Der Studienkommentar Arbeitsrecht greift die Tradition des inzwischen etablierten
Studienkommentar BGB von
Prof. Jan
Kropholler auf. Als Hybrid-Werk erläutert der Studienkommentar Arbeitsrecht die zentralen arbeitsrechtlichen Vorschriften in Form der Kommentierung der relevanten
Paragraphen.
Der Studienkommentar Arbeitsrecht umfasst sowohl den Stoff des Pflichtfachs als auch der Schwerpunktbereiche. Besonders lobenswert ist hier, dass der Autor bei jeder
einzelnen Norm (!) deutlich macht, inwieweit diese zum Pflichtstoff beziehungsweise Schwerpunktbereichsstoff gehört. Dabei wird stets mitgeteilt, in welchen Bundesländern
die jeweilige Norm zum Pflichtstoff gehört. Allein durch diese minutiöse Recherche hebt sich der Studienkommentar Arbeitsrecht von allen seinen Konkurrenten deutlich ab.
Denn angesichts der Fülle des zugrundeliegenden Stoffs kommt der richtigen Schwerpunktsetzung und Selektion ganz erhebliche Bedeutung zu. Hilfreich ist dabei auch die vom
Autor vorgenommene Bewertung der Examensrelevanz, welche durch ein Stern-Bewertungsschema abgebildet ist: Ein Stern (*) bedeute „vernachlässigbar“, fünf Sterne
(*****) bedeuten „unverzichtbar“.
Der Kommentar erläutert prüfungsrelevante Regelungen aus 29 Gesetzen. Dabei kommt es der Übersichtlichkeit zugute, dass er sich an der gebräuchlichsten Gesetzessammlung für
Studenten, der dtv-Textausgabe „Arbeitsgesetze“ orientiert und mit dieser die Ordnungsnummern teilt. Erläutert werden unter anderem Regelungen des GG, BGB, HGB,
NachweisG, TzBfG, EFZG, KSchG, ArbZG, TVG und BetrVG. Für Referendare besonders erfreulich ist die Kommentierung des ArbGG, der ZPO und des GVG, denn im 2. Examen werden
vertiefte Kenntnisse des Verfahrensrechts vorausgesetzt.
Bisweilen erscheint es fast wie ein Hohn, dass der Studienkommentar Arbeitsrecht umfangreicher ist als der
Studienkommentar
BGB. Indes mag dies dem Umstand geschuldet sein, dass das Arbeitsrecht traditionell eine nur geringfügig kodifizierte Materie ist, welche im Wesentlichen durch
Rechtsprechung – genauer wohl: Richterrecht – geprägt ist. Dies macht das Arbeitsrecht besonders anfällig für das unkontrollierte Wuchern von immer neuen
Ausnahmen, Fallgruppen, Analogien und Anspruchsgrundlagen-Konstruktionen.
Das Werk ist auf dem Stand Januar 2007 und damit hoch aktuell. Die arbeitsrechtlich relevanten Vorschriften des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wurden bereits
eingearbeitet. Hierfür zeichnet Herr Rechtsanwalt
Dr. Martin Kock verantwortlich.
Gesamteindruck:
Der Studienkommentar Arbeitsrecht steht seinem älteren Bruder, dem
Studienkommentar BGB, in nichts nach und es ist
anzunehmen, dass auch er sich zu einem Klassiker der Ausbildungsliteratur entwickeln wird. Durch die Darstellung des Stoffes in Form einer paragraphenbezogen Kommentierung
kann sich der Leser hervorragend in die einzelnen arbeitsrechtlichen Gebiete einarbeiten. Die systematischen Hinweise sorgen dafür, dass der Blick für das „große
Ganze“ nie verlorengeht. Der Studienkommentar kann Studenten und Referendaren sowohl für die Erarbeitung des Pflichtfachstoffes als auch zur Vorbereitung auf die
Schwerpunktsfachprüfungen uneingeschränkt empfohlen werden.