Dirk Scheibe
04.09.2007
Systematische Darstellung des Sozialrechts
Eine Rezension zu:
Helmar Bley / Ralf Kreikebohm / Andreas Marschner
Sozialrecht
9. Auflage
Luchterhand, Neuwied 2007, 342 Seiten, 29,90 €
ISBN 978-3-472-06644-6
http://www.luchterhand-fachverlag.de
Die ständigen Gesetzesänderungen im Sozialrecht machen es schwierig ein Lehrbuch stets aktuell zu halten. Dementsprechend rar sind Werke, die den zur Zeit aktuellen
Rechtsstand berücksichtigen. Gerade als Student ist es aber wichtig das Sozialrecht mit aktuellen Materialien zu erlernen, da es vor einiger Zeit grundlegend geändert wurde
und die davor geltende Rechtslage für die Ausbildung allenfalls rechtsgeschichtliche Relevanz besitzt.
Das vorliegende Buch wurde ursprünglich von Prof. Dr. Helmar Bley begründet und seit dieser aktuellen 9. Auflage von Dr. Ralf Kreikebohm und Dr.
Andreas Marschner fortgeführt. Seit der letzten Auflage sind inzwischen sechs Jahre vergangen, so dass zahlreiche Gesetzesänderungen eingearbeitet werden mussten. Das
Buch befindet sich mithin auf dem Stand Oktober 2006 und enthält im Vergleich zur Vorauflage u.a. das SGB III (bisher AFG), das SGB VII (bisher RVO –
Unfallversicherung) sowie zahlreiche Weiterentwicklungen des SGB V und des SGB VI. Aber auch das SGB IX, das SGB XI und das SGB XII fanden Beachtung.
Das Buch erscheint im Verlag Luchterhand in der an ihrer roten Aufmachung bekannten Reihe Studium. Es wendet sich daher hauptsächlich an Studenten im entsprechenden
Schwerpunkt als Lernbuch. Zweck des Buches ist es nach Aussage des Autors dem Lernenden bei der Aneignung nicht nur die Grundzüge, sondern auch wesentliche Details des
Sozialrechts zu vermitteln. Daran ausgerichtet sind Inhalt, Aufbau und Darstellungsweise. Inhaltlicher Schwerpunkt des Buches ist das Recht der Sozialversicherung, während
sich die Darstellung der weiteren Sozialleistungsbereiche auf die wichtigsten Merkmale beschränkt. Diese Gewichtung traf der Autor in Übereinstimmung mit der
Gewichtung in den einschlägigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.
Das Layout des Buches ist hervorragend gestaltet. Der Text ist übersichtlich geordnet, wobei wichtige Aspekte durch Fettdruck hervorgehoben werden. Sehr gut gelungen sind
auch die zahlreichen Schemata, Übersichten und Graphiken. Zur Darstellung der sozialrechtlichen Systematik und besonderer Problembereiche sind diese bestens geeignet. Gerade
als Anfänger im Sozialrecht wäre es ansonsten schwer die komplexe Materie zu durchdringen und die Grundstrukturen zu verstehen. Angenehm ist zudem die Verwendung von
Randnummern sowie der Verzicht auf Fußnoten, welche den Lesefluss gerade bei Lernbüchern oft unnötig verkomplizieren. Allgemeine Literaturhinweise erfolgen immer vor dem
jeweiligen Abschnitt, während wichtige Literaturhinweise gleich an der entsprechenden Stelle im Text erfolgen.
Inhaltlich beginnt das Buch im Kapitel A zunächst mit einer Einführung. Die nächsten Kapitel (B bis H) folgen danach alle dem gleichen Gliederungsprinzip,
welches zunächst mit einer Einführung beginnt und dann auf das jeweilige Rechtsverhältnis sowie den jeweiligen Sozialleistungsanspruch näher eingeht. Zudem werden in den
Kapiteln der jeweilige Ausgleichstatbestand und die Ausgleichsansprüche der Sozialleistungsträger vorgestellt.
Anschließend beschäftigt sich das Kapitel B mit den Allgemeinen Lehren des Sozialrechts, welche im Prinzip als Allgemeiner Teil auf alle Bereiche des
Sozialrechts anwendbar sind. Eingegangen wird u.a. auf das Verhältnis zum Verfassungsrecht sowie auf das in allen Teilbereichen relevante Sozialrechtsverhältnis. Weiterhin
werden der sozialrechtliche Ausgleichstatbestand sowie der Sozialleistungsanspruch mit seinen verschiedenen Arten von Sozialleistungen behandelt. Das sozialrechtliche
Verwaltungsverfahren findet anschließend ebenso Beachtung wie die möglichen Ausgleichsanspruche der verschiedene Leistungsträger. Den Abschluss bildet eine kurze Einführung
in das internationale Sozialrecht.
Kapitel C widmet sich der Sozialversicherung als öffentlich-rechtliche, genossenschaftliche Vorsorge. Eingegangen wird hier nach einer Einführung auf das
Sozialversicherungsverhältnis. Anschließend werden sämtliche Versicherungsfälle (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung,
Arbeitslosenversicherung und Insolvenzversicherung) vorgestellt. Anschließend werden die verschieden Sozialversicherungsansprüche je nach Versicherungsträger behandelt. Den
Abschluss bildet eine Darstellung der Ausgleichsansprüche, unterteilt in Erstattungs- und Ersatzansprüche, der entsprechenden Träger.
Der Schadensausgleich durch soziale Entschädigung ist Thema des Kapitel D. Nach einer Vorstellung des Versorgungsverhältnisses folgt die Schilderung des
Versorgungsfalls, welcher die Realisierung eines von der Allgemeinheit verantworteten Gefährdungstatbestandes in Bezug auf Gesundheit und Leben darstellt und notwendige
Voraussetzung für den Versorgungsanspruch darstellt. Grundtatbestand ist die Wehrdienstbeschädigung gem. § 1 I BVG. Anschließend werden etwaige Ausgleichsansprüche sowie die
Kriegsopferfürsorge behandelt.
Das Kapitel E beschäftigt sich mit dem Lastenausgleich für Familien durch Kindergeld und Erziehungsgeld.
Anschließend folgt im Kapitel F eine Darstellung zur Chancenangleichung im Rahmen der sozialen Förderung. Näher eingegangen wird hier insbesondere auf die
Jugendhilfe, die öffentlichen Unterhaltsleistungen und die soziale Ausbildungsförderung. Aber auch die Rehabilitation behinderter Menschen zur Angleichung der
Lebenschancen wird durch den Autor vorgestellt.
Die sozialen Hilfen als subsidiäre Grundsicherung sind Gegenstand des Kapitels G. Hergeleitet wird die Sozialhilfe direkt aus dem Verfassungsgebot der
Sozialstaatlichkeit (Art. 20 I, 28 I 1 GG) i.V.m. dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 I GG) und dem Schutz der Menschenwürde sowie dem Recht auf freie
Persönlichkeitsentfaltung (Art. 1 I, 2 I GG), welche insgesamt durch § 9 SGB I konkretisiert werden. Auch dieses Kapitel folgt wieder dem allgemeinen Aufbauschema des Buches
und beginnt nach einer Einführung mit dem Sozialhilfeverhältnis. Sodann folgt eine Betrachtung des Hilfefalls und der Anspruchsvoraussetzungen der Sozialhilfeleistungen. Den
Abschluss bildet auch hier wieder eine Vorstellung der Ausgleichsansprüche sowie ein Anhang welcher auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eingeht.
Kapitel H beschäftigt sich mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende, welche ihre Rechtsgrundlage im „Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt“ vom 24.12.2003 (Hartz IV) hat. Vorgestellt werden ebenfalls wieder das Hilfeverhältnis, der Hilfefall, der Leistungsanspruch sowie etwaige
Ausgleichsansprüche, welche im Wesentlichen mit denen des Sozialhilferechts übereinstimmen.
Anschließend wird im Kapitel J noch das Wohngeld, als Instrument zur Sicherung der Versorgung mit Wohnraum, erläutert.
Den Abschluss des Buches bildet das Kapitel K, welches einen Überblick über die Möglichkeiten des Rechtsschutzes durch die Sozialgerichtsbarkeit vorstellt.
Insbesondere geht der Autor auf die Klagearten, die Verfahrensgrundsätze und den Verfahrensabschluss sowie das Rechtsmittelverfahren ein.
Gesamteindruck:
Für alle, die eine Einführung in die komplexe Materie des Sozialrechts suchen, sind Lektüre und Kauf wärmstens zu empfehlen. Zahlreiche Gedächtnisstützen und Lernhilfen
erleichtern dem Leser das Lernen mit dem Buch erheblich. Aber auch für Fortgeschrittene und Praktiker kann sich der Kauf lohnen, da es für diese Zielgruppe bestens als
Wiederholung und Vertiefung geeignet ist und zudem das ganze Sozialrecht kompakt in einem Werk vereint. Fazit: klare Kaufempfehlung.
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