Jurawelt

Artikel 9504
Florian Wörtz
24.08.2004

Kurzkommentar zum neuen Vergütungsrecht

Eine Rezension zu:

Hans Jochem Mayer / Ludwig Kroiß (Hrsg.)

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Handkommentar

1. Auflage

Nomos, Baden-Baden 2004, 1.227 Seiten, 69,- €
ISBN 3-8329-0496-4

http://www.nomos.de


Laut waren die Rufe in der Anwaltschaft nach einer Gebührenerhöhung, auf die man knapp 10 Jahre warten musste. Das Ergebnis war nicht nur eine Erhöhung der Gebühren, sondern ein komplett neues Gesetz: Nach fast 50 Jahren löst das RVG die BRAGO ab. Mit dieser Reform ändert sich nicht nur die Abkürzung eines Gesetzes, sondern es geht damit eine strukturelle Änderung des bisherigen Gebührenrechts einher. Neue Gebühren wurden eingeführt und neue Entstehungstatbestände geschaffen. In Anbetracht dieser gravierenden Änderungen ist es nicht verwunderlich, dass ein großer Bedarf an Literatur zu diesem neuen Gesetz besteht.

Aus dem Hause der Nomos Verlagsgesellschaft stammt der Handkommentar zum RVG. 12 Bearbeiter aus Anwalt- und Richterschaft, die größtenteils in der anwaltlichen Fortbildung oder in Rechtsanwaltskammern aktiv sind und bereits zur Anwaltspraxis veröffentlicht haben, wenden sich in einem für einen Handkommentar ansprechenden Umfang den neuen Paragraphen zu. Bei der Formulierung wurde auf umständliche Schachtelsätze verzichtet. Die Sätze zeichnen sich durch Klarheit und Präzision aus. Den einzelnen Gesetzeskommentierungen vorangestellt sind jeweils sehr übersichtliche Randnummernverzeichnisse. Das Seitenlayout ist angenehm lesbar gestaltet. Auf Abkürzungen à la Palandt wird verzichtet; Zeilenabstand, Textstellen in kursiv und fett gedruckt, klein gedruckte Beispielsfälle und Aufzählungspunkte machen den Blick in diesen Kommentar schmackhaft.

Dankenswerterweise belässt es das Werk nicht nur bei der Kommentierung des RVG, sondern liefert im Anhang höchst nützliche Gebührentabellen in graphisch ansprechendem Layout sowie Muster für Vergütungsvereinbarungen mit. Zahlreiche Berechnungsbeispiele und Formulierungshilfen finden sich im Anhang ebenso wie eine Darstellung zu den Unterschieden zwischen altem und neuem Recht. Einige Muster für Honorarvereinbarungen runden den Kommentar ab.

Gesamteindruck:
Für spezielle Einzelfragen könnte dieses Werk vielleicht zu schlank sein, aber diesem Anspruch kann ein Handkommentar ohnehin nicht gerecht werden. Insgesamt bietet dieser Kommentar jedoch einen hervorragenden Überblick über die Materie und eine wichtige Unterstützung bei all den Zweifeln und Unsicherheiten im unvertrauten Umgang mit dem neuen Gesetz. Ich halte den Handkommentar für uneingeschränkt empfehlenswert.





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