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"Studienkommentar Arbeitsrecht" von Christian Rolfs
RA Pascal Croset
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin
04.08.2007

Hervorragendes Werk für Studium und Referendariat

Eine Rezension zu:

Christian Rolfs

Studienkommentar Arbeitsrecht


2. Auflage

C.H. Beck, München 2007, 685 Seiten, 32,- €
ISBN 978-3-406-55876-4

http://www.beck.de



Der Studienkommentar Arbeitsrecht greift die Tradition des inzwischen etablierten Studienkommentar BGB von Prof. Jan Kropholler auf. Als Hybrid-Werk erläutert der Studienkommentar Arbeitsrecht die zentralen arbeitsrechtlichen Vorschriften in Form der Kommentierung der relevanten Paragraphen.

Der Studienkommentar Arbeitsrecht umfasst sowohl den Stoff des Pflichtfachs als auch der Schwerpunktbereiche. Besonders lobenswert ist hier, dass der Autor bei jeder einzelnen Norm (!) deutlich macht, inwieweit diese zum Pflichtstoff beziehungsweise Schwerpunktbereichsstoff gehört. Dabei wird stets mitgeteilt, in welchen Bundesländern die jeweilige Norm zum Pflichtstoff gehört. Allein durch diese minutiöse Recherche hebt sich der Studienkommentar Arbeitsrecht von allen seinen Konkurrenten deutlich ab. Denn angesichts der Fülle des zugrundeliegenden Stoffs kommt der richtigen Schwerpunktsetzung und Selektion ganz erhebliche Bedeutung zu. Hilfreich ist dabei auch die vom Autor vorgenommene Bewertung der Examensrelevanz, welche durch ein Stern-Bewertungsschema abgebildet ist: Ein Stern (*) bedeute „vernachlässigbar“, fünf Sterne (*****) bedeuten „unverzichtbar“.

Der Kommentar erläutert prüfungsrelevante Regelungen aus 29 Gesetzen. Dabei kommt es der Übersichtlichkeit zugute, dass er sich an der gebräuchlichsten Gesetzessammlung für Studenten, der dtv-Textausgabe „Arbeitsgesetze“ orientiert und mit dieser die Ordnungsnummern teilt. Erläutert werden unter anderem Regelungen des GG, BGB, HGB, NachweisG, TzBfG, EFZG, KSchG, ArbZG, TVG und BetrVG. Für Referendare besonders erfreulich ist die Kommentierung des ArbGG, der ZPO und des GVG, denn im 2. Examen werden vertiefte Kenntnisse des Verfahrensrechts vorausgesetzt.

Bisweilen erscheint es fast wie ein Hohn, dass der Studienkommentar Arbeitsrecht umfangreicher ist als der Studienkommentar BGB. Indes mag dies dem Umstand geschuldet sein, dass das Arbeitsrecht traditionell eine nur geringfügig kodifizierte Materie ist, welche im Wesentlichen durch Rechtsprechung – genauer wohl: Richterrecht – geprägt ist. Dies macht das Arbeitsrecht besonders anfällig für das unkontrollierte Wuchern von immer neuen Ausnahmen, Fallgruppen, Analogien und Anspruchsgrundlagen-Konstruktionen.

Das Werk ist auf dem Stand Januar 2007 und damit hoch aktuell. Die arbeitsrechtlich relevanten Vorschriften des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wurden bereits eingearbeitet. Hierfür zeichnet Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Kock verantwortlich.

Gesamteindruck:
Der Studienkommentar Arbeitsrecht steht seinem älteren Bruder, dem Studienkommentar BGB, in nichts nach und es ist anzunehmen, dass auch er sich zu einem Klassiker der Ausbildungsliteratur entwickeln wird. Durch die Darstellung des Stoffes in Form einer paragraphenbezogen Kommentierung kann sich der Leser hervorragend in die einzelnen arbeitsrechtlichen Gebiete einarbeiten. Die systematischen Hinweise sorgen dafür, dass der Blick für das „große Ganze“ nie verlorengeht. Der Studienkommentar kann Studenten und Referendaren sowohl für die Erarbeitung des Pflichtfachstoffes als auch zur Vorbereitung auf die Schwerpunktsfachprüfungen uneingeschränkt empfohlen werden.
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