Thilo Schulz
Arbeitsrecht für das Examen?
Eine Rezension zu:
Burkhard Boemke
Studienbuch Arbeitsrecht
JuS-Schriftenreihe
Verlag C.H. Beck, 1. Auflage 2001, 389 Seiten, DM 23,50 €
ISBN 3-406-48152-3
http://www.beck.de
Die Bedeutung des Arbeitsrechts für das erste Staatsexamen einzuschätzen fällt nicht leicht. Nach den Prüfungsordnungen aller Bundesländer gehört das Individualarbeitsrecht
zum Pflichtstoff. Aufgabenstellungen mit arbeitsrechtlichen Bezügen waren zumindest in Bayern in den letzten Jahren häufig anzutreffen. Das Arbeitsrecht gilt als schwierig,
da es stark vom Richterrecht geprägt scheint. Der zu bewältigende Stoff ist selbst im Pflichtfach nicht zu unterschätzen. Deshalb ist die Beschränkung auf die häufigsten
Fallkonstellationen so wichtig. Burkhard Boemke hat sich vorgenommen, in seinem Buch das Hauptaugenmerk auf besonders examensrelevante Informationen zu legen.
Der Autor des vorliegenden Buches bestreitet die oft behauptete Prägung des Arbeitsrechts durch Richterrecht. In einer gut begründeten Einführung zeigt er die Verwurzelung
des Arbeitsrechts im Bürgerlichen Recht auf. Letztlich ist das Arbeitsverhältnis ein besonderes Schuldverhältnis, das aber vielen Sonderregeln unterworfen ist. Dennoch
gelten die Regeln des Schuldrechts und des allgemeinen Teils grundsätzlich auch in diesem Bereich. Problematisch bei der Fallbearbeitung sind eher die vielen Spezialgesetze,
die einzelne Aspekte des Arbeitsverhältnisses regeln. Oft stellt es schon ein Problem dar, die richtige Anspruchsgrundlage aufzufinden. Zur Verwirrung trägt die
Normenhierarchie im Arbeitsrecht weiter bei. So etwas wie die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags existiert im sonstigen Bürgerlichen Recht einfach nicht. Dem Autor
gelingt es dennoch, dem Leser die Scheu davor zu nehmen. Auch der arbeitsrechtliche Fall läßt sich mit dem bereits bekannten zivilrechtlichen Handwerkszeug anpacken.
Das Arbeitsverhältnis ist natürlich Ansatzpunkt für das Arbeitsrecht. Schon bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses kann es zu Rechtsproblemen kommen. Wie die meisten
arbeitsrechtlichen Lehrbücher wendet sich Boemke erst einmal dem Arbeitnehmerbegriff zu. In der Klausur können hier zwar Probleme auftreten, zwingend ist dies nicht. Boemke
nimmt dennoch in aller Breite eine Abgrenzung des Arbeitnehmers von anderen Dienstverpflichteten vor. Untermauert werden die Ausführungen von einem kaum überschaubaren Wust
an Fußnoten. Mit der vom Autor propagierten Beschränkung auf die examensrelevanten Probleme läßt sich das nur schwer in Einklang bringen. Kein Examenskandidat wird sich die
Mühe machen, alle angeführten BAG-Entscheidungen oder Aufsätze nachzuschlagen! Sehr positiv fällt dagegen das Prüfungsschema auf, das nicht das einzige des Buches ist. Am
Ende jedes Kapitels gibt es eine thesenartige Zusammenfassung der jeweiligen Ergebnisse. So läßt sich bereits vor der Lektüre ein guter Überblick gewinnen, zum anderen kann
man damit den Stoff schnell wiederholen.
Da das Buch der Chronologie des Arbeitsverhältnisses folgt, stehen vor Ansprüchen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers einige Bemerkungen zum Zustandekommen des
Arbeitsverhältnisses und zu Ansprüchen aus dem Anbahnungsverhältnis. Es kommt nicht selten vor, daß ein Bewerber für eine Stelle auf Aufforderung des Arbeitgebers eine weite
Strecke fährt, um sich vorzustellen. Wird er nicht eingestellt, möchte der Bewerber seine Kosten ersetzt haben.
Der zweite Teil des Buches setzt ein wirksames Arbeitsverhältnis voraus; es steht im Zeichen der Ansprüche des Arbeitnehmers. Einen der wichtigsten Ansprüche stellen hier
die Entgeltansprüche dar. Neben dem Arbeitslohn werfen Fragen nach Sonderzuwendungen wie etwa Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld manchmal schwierige Fragen auf. Boemke gelingt
hier eine übersichtliche Darstellung, die sich auf das Nötige beschränkt. Auch die Darstellung der Schadenersatzansprüche ist gelungen.
Ansprüche des Arbeitgebers werden in Teil drei behandelt. In erster Linie spielt hier natürlich der Anspruch auf Arbeitsleistung eine Rolle. Aber auch
Schadensersatzansprüche kommen immer wieder vor. Hier zeigt sich die Verwurzelung des Arbeitsrechts im BGB übrigens deutlich. Boemke stellt erst Ansprüche auf Schadensersatz
wegen Nichterfüllung, wegen Verzug und schließlich wegen Schlechterfüllung dar. Das hat man doch schon mal so gehört! Daneben existieren weitere Ansprüche des Arbeitnehmers,
etwa auf Herausgabe, auf Auskunft oder auf Unterlassung, die nicht allzu detailliert dargestellt werden.
Teil vier ist wiederum sehr ausführlich. Er dreht sich um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Didaktisch gut ist der Überblick über verschiedene Beendigungsgründe zu
Beginn des Abschnitts. Denn neben der Kündigung spielen zumindest in der Praxis Aufhebungsverträge eine immer stärkere Rolle. Auch Bedingungen oder Befristungen können ein
Arbeitsverhältnis beenden, ohne daß eine Kündigung erforderlich ist. Die Kündigung nimmt breiten Raum ein. Dies scheint auch gerechtfertigt, ergeben sich doch gerade hier
vielfältige Probleme, die immer wieder Thema von Klausuren sind. Gleich im Anschluß wird der Kündigungsschutz nach dem KSchG behandelt. Wie andere schuldrechtliche Verträge
auch wirkt das Arbeitsverhältnis ebenfalls nach. Im letzten Kapitel des Buches werden deshalb Abwicklung und Nachwirkung besprochen. So kann sich unter Umständen ein
Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers oder ein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers ergeben. Große praktische Bedeutung hat der Anspruch auf Erteilung eines
Zeugnisses.
Das "Studienbuch Arbeitsrecht" von Burkhard Boemke hinterläßt einen etwas zwiespältigen Eindruck. An einigen Stellen gelingt es dem Autor voll und ganz, sein Ziel zu
erreichen. Er beschreibt dann examensrelevante Themen so ausführlich wie nötig, ohne allzu sehr in die Tiefe zu gehen. An anderen Stellen wiederum kommt der Wissenschaftler
durch. Das Buch liest sich dann wie ein klassisches Lehrbuch. Diese Mängel fällen allerdings nicht so stark ins Gewicht, wenn man die vielen Prüfungsschemata und die
Zusammenfassungen ("Zwischenergebnisse") am Ende jedes Kapitels durcharbeitet. Das Buch ist mir 23,50 € schon etwas teurer.
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