Die "Fallsammlung zum Verwaltungsrecht" war eine der ersten in der Reihe der
Juristischen ExamensKlausuren bei Springer. Später ist – u.a. auch mit Ralf
Brinktrine als Autor – im öffentlichen Recht auch noch eine
Fallsammlung zum Staatsrecht erschienen. Das Buch zum Verwaltungsrecht hat
den Stand Herbst 2001 und enthält deshalb auch noch DM-Angaben in einzelnen Fällen, was aber dem Inhalt selbstredend keinen Abbruch tut.
Insgesamt 14 Klausuren auf zumeist hohem bis sehr hohem Niveau – der Schwierigkeitsgrad ist im Inhaltsverzeichnis gekennzeichnet – sollen den Leser auf die
Examensklausuren vorbereiten. Sowohl materiell als auch prozessual ist so ziemlich alles enthalten, was einen im Examen erwarten kann: Gewerberecht, Baurecht, Polizeirecht,
Straßenrecht, Kommunalrecht und Staatshaftungsrecht sowie auch einmal europarechtliche Fragestellungen. Von Anfechtungs- und Verpflichtungsklage über die Feststellungsklagen
bis hin zu einstweiligem Rechtsschutz oder Widerspruchsverfahren sind alle denkbaren Aufgaben erfasst. Zuweilen sind einige fiktive Fälle recht skurril, wie Fall 6, in dem
das Laufenlassen von Skorpionen verboten wird. Andere Klausuren beschäftigen sich dagegen mit "klassischen" Problemen, Fall 5 z.B. mit den Abschleppfällen.
Parallel zu den Lösungen der Fälle im Gutachtenstil finden sich in einer Randspalte weitere Erläuterungen zu Aufbaufragen, Gedankengängen oder Bedeutungen von Normen und
Streitständen. Dies simuliert ganz gut, was im Kopf des Bearbeiters beim Lösen einer Klausur vorgehen, aber nicht aufgeschrieben werden soll. Layouttechnisch ist die
parallele Darstellung dagegen nicht ganz so gelungen. Manchmal findet sich zu einem kleinen Prüfungspunkt eine sehr lange Erläuterung, so dass alle nachfolgenden
Prüfungspunkte im Haupttext nach unten verschoben werden und große Lücken auf den Seiten entstehen. Dies führt in einem Einzelfall (siehe Abbildung) sogar dazu, dass auf
einer Doppelseite nur Erläuterungstext und in der Mitte überhaupt kein Text steht. Das ist sicherlich etwas unglücklich. Besser wäre es gewesen, die Erläuterungen –
z.B. im Kursivdruck oder in Merkkästen – in den fließenden Text einzubauen oder ans Ende der Falllösung zu setzen.
Auch mit Fundstellen zum Weiterlesen sparen die Autoren nicht. Es finden sich zahlreiche Fußnoten sowie nach jedem Fall Vertiefungshinweise. Auch das Literaturverzeichnis
fällt für eine Fallsammlung überdimensional groß aus. Angesichts der Tatsache, dass Examenskandidaten Klausuren üben und nur Details noch vertiefend nachlesen werden, hätte
hier eine restriktivere Vorgehensweise nicht geschadet. Was noch auffällt: Es wäre – zum Kopieren für eine Privat-AG – schöner gewesen, wenn die Lösungen immer
auf einer neuen Seite beginnen würden. Positiv ist aber zu bewerten, dass die Fälle in verschiedenen Orten spielen und damit auch unterschiedliches Landesrecht behandelt
wird. So ist für jeden etwas dabei.
Gesamteindruck:
Inhaltlich sind die 14 Klausuren der vorliegenden Fallsammlung eine Bereicherung für das Examensvorbereitungsprogramm. Die Gestaltung lässt dagegen durch die vielen
Zwischenräume oder allein stehende Überschriften in der Musterlösung zu wünschen übrig. Hier sollte sich vielleicht dem Layout in der
Fallsammlung
zum Strafrecht anschließen, in der es keine zwei Spalten gibt.