Jurawelt

Artikel 6291
Ralf Hansen

Ein erster Wegweiser durch das Labyrinth des Sozialrechts

Eine Kurzrezension zu:

Raimund Waltermann

Sozialrecht

Reihe: schwerpunkte

3. Aufl., Heidelberg: C.F. Müller, 2002, 273 S., 21,- &euro

ISBN 3-8114-0929-1

http://www.cfmueller-verlag.de


Ausführliche Rezension zur Vorauflage s.: http://www.jurawelt.com/literatur/arbeitsrecht/103

Das Sozialrecht ist als Hauptexperimentierfeld des Gesetzgebers zusammen mit dem Arbeitsrecht von einem permanenten Umwälzungsprozeß gekennzeichnet, bei dem der Teufel im Detail steckt. Seit der Vorauflage, deren Konzept unverändert ist, waren wieder erhebliche Rechtsänderungen einzuarbeiten. So insbesondere die Rentenreform 2001, die diesen Bereich kaum durchschaubarer gemacht haben dürfte. Die im Altervermögensergänzungsgesetz und im Altersvermögengesetz geregelte sog. "Riester - Rente" wird von der Versicherungspraxis und den Adressaten wohl sowenig angenommen, daß eine neue Reform bald zu befürchten ist. Waltermann stellt dieses Reformprojekt in aller Knappheit sehr klar dar. Insbesondere wird das neue Steuerungsinstrument des SGB VI dargestellt, demzufolge sich der Anstieg der Renten zwar nach wie vor an der Bruttolohnentwicklung orientiert, dies jedoch anders als das nie in Geltung gelangte Rentenreformgesetz 1999 nicht an einen demographischen Faktor geknüpft wird, da dieser Bruttobetrag mit 90 % angesetzt wird und gesetzliche Rentenversicherungsansprüche und private Vorsorgeleistungen herausgerechnet werden, so daß nunmehr eine strikte Beitragsorientierung gegenüber der früheren Leistungsorientierung besteht. Etliches hat sich im SGB III durch das Job-AQTIV-Gesetz geändert, die ebenfalls zuverlässig eingearbeitet wurden. Endlich war mit den neuen SGB IX das Behindertenrecht systematisch darzustellen. Dies gelingt dem Verfasser in aller Kürze. Das neue SGB IX enthält in § 2 I erstmals eine gesetzliche Legaldefinition der Behinderung und konkretisiert die Teilhaberechte aus Art. 3 III 2 GG. Näher erläutert werden könnten die Funktionen der Teilhabe. Schließlich betrafen viele Veränderungen Detailfragen, wie sich nicht zuletzt in Fußnoten niederschlägt. Die Darstellung spiegelt jedenfalls die derzeit geltende Rechtslage auf dem Stand des Manuskripts vom 01.07.2002 in knappen Übersichten wieder.

Alles in allem findet der interessierte Leser hier eine knappe Darstellung dieses vielschichtigen Bereichs, die es erlaubt, sich dieses Rechtsgebiet systematisch zu erarbeiten.
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