Ralf Hansen
Kollektives Arbeitsrecht
Eine Rezension zu:
Wolfgang Hromadka / Frank Maschmann
Arbeitsrecht Band 2
Kollektivarbeitsrecht + Arbeitsstreitigkeiten
2. Auflage
Heidelberg: Springer, 2001, 588 S.
ISBN 3-540-41741-9
http://www.springer.de
Der Band ist etwas zu früh erschienen, weil inzwischen das neue Betriebsverfassungsgesetz in Kraft getreten ist. Eine Online-Ergänzung wäre insoweit wünschenswert. Ansonsten
wurden alle wesentlichen Neuerungen in der Neuauflage bis zum Stand von Januar 2001 berücksichtigt. Der Band behandelt letztlich alle wesentlichen Grundfragen des
kollektiven Arbeitsrechts, einsetzend mit einer Erörterung der Grundfragen des Koalitionsrechts. Sehr erfreulich sind die rechtstatsächlichen Informationen über die
maßgeblichen ”Koalitionen” in Deutschland.
Ein deutlicher Schwerpunkt des Bandes liegt auf dem Tarifvertragsrecht. Der Band enthält hier etwas, was den meisten vergleichbaren Darstellungen fehlt: das Muster eines
Tarifvertrages aus dem Metallbereich. Gerade anhand eines solchen Musters lassen sich Problemzonen des Tarifvertragsrechtes konkret ausmachen und verbleiben nicht in
dogmatischer Abstraktion, da es in praxi stets um die Auslegung solcher Verträge geht, wenn einzelne Klauseln problematisch geworden sind. Die Autoren betonen mit Recht
nachdrücklich, daß es sich bei Tarifverträgen - trotz der unmittelbaren Wirkungen des normativen Teils für Dritte - um privatrechtliche Verträge handelt, so daß eine
Rückbindung an die vertragsrechtliche Dogmatik geboten ist, die auch strikt durchgeführt wird. Hochinteressant sind die Erläuterungen über die Mitgliedschaft in einem
Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung, die Serviceleistungen der Arbeitgeberverbände in Anspruch nehmen können, ohne der Tarifbindung zu unterliegen, wenn sie
”OT-Mitglied” sind. Eine Reaktion der Arbeitgeberverbände auf zahlreiche Austritte, die zu einer Renaissance des Firmentarifvertrages geführt haben. Angesichts
der gestiegenen Bedeutung des Firmentarifvertrages könnten die damit zusammenhängenden speziellen Problemlagen aber etwas stärker akzentuiert werden. Ausgezeichnet
dargestellt sind die normativen Wirkungen des Tarifvertrages. Hierzu findet sich auch ein überzeugendes Prüfschema. Auch sonst finden sich in diesem Band zahlreiche
Übersichten, die das Lernen erleichtern. Eine etwas intensivere Darstellung hätte der Bereich der tarifvertraglich Öffnungsklauseln zu Betriebsvereinbarungen hin verdient,
einem der großen Streitthemen der Gegenwart.
Sehr eingehend sind die Ausführungen zum Arbeitskampfrecht. Auch hier findet sich wieder ein ausgezeichnetes Prüfschema. Besonders überzeugend sind die sehr strukturierten
Ausführungen zu den Rechtsfolgen von Arbeitskampfhandlungen. Leider in weiten Teilen schon überholt sind die sonst ausgezeichneten Ausführungen zum
Betriebsverfassungsgesetz, dessen Reform insbesondere mittelständische Unternehmen in Zeiten wirtschaftlicher Rezession erheblich belastet hat. Auf die Würdigung der Reform
in der nächsten Auflage dürfte der interessierte Leser gespannt sein. Es verwundert etwas, zu den bereits länger existierenden Reformplänen und der diesbezüglichen
rechtspolitischen Diskussion keine vertiefenden Informationen zu finden. Interessant ist aber nach wie vor etwa das Muster einer Betriebsvereinbarung und die überaus klare
Darstellung zu § 77 BetrVG. Erörtert wird übrigens auch das Personalvertretungsrecht des öffentlichen Dienstes. Überaus lesenswert sind die Ausführungen zum
Betriebsinhaberwechsel, dem wohl zur Zeit umstrittensten Bereich des Arbeitsrechtes mit starken Bezügen zum Europarecht. Hier findet sich etwa eine der strukturiertesten
Darstellungen zur Überführung tariflicher Normen in den Arbeitsvertrag bei einem Betriebsübergang, abgeschlossen mit einem ausgezeichneten Prüfschema.
Die Ausführungen zum arbeitsgerichtlichen Verfahren sind ebenfalls sehr lesenswert, haben aber eher einführenden Charakter. Die Abweichungen zum Zivilprozeß werden stets
kenntlich gemacht. Sehr nützlich ist das Schema, das diese Abweichungen tabellarisch zusammenfaßt und einen schnellen Überblick ermöglicht. Die Darstellung des Verfahrens
folgt der Chronologie des Arbeitsgerichtsprozesses. Hier findet sich etwa auch ein Muster für eine Kündigungsschutzklage (ohne Begründung), gefolgt von einem Muster für ein
entsprechendes Urteil, allerdings ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe. Damit wird ein erster Einblick in die Tenorierung gewährt. Prüfschema und Übersichten machten die
Grundlagen leicht lernbar. Insgesamt erscheinen die Ausführungen in Bezug auf die Handhabung der Entscheidungspraxis gerade auch für Rechtsreferendare noch
ausbaufähig.
Durch diesen Band hat das kollektive Arbeitsrecht eine überaus gelungene Darstellung gefunden, an deren Durchsetzung kein Zweifel bestehen dürfte, auch wenn die Entwicklung
schon bald wieder eine neue Auflage verlangen wird.
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