Ralf Hansen
Eine Übersicht über das Recht der Ordnungswidrigkeiten
Eine Rezension zu:
Günter Rosenkötter
Das Recht der Ordnungswidrigkeiten
6. Auflage
Boorberg Verlag, Stuttgart 2002, 357 S., 23,- €
ISBN 3-415-03060-1
http://www.boorberg.de
Über lange Jahre hinweg war dieses Lehrbuch so ziemlich allein auf weiter Flur. Inzwischen gibt es ganze Reihe von Lehrbüchern zu diesem verzweigten, aber praktisch sehr
wichtigen Bereich. Die Ordnungswidrigkeitentatbestände in Deutschland sind auch für Experten nicht mehr überschaubar, ohne das Tendenzen erkennbar sind, hier den
„Wildwuchs“ zurückzuschneiden. Unter diesen Umständen bedarf es der Konzentration auf wesentliche Elemente und dies bietet dies ausgezeichnete Lehrbuch seit
Jahren und zwar auch und gerade mit Blick auf die praktische Rechtsanwendung. Um die Einarbeitung zu erleichtern sind den einzelnen Kapiteln Fälle vorangestellt. Es liegt
auf der Hand, dass eine solche Darstellung nicht die einzelnen Tatbestände ins Auge fasst, sondern die Verfahrensregeln und Strukturprinzipien, die bei allen Tatbeständen
zur Anwendung kommen.
Der erste Teil führt in die Materie ein und erlaubt eine erste Orientierung in Abgrenzung insbesondere zum Strafrecht einerseits und zum Verwaltungsrecht andererseits. Der
zweite Teil befasst sich mit dem Geltungsbereich des OWiG, der Zentralmaterie des verzweigten Ordnungswidrigkeitenrechts, das insbesondere das Verfahrensrecht regelt, soweit
nicht auf die StPO aufgrund ergänzender Geltung aufgrund entsprechender gesetzlicher Verweisung zurückgegriffen werden muss. Die Grundprinzipien sind aus dem Strafrecht
bekannt. Sie kehren hier in modifizierter Form wieder.
Der dritte Teil entfaltet die allgemeinen Prinzipien des materiellen Ordnungswidrigkeitenrechts, das sich auch insoweit eng an das Strafrecht anlehnt, wie schon der Aufbau
des Tatbestands der Bußgeldnorm zeigt, bis zur Kategorie der Verantwortlichkeit, die dem Leser ebenso gut erklärt wird wie das Konzept der Einheitstäterschaft im OWiG. Wer
Vorkenntnisse aus dem allgemeinen Teil des Strafrechts mitbringt, hat es bei der Lektüre entsprechend leichter, da es sich bei den Strukturprinzipien letztlich nur um
Modifikationen dieser Lehren handelt. Da die Sanktion immer auf Geldbuße lautet, ist den betreffenden Ausführungen entsprechende Aufmerksamkeit zu schenken. Damit ist der
Kreis der möglichen Sanktionen aber nicht erschöpft, da auch ein Fahrverbot verhangen werden kann, dessen Voraussetzungen klar dargestellt werden. Besonders interessant sind
die Ausführungen über Geldbußen gegen Juristische Personen und Personenvereinigungen, die dem Strafrecht (noch) fremd sind.
Angesichts der unüberschaubaren Vielzahl der Ordnungswidrigkeitentatbestände ist dem Verfahren maßgebliche Bedeutung beizumessen. Es gelingt dem Verfasser dieses Recht
komplizierte Verfahrensrecht sehr transparent zu machen, etwa durch die vereinfachte Übersicht, die ein ausgezeichnetes Schema zum Verfahren enthält. Auch hier lehnt sich
vieles an das Strafverfahren an, so etwa die Zwangsmaßnahmen im Bußgeldverfahren. Im Zentrum steht der Bußgeldbescheid, gegen den der Rechtsbehelf des Einspruchs gegeben
ist. Rosenkötter zeigt die Möglichkeiten des Einspruchs (und dessen Grenzen) klar auf, so dass auch Rechtsanwälte dieses Kapitel mit Gewinn lesen werden. Dies gilt auch für
die Ausführungen zum gerichtlichen Verfahren und zur Vollstreckung, die einige Besonderheiten aufweist. Kurz erklärt werden schließlich noch die Grundstrukturen der
„Flensburger Verkehrssünderkartei“. Im Anhang findet sich die aktuelle Bußgeldverordnung nebst dem Punktebewertungssystem und dem Muster eines
Bußgeldbescheides.
Das Lehrbuch bietet eine profunde, praxisnahe Übersicht über das Recht der Ordnungswidrigkeiten und ist seit langer Zeit ein zuverlässiger Begleiter der Praxis des
Ordnungswidrigkeitenrechts.
|