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Artikel 1542
Ralf Hansen

Fallbearbeitungspraxis im Arbeitsrecht

Eine Rezension zu:

Reinhard Richardi/Georg Annuß

Arbeitsrecht


Reihe: Fälle und Lösungen

7. Aufl., Heidelberg: C.F. Müller, 2000, 248 Seiten, DM 34,-
ISBN 3-8114-8195-9

http://www.huethig.de


Über die seit Jahrzehnten bei C.F. Müller erscheinende Reihe "Fälle und Lösungen" muß nichts mehr gesagt werden. Diese Reihe ist bestens geeignet anhand von gutachterlich gelösten Fällen aus der meist höchstrichterlichen Rechtsprechung auf sehr hohem Niveau in die Fallbearbeitungspraxis einzuführen, diese zu vertiefen und zu wiederholen. Vollständigkeit kann keine Fallsammlung erreichen, so daß dieser Anspruch auch gar nicht erst erhoben wird. Nicht nur, aber insbesondere im Arbeitsrecht sind die Anforderungen an die Fallbearbeitungspraxis hoch, weil eine konzentrierte Fallösung es oftmals erfordert eine Vielzahl von Normen aus unterschiedlichen Gesetzen konkret am Fall anzuwenden und systematisch zu verarbeiten, unbeschadet der erforderlichen Kenntnisse zahlreicher Präjudizien aus der Rechtspraxis, die Richardi lediglich als Rechtserkenntnisquelle, nicht aber als Rechtsquelle gelten lassen will, auch wenn dies de facto bereits so sein mag. Gerade das Arbeitsrecht ist wie kaum ein anderer Teilbereich der deutschen Rechtsordnung von der Spruchpraxis der Gerichte geprägt. Aus rein deduktiven Lehrbüchern lernt sich dies bekanntlich nur sehr schwer, weshalb gerade im Arbeitsrecht die Hinzuziehung einer Fallsammlung ratsam erscheint, die wie Richardi im Vorwort treffend betont, einen Grundriß nicht ersetzen kann (s. etwa Lieb, Arbeitsrecht, 8. Auflage, C.F.Müller, 2000, Reihe: Schwerpunkte). Eine derartige Fallsammlung präsentiert der bekannte Regensburger Ordinarius seit langem. Hinzugetreten als Autor ist sein Assistent.

Die Fallösungen zeichnen sich sämtlich durch eine starke Rückbindung an die Zivilrechtsdogmatik aus und erschließen das Arbeitsrecht von diesem Standpunkt aus, sind aber naturgemäß als "lehrende Fallösungen" weitaus detail- und umfangreicher als eine selbst in einer Examenshausarbeit erwartbare Lösung. Behandelt werden sowohl Probleme aus dem Individual- als auch aus dem kollektiven Arbeitsrecht, stets ausgehend von Grundlagenentscheidungen des BAG, die aber - wie bei Prüfungsarbeiten auch weitgehend üblich - am Fall "gemischt" werden. Die Ausgangsfälle sind eingangs stets angegeben, was zum Nachlesen einlädt. Die 18 Fälle sind mit Blick auf die Examensrelevanz ausgezeichnet ausgewählt. Der Bogen reicht von der Anfechtung eines Arbeitsvertrages über höchst aktuelle Fragen der betrieblichen Übung über ebenso aktuelle Fragen der betrieblichen Gratifikationen selbstredend bis hin zum Kündigungsschutz und zum Betriebsübergang. Stets werden die prozessualen Aspekte in die Darstellung einbezogen, so daß die Lektüre auch für Referendare lohnenswert ist. Thematisiert werden selbstredend auch derart examensrelevante Fragen wie die Haftung des Arbeitsnehmers, der Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall und der Befristung von Arbeitsverhältnissen. Die Fälle 13 - 18 hingegen widmen sich Fragestellungen aus dem kollektiven Arbeitsrecht, einsetzend mit einem Fall zum Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrates anhand einer individualarbeitsrechtlichen Ausgangsfragestellung, nämlich der fristlosen Entlassung eines Betriebsratvorsitzenden wegen vermeintlicher Arbeitsverweigerung, der auch einige schwierige Probleme in der Zulässigkeitsstation aufweist. Im Fall 14 gelingt es die zentralen Probleme des Streikrechts in einem Fall zu behandeln, wiederum ausgehend von einer indivualarbeitsrechtlichen Ausgangslage. Fall 15 behandelt das Arbeitskampfrecht, in das etwas Ruhe eingekehrt ist, so daß sich Anlaß zur dogmatischen Besinnung bietet, die entsprechend genutzt wird. Hochbrisant ist nach wie vor der Fall 16, der sich mit der rechtlichen Zulässigkeit arbeitgeberseitiger Streikbruchprämien auseinandersetzt. Es ist nur konsequent, daß dem ein Fall folgt, der sich mit einer tarifvertraglichen Effektivklausel auseinandersetzt. Abschließend wird noch der sehr umstrittene Umfang gewerkschaftlicher Unterlassungsansprüche thematisiert, die im Wege der Einwirkungsklage geltend gemacht werden. Neu ist der Anhang, der eine überaus hilfreiche und lesenswerte Orientierung zur Kündigungsschutzklage bietet, die sehr gute Anhaltspunkte für den Prüfungsaufbau liefert.

Die Fallsammlung ist eine der besten ihrer Art und erfüllt höchste Ansprüche, so daß es weiterer Darlegungen zum Sinn ihrer Lektüre für den arbeitsrechtlich Interessierten nicht bedarf.

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