Jurawelt

Artikel 11408
Dirk Scheibe
28.03.2007

Sozialrecht kompakt

Eine Rezension zu:

Stefan Muckel

Sozialrecht


2. Auflage

C.H. Beck, München 2007, 582 Seiten, 22,- €
ISBN 978-3-406-52632-9

http://www.beck.de


Das Sozialrecht ist ebenso wie das Arbeitsrecht eine Rechtsmaterie, die ständig Gegenstand von Gesetzesänderungen ist. Es dürfte daher schwierig sein Literatur zu finden, die sich regelmäßig auf dem aktuellen Rechtsstand befindet. Das vorliegende Buch von Prof. Dr. Stefan Muckel befindet sich auf dem Stand Sommer 2006 und gehört daher zu den im Moment aktuellsten Werken auf dem Gebiet des Sozialrechts. In die nunmehr zweite Auflage der vor vier Jahren erstmals erschienenen Darstellung wurden vor allem die seither in Kraft getretenen sozialrechtlichen Änderungsgesetze eingearbeitet. Hierbei wurden insbesondere das Dritte und das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, auch bekannt als "Hartz III" bzw. "Hartz IV", berücksichtigt. Aber auch das SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), das SGB XII (Sozialhilfe), das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung fanden Beachtung.

Das Werk erscheint weiterhin im C.H. Beck Verlag in der Reihe Grundrisse des Rechts und wendet sich daher vornehmlich an Studenten im entsprechenden Schwerpunktbereich. Aber auch Referendare, Rechtsanwälte, Richter sowie Verwaltungsjuristen gehören zur Zielgruppe des Autors. Idealerweise soll der Grundriss nach der Idee des Autors eine vollständige, aber dennoch knappe Darstellung des Sozialrechts sein. Der Autor verzichtet auf klassische Fußnoten. Er nennt stattdessen die Fundstellen wichtiger Zitate gleich im Fließtext und bietet zudem am Ende eines Abschnitts ein Verzeichnis der verwendeten Literatur. Gut gelungen sind die Beispielsfälle mit anschließender Falllösung zur Veranschaulichung des Stoffs. Die optisch vom übrigen Text hervorgehobenen Zusatzinformationen sind eine große Hilfe um gerade als Student wichtiges Klausurwissen von Detailwissen zu trennen. Praktisch ist zudem, dass der Autor jeden neuen Teil bzw. Abschnitt mit einer Einführung beginnt und erst dann vertiefend in die Materie einsteigt.

Das Buch umfasst insgesamt sechs Teile. Im ersten Teil bietet der Autor dem Leser eine kurze Einführung in die Materie des Sozialrechts. Als Grundlage für das Verständnis des Sozialrechts stellt er zunächst die Geschichte sowie die Rechtsquellen des Sozialrechts dar. Sodann geht er auf den Begriff des Sozialrechts ein und stellt die Einteilung des Rechtsgebiets vor. Er beleuchtet aber auch die finanziellen Dimensionen der Materie und beschäftigt sich mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen, wie z.B. dem Sozialstaatsprinzip und den relevanten Grundrechten.

Der zweite Teil steht im Zeichen des Sozialversicherungsrechts. Nach einer kurzen allgemeinen Einführung erläutert der Autor das System des Soziaversicherungsrechts. Hierbei geht er in einem jeweils eigenen Abschnitt auf die ihm zugrunde liegenden Säulen ein: die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung, die Unfallversicherung und die Rentenversicherung. Obwohl die Arbeitslosenversicherung eigentlich nach §§ 3 II Nr. 4, 19 I Nr. 6 SGB I vom Gesetzgeber der Arbeitsförderung zugerechnet wird, behandelt der Autor sie systematisch richtig in diesem Teil und sieht sie als sog. "fünfte Säule" des Sozialversicherungsrechts. Schade ist, dass der ausführliche Teil über die Krankenversicherung alsbald wieder überholt sein wird, da inzwischen die umstrittene Gesundheitsreform zur Reform der Krankenversicherungen (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung – GKV-WSG)) beschlossen wurde.

Im dritten Teil des Grundrisses wird zunächst die Sozialhilfe als ältester Zweig des Sozialrechts behandelt. Danach erläutert er unter dem Begriff der sozialen Förderung sämtliche staatlichen Leistungen, deren gemeinsamer Zweck in der Sicherung sozialer Entfaltungsmöglichkeiten und der Herstellung von Chancengleichheit liegt. Hierunter fallen u.a. die Ausbildungsförderung, das Wohngeld, der Familienleistungsausgleich, die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Im Rahmen des Familienleistungsausgleichs geht der Autor insbesondere auf die aktuell erfolgte Ablösung des Erziehungsgeldes durch das Elterngeld ein und stellt die neue Leistung vor. Aber auch das bis zum 1. Januar 2009 noch relevante Erziehungsgeld wird von ihm erläutert. Zuletzt folgt ein Abschnitt über das Recht der sozialen Entschädigung, worin u.a. die wichtigsten Entschädigungstatbestände sowie entsprechende Versorgungsleistungen betrachtet werden. Insgesamt fasst er die drei behandelten Gebiete unter der Überschrift Staatliche Leistungen ohne Gegenleistung des Bürgers zusammen.

Das Verwaltungsverfahren sowie der Rechtsschutz im Sozialrecht sind Themen im vierten Teil des Buches. Da viele Formulierungen des SGB X inhaltlich mit dem VwVfG übereinstimmen, hätte eine ausführliche Darstellung im Rahmen dieses Buches zu weit geführt. Allerdings weichen auch zahlreiche Bestimmungen des SGB X, aufgrund ihrer sozialrechtlichen Zielrichtung, erheblich vom VwVfG ab. Diesem Umstand hat der Autor hier Rechnung getragen und seine Ausführungen auf diese Abweichungen beschränkt.

Der fünfte Teil des Werkes beschäftigt sich mit den Internationalen Bezügen des Sozialrechts. In diesem Zusammenhang geht der Autor zunächst auf das Internationale Sozialrecht (ISR), als derjenige Teil des deutschen Sozialrechts, der sich mit Kollisionen nationaler Sozialrechtsordnungen beschäftigt, ein. Danach widmet er sich dem zwischenstaatlichen Sozialrecht, welches vor allen durch bilaterale Abkommen und Regelungen überstaatlicher Organisationen geprägt ist. Zum Schluss behandelt er noch das Europäische Sozialrecht als Teil des Europarechts im engeren Sinne. Hier erläutert er kurz und knapp sowohl die Grundlagen und Aufgaben des Europäischen Sozialrechts als auch das Koordinierende bzw. Harmonisierende Europäische Sozialrecht. Inwiefern das Europäische Sozialrecht als Maßstab für nationales Sozialrecht Bedeutung erlangt, insbesondere im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht und die Warenverkehrsfreiheit, wird danach beschrieben. Den Abschluss bietet sodann ein Ausblick, der vor allem die mit der Osterweiterung und der bisher gescheiterten Europäischen Verfassung zusammenhängenden Probleme skizziert.

Im Rahmen des sechsten und letzten Teils erläutert der Autor die Fallbearbeitung im Sozialrecht und richtet sich damit primär an Studenten und Rechtsreferendare. Aufgrund der Komplexität dieses Rechtsgebiets muss in Klausuren und mündlichen Prüfungen mit einer Vielzahl von möglichen Fallkonstellationen gerechnet werden. Der Autor stellt in diesem Teil zunächst die Ansprüche dar, die Gegenstand einer Prüfung sein können. Sodann bietet er Aufbauhinweise für die Lösung bestimmter Fallkonstellationen an. Am Ende des Abschnitts ist außerdem eine Übersicht mit Hinweisen auf Vertiefungsfälle in der Ausbildungsliteratur zu finden. Schade ist, dass nur wenig davon aktuellem Datums ist. Für Studenten ist dieser Teil trotzdem besonders gut geeignet um die Stofffülle der vorangegangen Abschnitte zu durchdringen und den notwendigen Prüfungsaufbau zu erlernen.

Gesamteindruck:
Insgesamt betrachtet ist das Werk als Einstieg in das Sozialrecht bestens geeignet. Aber auch zur Wiederholung, sei es als Student vor der entsprechenden Schwerpunktbereichsprüfung bzw. als Praktiker bei sozialrechtlichen Fallgestaltungen, bietet es eine gute Basis. Wer sich vertiefend mit einzelnen Bereichen beschäftigen will, muss allerdings nach der Lektüre der Vertiefungshinweise in diesem Buch auf die entsprechende Spezialliteratur zurückgreifen.
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