Ronald Moosburner
Mehr als ein Grundriss
Eine Rezension zu:
Ulrich Foerste
Insolvenzrecht
Erstauflage
C.H. Beck, München 2003, 330 Seiten, 16,50 €
ISBN 3-406-50663-1
http://www.beck.de
Mit dem Band zum Insolvenzrecht schließt sich erneut eine Lücke in der Grundrisse-Reihe, wobei der Band, soviel sei vorweg genommen, alles andere als einen Lückenfüller
darstellt. Das Buch basiert auf den Erfahrungen aus jahrelanger Vorlesungstätigkeit, nicht nur an der Universität, sondern auch in Veranstaltungen für Praktiker.
Das Insolvenzrecht taucht nur noch ganz vereinzelt in Klausuren des Pflichtfachstoffes auf, was man bedauern mag, da sich viele Regelungen des BGB, zumal im
Kreditsicherungsrecht, ohne Kenntnisse im Insolvenzrecht kaum in ihrer ganzen Tragweite verstehen lassen. Im Wahlfachbereich gehört das Fach jedenfalls zum Standardprogramm.
Auch Praktiker benötigen sehr häufig Kenntnisse im Insolvenzrecht, zumal durch die Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens weitaus breitere Bevölkerungsschichten mit
dem Rechtsgebiet in Berührung kommen werden als dies bisher der Fall war.
Das Buch beginnt mit einem Überblick über das Insolvenzverfahren und den damit verfolgen Zweck, dem eine eingehende Vorstellung der Verfahrensbeteiligten folgt. Aus- und
Absonderungsberechtigte werden in diesem Zusammenhang nur in einer kurzen Zusammenschau dargestellt. Sodann folgen der Weg zur Insolvenzeröffnung und deren Folgen. Letztere
stellen eine beliebte Schnittstelle für Probleme des Pflichtfachstoffes dar, zumindest von der absoluten Verfügungsbeschränkung in § 80 Abs. 1 InsO infolge der Beschlagnahme
des Schuldnervermögens sollte jeder Student einmal gehört haben. Besonders problematisch ist nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Umgang mit schwebenden
Rechtsverhältnissen. Gerade gegenseitige Verträge haben auch die Rechtsprechung vor erhebliche Schwierigkeiten gestellt, wie sich aus dem Wandel in der Behandlung derartiger
Rechtsverhältnisse zeigt. Für die beteiligten Personen stellt die Wahl hinsichtlich der Erfüllung solcher Verträge eine wichtige Weichenstellung dar, welche einige Tücken
enthält, die vor der Entscheidung des Verwalters abgewogen sein wollen. Die einschlägigen Probleme werden sehr übersichtlich präsentiert und zuletzt noch einmal mit Hilfe
einer Graphik zusammengefasst. Auch für Sonderfälle des Wahlrechts des Insolvenzverwalters (z.B. beim Eigentumsvorbehalt, bei Miet- und Pachtverhältnissen sowie bei
Arbeitsverhältnissen) hilft neben der Erklärungen im Text eine große graphische Übersicht weiter.
Die Anreicherung und Verwertung der Insolvenzmasse stellt den nächsten umfangreichen Stoffkomplex dar. Noch vor der Aussonderung und Absonderung wird sehr umfangreich die
Insolvenzanfechtung behandelt, welche, sobald es in Detailfragen geht, recht komplizierte Probleme aus verschiedenen Rechtsgebieten ins Insolvenzrecht verlagern kann, man
denke nur an die kapitalerhaltende Anfechtung bei insolventen Gesellschaften (§§ 135f. InsO). Auf die Feststellung der Insolvenzforderungen folgt sodann die Verwertung und
Verteilung der Masse. Zudem wird auch das Insolvenzplanverfahren ausführlich erläutert. Zuletzt steht dann noch das Verbraucherinsolvenzverfahren im Mittelpunkt der
Darstellung. Dieses muss sich in der Praxis noch bewähren, erste Erfahrungswerte liegen jedoch bereits vor.
Gesamteindruck: Das vorliegende Werk geht über den Anspruch eines Grundrisses oftmals hinaus und verzichtet auch nicht auf Detailfragen, wo der Autor ihre Behandlung
für wichtig und richtig erachtet. Es ist für das Wahlfach hochinformativ, aber auch Pflichtfachstudenten werden sich damit anfreunden können, weil es überaus verständlich
geschrieben ist.
|