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Artikel 7778
Ronald Moosburner

Familienrecht im bewährten Standard

Eine Rezension zu:

Wilfried Schlüter

BGB-Familienrecht

10. Auflage

C.F. Müller Verlag, Heidelberg 2003, 317 S., 20,50 €
ISBN 3-8114-1825-4

http://www.cfmueller-verlag.de

Das bewährte Standardwerk zum Familienrecht des Münsteraner Emeritus Wilfried Schlüter ist im Frühling 2003 bereits in der 10. Auflage erschienen. Die zwei Jahre, die seit der Vorauflage vergangen sind, sind im Familienrecht bereits eine recht lange Zeit, was sich an der nicht ganz geringen Zahl von Gesetzesänderungen zeigt, die für die Neubearbeitung zu berücksichtigen waren. Die Einarbeitung unternimmt der Verfasser gewohnt souverän, soweit erforderlich wurden Neuerungen der letzten Jahre auch in eigenen Gliederungspunkten zusammengefasst, so etwa bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Den Beginn des Buches bildet der umfangreiche Abschnitt des Eherechts. Dessen wichtigster Abschnitt ist für Studenten in der Regel derjenige über die allgemeinen Ehewirkungen. Hier ist es zunächst die Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft, die zu Problemen in der Fallbearbeitung führen kann. Die Ausführungen zur Eheherstellungsklage sind in diesem Zusammenhang kurz aber im Ergebnis vollständig, wobei die notwendigen Unterscheidungen der Rechtswege und Vollstreckungsmöglichkeiten (beachte den Vollstreckungsausschluß gem. § 888 Abs. 3 ZPO!) aufgezeigt werden. Gewünscht hätte man sich hier noch das eine oder andere Beispiel zu den persönlichen und den vermögensrechtlichen Ehepflichten. Die Problematik des reduzierten Haftungsmaßstabs in § 1359 sowie der teleologischen Reduktion der Norm wird gut verständlich präsentiert. Unbedingt lesenswert ist auch der Exkurs zum Schutz gegen Ehestörungen. Das Thema ist durchaus ein sehr beliebtes in Zusatzfragen bei Examensklausuren, lassen sich doch hier in eingängiger Weise materiell-rechtliche mit prozessualen und vollstreckungsrechtlichen Fragestellungen verbinden. Zunächst wird es hier häufig um Fragen der Unterlassung von Ehestörungen gehen, hier muss dem Bearbeiter der quasi-negatorische Unterlassungsanspruch gem. §§ 1104, 12, 823 BGB analog bekannt sein, dessen Anwendbarkeit im Bereich von Ehestörungen durchaus umstritten ist. Der nach Ansicht der Rechtsprechung vom Schutz umfasste „räumlich-gegenständliche Bereich“ der Ehe muss hier ebenso bekannt sein, wie die groben Linien im Streit um die Anwendung von § 888 Abs. 3 ZPO, wenn einmal ein Unterlassungsanspruch festgestellt ist. Die Folgefrage zu dieser Problematik wird in aller Regel Schadensersatzansprüche wegen der Ehestörung behandeln. Auch hier ist zunächst nach Ansprüchen gegen den Ehegatten und solchen gegen Dritte zu unterscheiden, darüber hinaus geht es nicht nur darum, ob überhaupt ein Anspruch vorliegt, sondern auch um die Frage, welche Höhe dieser bejahenden falls hat.

Im ehelichen Güterrecht bildet der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft den zentralen Teil der universitären Ausbildung. Überaus beliebt für Prüfungsfragen sind hier die Vorschriften in den §§ 1365, 1369f. Das in der Systematik des BGB sehr ungewöhnliche absolute Verfügungsverbot in § 1365 eignet sich hervorragend, um Grundlagenwissen abzufragen, insbesondere zur Trennung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäften und zur abstrakten Behandlung der beiden Ebenen. Zudem werden die Tatbestandsmerkmale von § 1365 (v.a. das „Vermögen im Ganzen“) unterschiedlich ausgelegt und zum Teil durch das ungeschriebene Erfordernis der Kenntnis des Vertragspartners ergänzt, Problemfelder, die der Student ebenfalls beherrschen muss, um in einer Examensklausur zu diesem Thema bestehen zu können. Die ausführliche Lösungsskizze zum Beispielsfall erleichtert in diesem Bereich das Verständnis für Einsteiger, zur Übung sei aber empfohlen, das Problem anhand weiterer Lehrbuchfälle zu wiederholen.

Die Scheidung und ihre Folgen sind eher Themen, die nicht so sehr im zentralen Interesse des Studenten stehen, wohingegen der Referendar umso mehr mit Verbundsachen bei Scheidung und Versorgungsausgleich zu kämpfen hat. Für diese Zielgruppe kann das Buch nur ein Einstieg und eine Vorbereitung für spezialisierte Referendarsliteratur sein.

Im Abstammungsrecht ist die Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung einem Teilbereich schon wieder Makulatur, nachdem das Bundesverfassungsgericht § 1600 wegen Unvereinbarkeit mit Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG für nichtig erklärt hat. Gleiches gilt für die Regelung des Umgangsrechts in § 1685, soweit sie gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstieß. Der Gesetzgeber ist hier gehalten, bis 30.04.2004 eine Neuregelung zu schaffen. Der entsprechende Beschluss lag bei Redaktionsschluss des Buches noch nicht vor, er wird bei der nächsten Auflage evtl. schon zusammen mit der gesetzlichen Neuregelung zu berücksichtigen sein.

Gesamteindruck: Das vorliegende Werk ermöglicht einen sicheren Einstieg in das Familienrecht für Studenten und eignet sich auch für die Wiederholung vor dem ersten Examen und zu Beginn des Referendariats. Wegen der zahlreichen Bezüge zu den anderen zentralen Gebieten des BGB empfiehlt sich die Lektüre zusammen mit einem Fallbuch.
DAJV: Infoveranstaltung zum LL.M. in den USA sowie zur LL.M.-Fair 2013
Mannheim
Madrid, CMS Albinana & Suarez de Lezo
"Reformen im Sanktionssystem", dazu Interview mit Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen





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