Jurawelt

Artikel 7628
Stefanie Samland

Sehr gelungene Einführung

Eine Rezension zu:

Martin Hussels

Strafprozessrecht

Schnell erfasst

Springer, Berlin/Heidelberg 2002, 202 Seiten, 16,95 €
ISBN 3-540-43291-4

http://www.springer.de


Martin Hussels kennt aufgrund seiner Tätigkeiten als Staatsanwalt/Strafrichter einerseits sowie als Hochschuldozent und Prüfer im Ersten Staatsexamen andererseits die Perspektiven von Praxis und Lehre im Hinblick auf das Strafprozeßrecht. Dies versucht er in seinem Lehrbuch umzusetzen, seine Zielstellung ist also eine praktische Darstellung der prüfungsrelevanten Probleme. Mit dieser richtet er sich sowohl an Jurastudenten als auch an Referendare, Kriminologen, Sozialwissenschaftler und Psychologen sowie Mitarbeiter der Polizei, des Zolls und des Grenzschutzes. Dem Konzept der "Schnell erfasst"-Reihe folgend setzt er hierbei keinerlei Vorkenntnisse voraus, nicht mal ein Gesetzestext ist vonnöten, da die wichtigsten Normen mit abgedruckt sind.

Der Aufbau des Buches folgt dem Ablauf des strafrechtlichen Verfahrens. Nach einer kurzen Einleitung mit einer Übersicht der wichtigsten Begriffe und Tips zur strafprozessualen Fallbearbeitung folgen Erläuterungen von Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren sowie Rechtsmittel und Rechtsbehelfen. Zum Ende des Buches bietet der Autor einen kurzen Abriß zum Vollstreckungsverfahren sowie einzelne Klausurfälle mit Lösungen.

Den größten Anteil am Umfang macht das Ermittlungsverfahren aus. Hier finden sich alle rechtlichen Hintergründe des Teils des Verfahrens, den man gemeinhin aus Krimis kennt. Sehr übersichtlich geht Hussels zunächst auf den Gerichtsaufbau und die Zusammensetzung der strafrechtlichen Gerichte ein und widmet sich dann den Aufgaben der Staatsanwalt in der Ermittlung des Sachverhalts nach bestehendem Anfangsverdacht. Viel Wert wird auf das Verständnis der Terminologie gelegt, so gibt z.B. es eine Übersicht zur Benennung des mutmaßlichen Täters vom Tatverdächtigten bis zum Verurteilten, einzelne Erläuterungen zu den Ausnahmen vom Belehrungsgebot sowie die eine gelungene Unterscheidung von Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht. Die Voraussetzungen von Untersuchungshaft und Beschlagnahme werden ebenso anschaulich erklärt wie die einzelnen Beweismittel der StPO.

Obgleich das Zwischenverfahren auf nur zwölf Seiten – Abbildungen und ganzseitige Übersichten inbegriffen – behandelt wird, werden sowohl die Funktion dieses Verfahrensabschnitts wie auch die Möglichkeiten des Gerichts, mit der Anklageschrift weiter zu verfahren deutlich. Von anderen Büchern hebt sich das vorliegende u.a. durch den Abdruck eines Beispiels einer Anklageschrift ab.

Im Abschnitt über die Hauptverfahrung wird erklärt, wie es nach der Anklage bis hin zur formellen und materiellen Rechtskraft des Urteils weitergeht. Im Mittelpunkt stehen natürlich die Vernehmung von Zeugen sowie Beweisanträge und Beweisverbote. Trotz des geringen Umfangs des Buches findet sich Platz für Spezialprobleme wie den Gebrauch verdeckter Ermittler oder den Deal im Strafprozeß. Dabei beschränken sich die Ausführungen jedoch auf die deutschen Normen, die Probleme, die sich bei Telefonabhörungen oder verdeckten Ermittlern in Bezug auf die Europäische Menschenrechtskonvention ergeben, bleiben außer Betracht.

Schließlich werden die Statthaftigkeit und Zulässigkeit von Berufung, Revision und Beschwerde als Rechtsmittel gegen ergangene Urteile erläutert. Das Lehrbuch schließt mit einer zweiseitigen Darstellung des Vollstreckungsverfahrens. Im Anhang zu den Klausurfällen gibt Hussels zuerst hilfreiche Tips zur Anfertigung von Klausuren und Hausarbeiten im Strafprozeßrecht und stellt zwei mögliche Fälle – einer davon rein prozeßrechtlich, einer zum materiellen Strafrecht und Prozeßrecht – vor, die sehr gut zum Gelernten passen.

Gesamteindruck:
Das vorliegende Buch eignet sich sehr gut als erster Einstieg oder schnelle Wiederholung (auch zur Vorbereitung auf die Strafrechtsstation im Referendariat), erreicht also das selbst gesteckte Ziel in gelungenem Maße. Durch die abgedruckten Normen und zahlreichen Beispiele wird der Stoff, der im Gesetzestext beim ersten Lesen schwer zu durchdringen ist, dem Leser anschaulich näher gebracht. Wer tiefer gehen will, sollte jedoch zu einem detaillierteren Lehrbuch greifen.





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