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Artikel 3316
Ralf Hansen

Kollektives Arbeitsrecht

Eine Rezension zu:

Wolfgang Hromadka / Frank Maschmann

Arbeitsrecht Band 2

Kollektivarbeitsrecht + Arbeitsstreitigkeiten

2. Auflage

Heidelberg: Springer, 2001, 588 S.
ISBN 3-540-41741-9

http://www.springer.de


Der Band ist etwas zu früh erschienen, weil inzwischen das neue Betriebsverfassungsgesetz in Kraft getreten ist. Eine Online-Ergänzung wäre insoweit wünschenswert. Ansonsten wurden alle wesentlichen Neuerungen in der Neuauflage bis zum Stand von Januar 2001 berücksichtigt. Der Band behandelt letztlich alle wesentlichen Grundfragen des kollektiven Arbeitsrechts, einsetzend mit einer Erörterung der Grundfragen des Koalitionsrechts. Sehr erfreulich sind die rechtstatsächlichen Informationen über die maßgeblichen “Koalitionen“ in Deutschland.

Ein deutlicher Schwerpunkt des Bandes liegt auf dem Tarifvertragsrecht. Der Band enthält hier etwas, was den meisten vergleichbaren Darstellungen fehlt: das Muster eines Tarifvertrages aus dem Metallbereich. Gerade anhand eines solchen Musters lassen sich Problemzonen des Tarifvertragsrechtes konkret ausmachen und verbleiben nicht in dogmatischer Abstraktion, da es in praxi stets um die Auslegung solcher Verträge geht, wenn einzelne Klauseln problematisch geworden sind. Die Autoren betonen mit Recht nachdrücklich, daß es sich bei Tarifverträgen - trotz der unmittelbaren Wirkungen des normativen Teils für Dritte - um privatrechtliche Verträge handelt, so daß eine Rückbindung an die vertragsrechtliche Dogmatik geboten ist, die auch strikt durchgeführt wird. Hochinteressant sind die Erläuterungen über die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung, die Serviceleistungen der Arbeitgeberverbände in Anspruch nehmen können, ohne der Tarifbindung zu unterliegen, wenn sie “OT-Mitglied“ sind. Eine Reaktion der Arbeitgeberverbände auf zahlreiche Austritte, die zu einer Renaissance des Firmentarifvertrages geführt haben. Angesichts der gestiegenen Bedeutung des Firmentarifvertrages könnten die damit zusammenhängenden speziellen Problemlagen aber etwas stärker akzentuiert werden. Ausgezeichnet dargestellt sind die normativen Wirkungen des Tarifvertrages. Hierzu findet sich auch ein überzeugendes Prüfschema. Auch sonst finden sich in diesem Band zahlreiche Übersichten, die das Lernen erleichtern. Eine etwas intensivere Darstellung hätte der Bereich der tarifvertraglich Öffnungsklauseln zu Betriebsvereinbarungen hin verdient, einem der großen Streitthemen der Gegenwart.

Sehr eingehend sind die Ausführungen zum Arbeitskampfrecht. Auch hier findet sich wieder ein ausgezeichnetes Prüfschema. Besonders überzeugend sind die sehr strukturierten Ausführungen zu den Rechtsfolgen von Arbeitskampfhandlungen. Leider in weiten Teilen schon überholt sind die sonst ausgezeichneten Ausführungen zum Betriebsverfassungsgesetz, dessen Reform insbesondere mittelständische Unternehmen in Zeiten wirtschaftlicher Rezession erheblich belastet hat. Auf die Würdigung der Reform in der nächsten Auflage dürfte der interessierte Leser gespannt sein. Es verwundert etwas, zu den bereits länger existierenden Reformplänen und der diesbezüglichen rechtspolitischen Diskussion keine vertiefenden Informationen zu finden. Interessant ist aber nach wie vor etwa das Muster einer Betriebsvereinbarung und die überaus klare Darstellung zu § 77 BetrVG. Erörtert wird übrigens auch das Personalvertretungsrecht des öffentlichen Dienstes. Überaus lesenswert sind die Ausführungen zum Betriebsinhaberwechsel, dem wohl zur Zeit umstrittensten Bereich des Arbeitsrechtes mit starken Bezügen zum Europarecht. Hier findet sich etwa eine der strukturiertesten Darstellungen zur Überführung tariflicher Normen in den Arbeitsvertrag bei einem Betriebsübergang, abgeschlossen mit einem ausgezeichneten Prüfschema.

Die Ausführungen zum arbeitsgerichtlichen Verfahren sind ebenfalls sehr lesenswert, haben aber eher einführenden Charakter. Die Abweichungen zum Zivilprozeß werden stets kenntlich gemacht. Sehr nützlich ist das Schema, das diese Abweichungen tabellarisch zusammenfaßt und einen schnellen Überblick ermöglicht. Die Darstellung des Verfahrens folgt der Chronologie des Arbeitsgerichtsprozesses. Hier findet sich etwa auch ein Muster für eine Kündigungsschutzklage (ohne Begründung), gefolgt von einem Muster für ein entsprechendes Urteil, allerdings ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe. Damit wird ein erster Einblick in die Tenorierung gewährt. Prüfschema und Übersichten machten die Grundlagen leicht lernbar. Insgesamt erscheinen die Ausführungen in Bezug auf die Handhabung der Entscheidungspraxis gerade auch für Rechtsreferendare noch ausbaufähig.

Durch diesen Band hat das kollektive Arbeitsrecht eine überaus gelungene Darstellung gefunden, an deren Durchsetzung kein Zweifel bestehen dürfte, auch wenn die Entwicklung schon bald wieder eine neue Auflage verlangen wird.

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