Ralf Hansen
Ein konzentrierter Blick auf die Strukturen des Sozialrechts
Eine Rezension zu:
Eberhard Eichenhofer
Sozialrecht
3. Aufl., Tübingen: Mohr-Siebeck, 2000 ISBN 3-16-147450-3
http://www.mohr.de
Das Werk von Eichenhofer versucht das Sozialrecht als geschlossenes Rechtsgebiet in seinen wesentlichen Strukturen darzustellen. Er weist zu Recht darauf hin, daß dieses
Rechtsgebiet einen Schlüssel für das Rechtsverständnis der Gesellschaft im 20. Jahrhundert darstellt, die den Typus des “Vorsorgestaates” ausdifferenziert hat.
Völlige Aktualität ist angesichts der oftmals hektischen Betriebsamkeit des Gesetzgebers dabei nicht zu leisten. Die Erarbeitung des Stoffes setzt aktive Lektüre anhand der
neuesten Gesetzestexte voraus, um zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen auch zu identifizieren. Für Wahlfachabsolventen empfiehlt es sich, die anderweitig erschienene
Fallsammlung des Verfassers mit heranzuziehen (Eichenhofer, Sozialrecht. Fälle und Lösungen, Heidelberg, 2000). Sehr klar angesprochen werden in diesem Text historische
Aspekte, aber auch Probleme der Zukunft des Sozialrechts in rechtspolitischer Perspektive. So wird etwa auf die Gefahren permanenter Leistungsbeschränkungen in den
verschiedenen Sozialversicherungstypen hingewiesen, die ohnehin an versicherungsimmanente Grenzen stoßen, aber auch sozial destabilisierende und delegitimierende Effekte
haben.
Selbstredend werden internationale, europarechtliche und rechtsvergleichende Aspekte sehr intensiv in die Darstellung eingebracht (§ 4). Insbesondere der sehr kurze aber
überaus lesenswerte Abschnitt über den Internationalen Vergleich von Sozialrecht verdient Beachtung (zur Vertiefung kann das anderweitig erschienene Werk des Verfassers,
Internationales Sozialrecht, 1994, herangezogen werden). Verfassungsrechtliche Fragen kommen ebenfalls eingehend zur Sprache. Bewunderswert ist das Kapitel über die Stellung
des Sozialrechts im Rechtssystem, das als Teil des Verwaltungsrechts Probleme löst, die das Privatrecht schafft, wie der Verfasser prägnant formuliert, womit auch Fragen der
Verteilungsgerechtigkeit angesprochen sind.
Eine Art “Allgemeiner Teil” behandelt, die allen Teilrechtsgebieten gemeinsamen Fragen, wie etwa Verfahrens- und Rechtsschutzfragen nach Erläuterung der
Rechtsquellen und des allgemeinen Sozialrechtsanspruches. Die Erörterung der Rechtsschutzmaßnahmen erscheint indessen etwas sehr gestrafft und könnte ausführlicher sein,
zumal hier zahlreiche praktische Probleme bestehen, deren Behandlung etwa den angehenden Praktiker sicher interessieren würden. In Betracht käme etwa eine nähere Darstellung
der Verfahrensarten, der Darstellungsprobleme und der Entscheidungsfindung. Im Anschluß geht Eichenhofer auf die einzelnen Teilrechtsgebiete jeweils überblickshaft ein und
stellt die Grundstrukturen sehr nachvollziehbar und klar dar. So wird etwa das Arbeitsförderungsrecht ebenso klar behandelt wie das Recht der Scheinselbständigkeit. Manche
Darstellungen erschienen aber auch für einen Grundriß etwa kurz, wie etwa die Darstellung des Sozialhilferechts, hier wäre insbesondere der Nachrang etwas intensiver zu
erläutern, etwa auch in Bezug auf den Einsatz von Lebensversicherungen zur Altersvorsorge nach Eintritt des Leistungsfalles auf Verlangen des Sozialhilfeträgers. Eine
Fallkonstellation, die gerade die Praxis recht intensiv beschäftigt. Hier bahnen sich im Zusammenhang mit der Reform des Rentenrechts überdies erhebliche
Abgleichungsprobleme an. Das Kapitel über die Rentenversicherung gibt Auskunft über den Stand des Rentenrechts am Vorabend einer Reform, deren Ausmaß und deren Folgen noch
nicht völlig abzusehen sind und die rechtspolitisch überaus in Streit, auch angesichts der neueren Judikatur des BVerfG.
Das sehr lesenswerte Werk von Eichenhofer ist ein Mittel der ersten Wahl, sich die Grundstrukturen des Sozialrechts intensiv zu erarbeiten und sich in dieses schwierige,
weil sehr verzweigte Rechtsgebiet anhand einer sehr konzentrierten Darstellung einzuarbeiten.
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