Regine Filler
Recht gute Arbeit
Eine Rezension zu:
Michael Gotthardt
Arbeitsrecht nach der Schuldrechtsreform
C.H. Beck, München 2002, 220 Seiten, 25,- €
ISBN 3-89655-088-8
http://www.beck.de
Was als erstes beim Überfliegen auffällt ist: Das Buch enthält einen Anhang von 80 Seiten. Auf gut 1/3 der Seiten stellt somit eine Synopse altes und neues Recht gegenüber.
Daneben werden noch einige wesentliche Vorschriften des Arbeitsrechtes abgedruckt (EGBGB, Unterlassungsklagengesetz, Betriebsrentengesetz). Dass dies notwendig ist,
bezweifele ich persönlich sehr. Sowohl alter als auch neuer Gesetzestext liegt jedem vor. Der Nutzen ist mithin fraglich. Darüber hinaus schnellen nicht nur die
Anschaffungskosten für arme Studenten, Referendare und Rechtsanwälte in die Höhe, sondern auch die ökologischen.
Zugleich stellt sich die Frage, hat das Buch respektive sein Verfasser - der aus der kölschen Schule der Professoren Hanau und Preis stammt - es nötig, dem Werk auf diese
Weise zusätzliches Gewicht zu verleihen?
Nach Lektüre der ersten 140 Seiten, meine ich, nein. Der Verfasser wird seinem Anspruch, die Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf das Arbeitsrecht zu beleuchten, gerecht.
Jedem, der intensiver mit dem Arbeitsrecht zu tun hat, kann ich das Buch mit der genannten Einschränkung empfehlen. Studenten oder Referendare mit Wahlfach Arbeitsrecht,
Anwälte, Richter…
(Zur Ehrenrettung: Dieses Buch findet, was den Anhang angeht, ohne weiteres in der Schuldrechtsreformliteratur seinesgleichen. Nicht wenige andere Werke weisen ebenfalls
einen enormen Anhang auf).
Der Verfasser legt Hauptaugenmerk auf zwei Bereiche: Das Recht der Leistungsstörungen im Arbeitsrecht und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im
Arbeitsrecht
Abgerundet wird dies durch einen einführenden Teil, in dem u.a. der Inhalt des Arbeitsverhältnisses unter § 241 II BGB beleuchtet wird und durch zwei kurze abschließende
Kapitel zum neuen Verjährungsrecht und den Übergangsvorschriften.
Ein kurzer einführender Teil beschäftigt sich mit dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses, insbesondere mit den gegenseitigen Rücksichtnahmepflichten des § 241 II BGB.
Nun folgt der erste große Teil: Das Leistungsstörungsrecht.
Es gelingt dem Verfasser überzeugend das Arbeitsrecht als das darzustellen was es ist, nämlich Teil des Schuldrechts. Systematisch bringt er die Fragen des Arbeitsrechtes an
die Stellen, an die sie gehören. Das ist die große Stärke dieses Buches
Das Arbeitsrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, dass es sich neu zu erschließen gilt. Die Frage nach dem Ausschluß der Leistungspflicht, dem Schicksal der
Gegenleistung, die Haftung bei Pflichtverletzung, der Wegfall der Geschäftsgrundlage, die Kündigung, alles grundsätzlich bekannt. Deshalb ist es dann letztendlich nicht
schwierig dem Verfasser da zu folgen, wo es gesetzliche oder richterrechtliche Besonderheiten zu beachten gilt.
Der zweite Schwerpunkt: Arbeitsrecht und AGB´s
Zu Recht wendet der Verfasser hierauf ein besonderes Augenmerk. Nach der Schuldrechtsreform sind auch Arbeitsverträge neuerdings inhaltlich zu kontrollieren. Natürlich nur,
soweit die AGB´s Vertragsinhalt wurden.
Auch dieser Teil ist sowohl inhaltlich als auch didaktisch zu empfehlen. Aufgrund der Systematik fühlt man sich beim Lesen auch unbekannter Inhalte nie verloren, immer weiß
der geneigte Leser, wo und warum. Konkret werden viele Klauseln unter die Lupe genommen und auch auf die Bedeutung von Tarifverträgen in diesem Zusammenhang
eingegangen.
Spätestens an dieser Stelle fühlt sich auch der Praktiker wohl.
Aufgrund dieses starken systematischen Aufbaus meiner Meinung nach besonders für Studenten und Referendare geeignet, die effizient lernen wollen. Bekannte Strukturen zu
erweitern ist immer viel leichter als zusammenhanglos Besonderheiten und Probleme des Arbeitsrechtes zu pauken.
Ein meiner Meinung nach nicht nur didaktisch empfehlenswertes Buch.
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