Thomas Franosch
28.11.2004
Urheberrechtskommentar im Taschenformat
Eine Rezension zu:
Matthias Schmid / Thomas Wirth
Urheberrechtsgesetz
Handkommentar
1. Auflage
Nomos, Baden-Baden 2004, 369 Seiten, 44,- €
ISBN 3-8329-0508-1
http://www.nomos.de
Zwischen erstem und zweitem Korb der Urheberrechtsnovelle ist die erste
Auflage des Handkommentars von Schmid und Wirth erschienen. Die
Kommentierung des Urheberrechts umfasst dabei 250 Seiten. Ziel der
Kommentierung ist, Antworten auf Fragestellungen zu liefern, die im
Hinblick auf den alltäglichen Umgang mit Medien, Computer und Internet
entstehen und insofern auch das Alltagsleben beeinflussen. An die
Kommentierung schließt sich ein Anhang von rund 100 Seiten mit der
alten Fassung des Urheberrechtsgesetz und der Richtlinie 2001/29/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates an.
Zielgruppe der Kurzkommentierung sind Anwälte und Richter, aber auch
Studierende, Medienarbeiter und IT-Fachleute. Gerade Nicht-Juristen
dürfte die verständliche und für den Umfang der Kommentierung
ausführliche Schreibweise zugute kommen. Fundstellen sind in der
Kommentierung nur zu finden, insofern diese unabdingbar waren.
Ausgewählt wurden die Fundstellen nach Möglichkeit auch nach deren
Zugänglichkeit, so dass primär auf die NJW verweisen wurde. Dieses
Ansinnen, welches aus wissenschaftlicher Sicht nur begrenzt
nachvollziehbar ist, ermöglicht es dem Leser mit den vorhandenen
Mitteln, der auftretenden rechtlichen Fragestellungen nachzugehen. In
den Kommentar sind Rechtsprechung und Literatur bis zum 1. April diesen
Jahres eingearbeitet worden.
Die beiden Autoren zeigen im Rahmen ihrer Kommentierung den Weg der
herrschenden Meinung auf und weisen an einigen Stellen auch auf die
verschiedenen Interessenlagen hin. An der einen oder anderen Stelle
hätten die Formulierungen präziser ausfallen können, was für die
Verständlichkeit derjenigen Leser ohne juristische Vorbildung jedoch
sicherlich abträglich gewesen wäre. Erkenntnis über bestehende
Kommentierungen hinaus können aus dem Kommentar jedoch nicht gewonnen
werden.
In der Praxis dürften sich eine Vielzahl von alltäglichen
Fragestellungen durch Medienschaffende anhand des Kurzkommentars klären
lassen. Dazu trägt auch das Stichwortverzeichnis bei, wo auch
urheberrechtlich untypische Begriffe wie beispielsweise das "Webradio"
zu finden sind. Als Ausgangspunkte für erste urheberrechtliche
Überlegungen kann das Werk insofern überzeugen. Die Form des Kommentars
kommt diesem Leserkreis jedoch nur begrenzt zugute.
Gesamteindruck:
Für den Urheberrechtspezialisten lohnt sich der Kommentar nicht, dafür
fehlt es dem Kommentar am notwendigen Detailwissen. Auch für den
interessierten Studenten dürfte der Kommentar nicht die erste Wahl
sein. Für den Einstieg ist ein Lehrbuch meist besser geeignet und kann
auch mehr den Kontext vermitteln. Auch ist das Werk für 250 Seiten –
der Anhang findet sich auch im Internet – nicht mehr unbedingt als
günstig zu bezeichnen. Lohnen dürfte sich die Anschaffung jedoch für
den interessierten Nicht-Juristen, der der einen oder anderen Frage
selbst nachgehen möchte, oder für den Rechtspraktiker, der nur äußerst
selten urheberrechtliche Fragstellungen auf dem Schreibtisch hat.
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