RA Niclas Bamberg
04.11.2009
Lebendig aufbereitetes Arbeitsrecht
Eine Rezension zu:
Hermann Reichold
Arbeitsrecht
3. Auflage
C.H. Beck, München 2008, 386 Seiten, 25,- ?
ISBN 978-3-406-57824-3
http://www.beck.de
Jedes Rechtsgebiet erfährt wesentliche Entwicklungen, die dazu führen, dass die Grundlagen ebenso umfangreich ergänzt werden müssen. Umso wichtiger ist dies bei einem
Standardwerk, das es sich zur Aufgabe gesetzt hat, eines der umfangreichsten Rechtsgebiete von Grund auf zu erklären. Herr Prof. Reichold hat sich dieser
Mammutaufgabe gestellt, denn mittlerweile ist durch das Inkrafttreten des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eine Fülle von Änderungen einzuarbeiten
gewesen.
Das Hauptaugenmerk liegt in diesem Werk darauf, dem Studenten wie auch dem Praktiker einen praktischen Abriss über das Arbeitsrecht zu geben. Der Autor zielt bei der
Vermittlung der Inhalte auf größtmöglichen Lernerfolg. Typisch für die Beck'sche Reihe Lernbücher Jura, aber in diesem Band auch sehr ausgeprägt, werden
viele Übersichten und Beispiele zur besseren Verständlichkeit des Stoffes angeboten. Die theoretischen Informationen werden in Übungsfällen wiederholt und in
einen praktischen Kontext gesetzt. Dabei verwendet der Autor auch die Methode, über Verständnisfragen bis hin zu konkreten Hinweisen für die Leistungserbringung in
Klausuren eine größtmögliche Hilfe für den Studenten des Arbeitsrechts sein zu können.
Dass das Arbeitsrecht einen ? wenn auch sehr spezifischen ? Teil des Zivilrechts darstellt, wird auch durch die Darstellung der eingebundenen Rechtssätze in
Anspruchsgrundlagen dargestellt. Das dargestellte Mantra des ?Wer will was von wem woraus? zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte Werk.
Die Darstellung ist insgesamt sehr gelungen und ist jedem zu empfehlen, der sich nicht schon als Profi im Arbeitsrecht bezeichnen würde. Denn der Autor hat vor dem
Hintergrund, die wesentlichen Informationen über das Arbeitsrecht auch Einsteigern in dieses Rechtsgebiet erfolgreich vermitteln zu können, auch eine Einschränkung der
arbeitsrechtlichen Themen vornehmen müssen. Jegliche examensrelevanten Fragestellungen werden behandelt. Doch wer besondere Themen sucht wie beispielsweise tiefer gehende
Informationen zum Tarifrecht oder der betrieblichen Altersversorgung ist nach wie vor auf die Spezialliteratur des Arbeitsrechts verwiesen.
Gesamteindruck:
Die Qualität der Ausführungen ist unbestritten und ermöglicht dem Leser auch, die zur Vertiefung angegebenen Fundstellen verstehen zu können. Insgesamt ist dieses Buch
auch in seiner neuesten Auflage uneingeschränkt empfehlenswert.
|