellt dieses Reformprojekt in aller Knappheit sehr
klar dar. Insbesondere wird das neue Steuerungsinstrument des SGB VI dargestellt, demzufolge sich der Anstieg der Renten zwar nach wie vor an der Bruttolohnentwicklung
orientiert, dies jedoch anders als das nie in Geltung gelangte Rentenreformgesetz 1999 nicht an einen demographischen Faktor geknüpft wird, da dieser Bruttobetrag mit 90 %
angesetzt wird und gesetzliche Rentenversicherungsansprüche und private Vorsorgeleistungen herausgerechnet werden, so daß nunmehr eine strikte Beitragsorientierung gegenüber
der früheren Leistungsorientierung besteht. Etliches hat sich im SGB III durch das Job-AQTIV-Gesetz geändert, die ebenfalls zuverlässig eingearbeitet wurden. Endlich war mit
den neuen SGB IX das Behindertenrecht systematisch darzustellen. Dies gelingt dem Verfasser in aller Kürze. Das neue SGB IX enthält in § 2 I erstmals eine gesetzliche
Legaldefinition der Behinderung und konkretisiert die Teilhaberechte aus Art. 3 III 2 GG. Näher erläutert werden könnten die Funktionen der Teilhabe. Schließlich betrafen
viele Veränderungen Detailfragen, wie sich nicht zuletzt in Fußnoten niederschlägt. Die Darstellung spiegelt jedenfalls die derzeit geltende Rechtslage auf dem Stand des
Manuskripts vom 01.07.2002 in knappen Übersichten wieder.
Alles in allem findet der interessierte Leser hier eine knappe Darstellung dieses vielschichtigen Bereichs, die es erlaubt, sich dieses Rechtsgebiet systematisch zu
erarbeiten.
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