Anne-Cathrin Wiesner
28.01.2004
Ausführliche Darstellung einer praxisrelevanten Materie
Eine Rezension zu:
Barbara Grunewald
Gesellschaftsrecht
5. Auflage
Mohr Siebeck, Tübingen 2002, 424 Seiten, 25,- €
ISBN 3-16-147883-5
http://www.mohr.de
Ein immer wichtiger werdendes Rechtsgebiet stellt das Gesellschaftsrecht dar. Die Wahl der richtigen Rechtsform ist für Unternehmen eine grundlegende Entscheidung und im
Hinblick auf haftungsrechtliche Fragen unabdingbar. Während in der Ausbildung von Wirtschaftswissenschaftlern heute schon eine Grundlagenvermittlung des Rechts Pflichtstoff
ist, so ist doch die vertiefte Kenntnis dieser keinesfalls einfachen Materie gewöhnlich Sache der Juristen. Um den Studenten der Rechtswissenschaften dieses umfassende
Wissen zu vermitteln, aber auch um Praktikern ein gutes Nachschlagewerk zu bieten, erscheint das Werk von Frau Professor Grunewald bereits in der fünften Auflage. Ziel ist
es nicht, nur einen groben Überblick zu vermitteln, dies macht die Autorin bereits im Vorwort deutlich. Das Werk ist umfangreich und auf Examensniveau geschrieben.
Als Einführung geht die Verfasserin kurz auf die Einordnung des Gesellschaftsrechts innerhalb des Privatrechts ein, kommt dann aber sehr schnell bereits zu den
Personengesellschaften, deren Darstellung den ersten von zwei großen und einem zusammenfassenden Teil bildet. Beginnend mit der sog. BGB-Gesellschaft, auch Gesellschaft
bürgerlichen Rechts (GbR), werden alle Gesellschaftsformen eingehend erklärt. Die Abhandlung erfolgt dabei aufeinander aufbauend, also von der GbR als Grundform der
Personengesellschaft über die Offene Handelsgesellschaft (OHG) hin zur Kommanditgesellschaft (KG), danach widmet sich das Werk der Stillen Gesellschaft, der Euröpäischen
Wirtschaftlichen Interessenvereinigung, der relativ neuen Partnerschaftsgesellschaft und der Sonderform Partenreederei. Der generelle Aufbau ist hier immer der gleiche,
lediglich bei den weniger prüfungsrelevanten Formen ist die Darstellung etwas kürzer, häufig sind diese Gesellschaftstypen in der Praxis seltener die gewählte Rechtsform.
Nach einer Bestimmung des Begriffs der Gesellschaftsform werden Erscheinungsformen und die praktische Bedeutung beleuchtet. Darauf folgt die "Gründungsphase", also der
Gesellschaftsvertrag. Sowohl Formerfordernisse als auch die spezifischen mit dem Vertrag verbundenen Rechte und Pflichten der Gründer werden behandelt. Als nächstes befasst
sich die Autorin dann jeweils mit der Organisation, also der Geschäftsführung und Vertretung, der Beschlussfassung innerhalb der Gesellschaft und den Informationsrechten der
Gesellschafter.
Es folgt nun der zumindest wirtschaftlich wichtigste Teil, die Vermögensordnung und die Haftung der einzelnen Gesellschaften. In Abhängigkeit der Gesellschaftsform wird
zunächst auf die Haftung nach außen eingegangen, hierbei unterteilt die Autorin bei der OHG in Gesellschafts- und Gesellschafterhaftung und behandelt letzteres sehr
ausführlich, bei der KG rückt besonders die Haftung des Kommanditisten als nicht persönlich Haftender, sondern nur in Höhe der Einlage in Anspruch zu Nehmender in den
Vordergrund. Nach der Haftung im Außenverhältnis widmet sich die Verfasserin der Innenhaftung, also den Ansprüchen der Gesellschafter untereinander und den Ansprüchen
zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern. Die weiteren Punkte sind der Gesellschafterwechsel, die Gesellschaften auf fehlerhafter Grundlage und letztlich Auflösung und
Beendigung.
Die Ausführungen zu OHG und KG bauen teilweise auf denen der BGB-Gesellschaft auf und verdeutlichen damit die Spezialität der handelsrechtlichen Formen gegenüber der
Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Dank der gleichmäßig strukturierten Darstellung ist es für den Benutzer einfacher, Vergleiche zu ziehen und Vor- und Nachteile der
einzelnen Gesellschaftsformen zu erkennen. Die Erläuterung der anderen Gesellschaftsformen fällt entsprechend ihrer geringeren Häufigkeit und Bedeutung in angemessener
Kürze.
Der zweite große Teil befasst sich mit den Körperschaften. Nach kurzer Erklärung des Begriffs beginnt die Behandlung des rechtsfähigen Vereins, es folgen die
Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Auch hier erläutert die Autorin zunächst die Körperschaft des Bürgerlichen Gesetzbuches, geht
danach kurz auf den nicht rechtsfähigen Verein ein, im Rahmen der Aktiengesellschaft beschäftigt sich die Verfasserin mit den Sonderformen der Kommanditgesellschaft auf
Aktien (KGaA) und der Europäischen Aktiengesellschaft(SE). Die Verfasserin bleibt dem Prinzip treu, den Aufbau unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Körperschaften
so gleich wie möglich zu gestalten, um dem Leser auch hier die Chance zu bieten, die einzelnen Rechtsformen vergleichen zu können. Genau wie bei Personengesellschaften
beginnt die Darstellung mit einer grundlegenden Einführung (Begriffsbestimmung, Erscheinungsformen und praktische Bedeutung) und konzentriert sich dann auf die
Gründungsphase, bei Körperschaften geschieht das nicht durch Gesellschaftsvertrag, sondern durch Satzung, bedingt durch ein zumeist viel größere Zahl von Gesellschaftern
– eine Ausnahme bildet allerdings die GmbH. Des weiteren findet die Organisation größeres Augenmerk, die einzelnen Instanzen werden in ihren Kompetenzen und Aufgaben
erklärt. Grundsätzlich existiert jeweils eine Leitungsebene, zum Teil ein Kontrollorgan, und als wichtigste Gruppe die Mitgliederversammlung beim Verein, die
Hauptversammlung bei der AG und die Gesellschafterversammlung der GmbH.
Dem schließt sich auch hier Erläuterung der Haftungsfragen an, wieder zunächst im Außen- und anschließend im Innenverhältnis. Letztlich folgen wieder Ausführungen zu Erwerb
und Verlust der Mitgliedschaft bzw. Aktionärs- und Gesellschafterstellung. Dem Abschluss bilden kurze Erklärungen zu fehlerhaften Gründungsgrundlagen und dem Ende der
entsprechenden Körperschaft.
Gesamteindruck:
Inhaltlich ist zu diesem wirklich gelungenen Werk nicht viel zu sagen, es spricht für sich. Zur Vorbereitung auf gesellschaftsrechtliche Klausuren und das Examen ist es
hervorragend geeignet. Die optischen Mittel werden jedoch etwas vernachlässigt, die Überschriften stechen kaum hervor, es finden sich keine Aufbauschemata oder
Prüfungsreihenfolgen. Besonders hervorzuheben ist die große Zahl der Nachweise, so dass auch dadurch (neben dem enormen Umfang) ein großes Maß an Wissenschaftlichkeit
gewahrt wird. Wahrlich empfehlenswert.
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