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Artikel 3069
Alfred Then / Maximilian Haarpaintner: Arbeitsrecht - Systematische Darstellung mit Übersichten, Fallbeispielen und allen wichtigen Entscheidungen auf CD-ROM
Reihe "Referendarausbildung Recht"
2., überarbeitete Auflage 2001, 294 Seiten DIN A 4 DM 64,-
ISBN 3-415-02764-3

Boorberg Verlag Stuttgart/München www.boorberg.de
E-Mail: bestellung@boorberg.de

Das Besondere an diesem Buch, das sich sowohl an Studenten als auch an Rechtsreferendare wendet, ist, wie der Autor Then in seinem Vorwort zur ersten Auflage ausführt, daß es eine "ganz eigene neue Konzeption" haben soll:

Zu Beginn jeden Abschnitts bekommt der Leser eine Kurzfassung des Themas bzw. einen Aufriß der Probleme, wobei versucht wird, diese in einer Übersicht bildlich darzustellen. Danach folgt ein einfacher, schulmäßig aufgebauter Grundfall, um das Erlernen des "Grundkonzeptes" zu erleichtern. Zuletzt werden dann einzelne Probleme und Sachfragen erläutert.

Diese Methode hat viel für sich: Gerade für Studenten, die sich in diese Materie komplett neu einarbeiten wollen, bringen viele Lehrbücher wenig, da sie sehr theoretisch an den Stoff herangehen und für die Behandlung des Arbeitsrechts in der Klausur kaum Anleitungen geben; ganz anders kommt dagegen der Leser des hier vorgestellten Werkes mit der Materie in Berührung, langsam und sehr systematisch wird von der Begründung über den Inhalt bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Arbeitsrecht dargestellt und der Leser gleichsam "an die Hand genommen", ohne jedoch die notwendige Tiefe zu vermissen.

Originell und hilfreich ist dabei die Idee der Autoren, einen herausnehmbaren "Stadtplan" zum Arbeitsrecht auf einer DIN A 4 - Seite darzustellen, der gleichzeitig den Aufbau des Buches vorgibt und anhand dessen der Leser sich jederzeit anschaulich vor Augen halten kann, an welcher systematischen Stelle im Arbeitrecht sich Problemkreise befinden:

Bei Begründung des Arbeitsverhältnisses sind dies die Punkte "Anbahnung" (z.B. Einstellungsgespräch und zulässige Fragen bzw. Anfechtung), "Abschluß" (u.a. Rechtsgrundlagen oder Gleichbehandlungsgrundsatz) und "Sonderformen" des Arbeitsverhältnisses (z.B. Teilzeit, Erziehungsurlaub, Befristung und faktisches Arbeitsverhältnis) sowie "ähnliche Verträge" (arbeitnehmerähnliche Personen, Werk- und Dienstvertrag).

Im Rahmen des "Inhalts des Arbeitsverhältnisses" wird nach den Pflichten des Arbeitgebers bzw. des Arbeitnehmers unterschieden: Während bei den ersteren v.a. die Lohnzahlungspflicht (z.B. mit dem Problempunkt "Sonderzahlungen/Gratifikationen"), die Nebenpflichten (v.a. Haftung des Arbeitgebers) sowie der Problemkreis "Lohn ohne Arbeit" (Annahmeverzug, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Urlaub und Betriebsrisiko) eine Rolle spielen, sind bei den Pflichten des Arbeitnehmers besonders die Arbeitspflicht (mit den damit zusammenhängenden Punkten des Direktionsrechts sowie die Konsequenzen der Schlechtleistung) und die Nebenpflichten (und die Haftung bei Verletzung dieser) zu beachten.

Hinsichtlich der "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" sind die Beendigungstatbestände Anfechtung, Aufhebung, Befristung sowie als wichtigster Punkt die Kündigung behandelt, samt der gegenseitigen Pflichten bei Beendigung.

Die insgesamt 39 Übersichten erleichtern dabei dem Leser den schnellen Überblick über bestimmte Problemkreise. Bei einer Übertragung dieser Übersichten etwa auf Karteikarten könnte so der (fleißige) Leser ohne weiteres neben dem dabei erzielten Lerneffekt immer wieder auf schnelle und umfassende Weise den Stoff wiederholen.

Wie die im Arbeitsrecht vorhandenen Konflikte und rechtlichen Probleme innerhalb einer Klausur und Fallfragen behandelt und gelöst werden können, versuchen die Autoren durch 40 Fallbeispiele zu vermitteln. Lobenswert dabei der klare und leicht nachvollziehbare Aufbau der Lösung.

Eine weitere Besonderheit dieses Werkes, die herauszuheben ist, ist die mitgelieferte CD-ROM mit allen im Buch genannten und auch durch ein Kreissymbol gekennzeichneten BAG-Urteilen. In praktisch keiner anderen Materie ist die höchstrichterliche Rechtsprechung von so großer Bedeutung wie im Arbeitsrecht. "Klassiker" des BAG sind so schnell im Original nachlesbar, wodurch der Leser auch die Diktion und Aufbau der Urteile und Beschlüsse des höchsten deutschen Arbeitsgerichts lernt. Auf Fußnoten und Hinweise zu weiterführender Literatur wird dagegen vollständig verzichtet.

In der zweiten Auflage wird am Ende des Buches auf das zum 01.01.2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) eingegangen. Die dort befindlichen Hinweise dürften zwar die Arbeit mit diesem neuen Gesetz erleichtern, hätten aber durchaus noch ausführlicher ausfallen können, gerade was die konkrete Behandlung in der Klausur angeht; angeboten hätte sich dabei der Einbau der sich neu ergebenden Problempunkte gleich an der jeweils relevanten Stelle im Buch statt am Ende des Werkes. So aber muß der Leser immer wieder hin- und herblättern, um sich die Unterschiede bzw. Neuigkeiten klarzumachen.

Insgesamt kann dieses Werk - trotz des relativ hohen Kaufpreises - uneingeschränkt für Studenten empfohlen werden, die sich in das Gebiet des Arbeitsrechts einarbeiten wollen und vor allem die Klasurmethodik erlernen wollen (auf die es ja letztendlich entscheidend ankommt): Wird das Buch gewissenhaft durchgearbeitet, was angesichts der Übersichten und der induktiven Methode nicht schwer fallen wird, wird für das Examen bestens gerüstet sein.

Auch Referendare, für die das Werk zumindest originär ausgelegt ist, können es mit Gewinn lesen. Von besonderem Gewicht ist dabei im fünften Teil "Nebengebiete" (das noch die Kapitel "Arbeitskampf", "Europarecht" und "Tarifvertragsrecht" - im letzten bayerischen Ersten Staatsexamen erst wieder Thema einer Pflichtklausur - enthält) das erste Kapitel "Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht", wo vor allem typische Zulässigkeitsfragen erörtert werden. Und auch in den Beispielfällen werden die Fallkonstellationen oft so gewählt, daß in den Lösungen die in der Assessorklausur notwendigen Formulierungen im Tenor von Urteil und Beschluß geübt werden könen.

Allerdings muß - neben der fehlenden Besprechung des wichtigen Problemkreises der sog. "Mankohaftung" des Arbeitnehmers - kritisch angemerkt werden, daß durch den Verzicht auf Fußnoten mit Fundstellen in Literatur und Kommentaren die für den Referendar wichtige Arbeit mit dem Palandt, der gerade auf dem Gebiet des Arbeitsrechts unstrukturiert und teilweise mißverständlich ist, nicht eingeübt werden kann. Würden die Autoren in der nächsten Auflage dies berücksichtigen und die Kommentierung des Palandts samt Hinweise hierzu aufnehmen und auch die "Mankohaftung" besprechen, gäbe es an dem "Then/Haarpaintner" praktisch nichts mehr auszusetzen.

Giorgio Decker 09/01

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