Ralf Hansen
Die Europäische Sozialcharta ist ein auf der Ebene des Europarates ausgehandelter völkerrechtlicher Vertrag, der 1961 beschlossen und 1965 in Kraft getreten ist. Sie schützt
elementare soziale und wirtschaftliche Grundrechte in Ergänzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie gilt gegenwärtig in 21 Staaten. Die sozialpolitischen
Einflüsse dieser Charta auf die Mitgliedsstaaten sind ungeachtet ihrer völkerrechtlichen Geltung für diese Staaten erheblich und reichen weit darüber hinaus. In einigen
weiteren Staaten läßt die Ratifizierung noch auf sich warten. Der vom Sekretariat der Generaldirektion II - Menschenrechte beim Europarat herausgegebene Leitfaden beruht auf
Seminarunterlagen für ein Seminar in Bulgarien und erscheint gleichzeitig in mehreren Sprachen in ganz Europa. Das Ziel ist eine übersichtliche Information über die Charta,
nicht zuletzt um die Charta in den Unterzeichnerstaaten und darüber hinaus noch transparenter zu machen. Damit geeignet sich das Buch gerade für eine erste einführende
Lektüre.
Teil A stellt zunächst einmal die ursprüngliche Charta selbst und die drei Zusatzprotokolle vor, die inzwischen in der revidierten Charta von 1996 zusammengefaßt sind. Diese
allerdings hat angesichts noch ausstehender Ratifikationen noch nicht den Verbreitungsgrad der alten Charta von 1961. Informationsblatt A - 5 stellt das
Überwachungsverfahren nach dem Turiner Protokoll von 1991 vor, da alle Unterzeichnerstaaten verpflichtet sind, in regelmäßigen Abständen Staatenberichte zu erstellen, um
eine internationale Kontrolle der Umsetzung zu gewährleisten. Interessant ist das Informationsblatt A - 6 zu Art.22, da bisher nur drei Staaten alle Bestimmungen der Charta
angenommen haben (Belgien, Niederlande, Portugal und Frankreich die revidierte Charta). Art. 22 verpflichtet dennoch zu einem Berichtsverfahren für nicht angenommene
Bestimmungen. Vorgestellt werden auch die einzelnen Organe, insbesondere die Ausschüsse. Eine noch sehr geringe Ratifizierungsquote weist das Zusatzprotokoll vom 09.11.1995
auf, mit dem eine Kollektivbeschwerde eingeführt wurde, die indessen nur in Finnland, Griechenland, Italien, Norwegen, Portugal, Schweden und Zypern möglich ist. Teilweise
sind hierzu auch NGO's berechtigt. Ihre Liste findet sich in A - 14. Teil B dokumentiert die Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Teil C bringt eine Zusammenfassung der
Rechtsprechung des Europäischen Sozialausschusses, wobei allerdings konkrete Fundstellen fehlen. Im Anhang enthaltene Fragen und Antworten lassen eine Selbstkontrolle gerade
auch für Studenten zu. Es wäre schön gewesen, wenn die Veröffentlichungen des Europarates zur Europäischen Sozialcharta in einer Bibliographie zusammengeführt worden
wären.
Die Einführung erlaubt eine erste, einführende Befassung mit der Europäischen Sozialcharta und gibt insoweit sehr verläßliche Informationen. Eine interessante Ergänzung
bieten die eingangs genannten Internetangebote.
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