Thilo Schulz
Die Fallbearbeitung im Arbeitsrecht
Eine Rezension zu:
Burkhard Boemke
Fallsammlung zum Arbeitsrecht
1. Auflage 2001; 270 S., 29,90 DM
Springer-Verlag, Heidelberg
ISBN 3-540-41298-0
http://www.springer.de
Da im ersten Staatsexamen die Technik der Fallösung das Wichtigste ist, muß dieser Bereich ausreichend trainiert werden. Einige Rechtsgebiete gelten als besonders
unzugänglich, darunter auch das Arbeitsrecht mit seinen vielen Spezialgesetzen und Rechtsgrundsätzen. Die starke Verwurzelung im Schuldrecht wird dabei oft übersehen: Das
Arbeitsverhältnis ist schließlich nichts anderes als ein besonderes Schuldverhältnis. Für sein Zustandekommen gelten die bekannten Regeln des allgemeinen Teils des BGB. Bei
der Lösung von Fällen kann (oder muß) man deshalb genau so vorgehen, wie man es im "normalen" Zivilrecht gewohnt ist. Um dies zu zeigen, hat Burkard Boemke nun seine
"Fallsammlung zum Arbeitsrecht" herausgegeben.
Die Fallsammlung dient dabei als Ergänzung zu Lehrbüchern und Aufsätzen. Es ist nicht das Ziel des Autors, den arbeitsrechtlichen Stoff anhand der Fälle zu ermitteln.
Vielmehr steht die Anwendung bereits vorhandener Kenntnisse im Vordergrund.
Boemke nimmt sich in neun Fällen eigentlich alle Klassiker des Arbeitsrechts vor. Die Klausuren sind vom Umfang her alle so gehalten, daß sie auch im ersten Staatsexamen so
gestellt werden und in fünf Stunden bearbeitet werden können.
In Fall eins, "Der kleine Unterschied", sorgt ein transsexueller Arbeitnehmer für Verwirrung. Rechtsthemen sind die Anfechtung des Arbeitsvertrages, Fragerecht des
Arbeitgebers, die Grundsätze des fehlerhaften Arbeitsverhältnisses sowie Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Fall zwei widmet sich neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle
auch dem unter Umständen recht schwierigen Bereich des Haftungsausschlusses bei Arbeitsunfall nach §§ 104 f. SBG VII und Aufwendungsersatz für Eigenschäden des
Arbeitnehmers. Der dritte Fall rankt sich um die bekannten Probleme von Kündigungsschutzklage und allgemeinem Feststellungsantrag, Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen
und Ausübung des Direktionsrechts. Die Zulässigkeit von Anschlußbefristungen ist einer der Schwerpunkte von Fall vier, "Ärger am Bau". Daneben werden hier Entschädigung nach
§ 611a II BGB, Weiterbeschäftigungsanspruch und verhaltensbedingte Kündigung relevant.
Fall fünf ist rund um das Thema Kündigung konstruiert, Fall sechs beruht auf den arbeitsrechtlichen Besonderheiten wie betriebliche Übung und Gleichbehandlungsgrundsatz und
beinhaltet auch Fragen nach der Rückzahlung von Gratifikationen, Anspruch auf Sonderzahlung für neueingestellte Arbeitnehmer und betriebliche Übung. Kündigungsschutz ohne
KSchG, Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG sowie Annahmeverzug des Arbeitgebers nach unwirksamer Kündigung sind Kernthemen des siebten Falles. Änderungskündigung zum
Zweck der Befristung, Weiterbeschäftigungsanspruch und Rücktritt vom Aufhebungsvertrag werden im achten Fall relevant. Fall neun schließt den Fallteil mit Fragen nach
Rückzahlung von Weiterbildungskosten und der schon oben behandelten Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
In einem Anhang präsentiert Boemke verschiedene Aufbauschemata, etwa zur Zulässigkeit einer arbeitsgerichtlichen Klage, zu Ansprüchen die mit der Begründung des
Arbeitsverhältnisses zusammenhängen (etwa c.i.c.!) oder verschiedene Ansprüche des Arbeitnehmers, etwa auf Entgeltfortzahlung, Lohn ohne Arbeit oder auch Haftung des
Arbeitnehmers aus pVV.
Alle Fälle sind übersichtlich gegliedert, in Randnotizen findet man jeweils Stichworte zu den Themen, die im entsprechenden Prüfungspunkt im Lösungstext gerade ausführlich
besprochen werden. Die Fälle sind durchweg nachvollziehbar und gut vertretbar gelöst. Der Schwierigkeitsgrad variiert etwas, mit den entsprechenden Vorkenntnissen sollten
aber alle Fälle machbar sein. Eine gute Ergänzung zum Lehrbuch, die mit 29,90 DM angesichts der Qualität sicher nicht zu teuer kommt.
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