Die Qualität dieses Handbuches hat sich inzwischen herumgesprochen. Es bietet eine umfassende, kompakte Darstellung aller maßgeblichen Aspekte des strafrechtlichen
Ermittlungsverfahrens. Es wurde durchgehend aktualisiert und erneut wesentlich erweitert. Bereits das Ermittlungsverfahren zielt auf die mündliche Hauptverhandlung als dem
"Herz" des Strafprozesses.
Zur mündlichen Hauptverhandlung hat der Verfasser ebenfalls ein gleichwertiges Handbuch verfaßt (Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, Recklinghausen,
ZAP-Verlag, 2002, das ebenfalls in Kürze erscheinen wird), vermeidet aber Überschneidungen mit diesem Handbuch aus nachvollziehbaren Gründen nach Möglichkeit. Die beiden
Bände ergänzen sich optimal. Der Verfasser, Richter am Oberlandesgericht Hamm, will Einseitigkeit bewußt vermeiden. Jeder Rezensent dürfte ihm mutmaßlich bescheinigen, daß
ihm das vollauf gelungen ist. Das Werk richtet sich denn auch gleichermaßen an Strafrichter, Staatsanwälte und insbesondere auch an Strafverteidiger, in welcher Phase des
Ermittlungsverfahrens auch immer. Zeitlich reicht die Darstellung bis zum Eröffnungsbeschluß der zuständigen Gerichts.
Fehler im Ermittlungsverfahren haben oftmals negative Auswirkungen bis in die Hauptverhandlung hinein. Wenn denn der Betroffene nicht erst nach Zustellung der Anklageschrift
"im letzten Stadium" erstmals überhaupt einen Verteidiger bemüht, wovon nicht oft genug abgeraten werden kann. Burhoff spricht denn auch schon im Vorwort die maßgebliche
Funktion der Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren an. Insbesondere in der Kommunikation zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren werden
oftmals entscheidende Weichen für den Verlauf der Hauptverhandlung erzielt. Dieser Kommunikationsprozeß zieht sich durch die gesamte Darstellung. Es läßt sich kaum
treffender formulieren als der Verfasser es selbst vornimmt: "Fehler, die hier gemacht werden, können, auch wenn der Verteidiger und/oder das Gericht sie noch rechtzeitig
vor Abschluß der Hauptverhandlung erkennen, häufig kaum noch berichtigt werden. Deshalb muß der Verteidiger in jedem Strafverfahren im Interesse seines Mandanten schon im
Ermittlungsverfahren sowohl die rechtlichen als auch die (verfahrens-) taktischen Besonderheiten kennen und beachten". Entsprechend dieser Vorgabe sind die einzelnen Kapitel
strukturiert, geben sie doch äußerst kompetent und souverän Auskunft über die für die Praxis maßgeblichen Fragen im Dienste der Wahrheitsfindung, als dem Kernanliegen des
Strafprozesses. Die einzelnen Kapitel sind dabei so geschrieben, daß auch der Berufsanfänger daraus einen hohen Nutzen ziehen kann.
Das Werk ist alphabetisch nach Stichworten geordnet, so daß sich gesuchte Informationen leicht auffinden lassen. Etliche Stichworte sind seit der letzten Auflage
hinzugekommen. So finden sich jetzt erstmals Ausführungen zur "Außervollzugsetzung des Haftbefehls", zum "Datenabgleich", zum "Täter-Opfer-Ausgleich", eine erweitere
Darstellung zur "DNA-Untersuchung" und schließlich auch schon zum "Europäischen Haftbefehl", der zum 01.01.2004 eingeführt wurde, sowie weitere Stichworte. Der Verfasser
bedauert aus Raumgründen (und damit immer auch aus Preisgründen) nicht auch über allgemeine Ausführungen hinausgehende Darlegungen zum IRG eingestellt zu haben. Dieses
Bedauern wird mancher Leser mutmaßlich teilen.
Die Darstellung ist derartig vielschichtig, daß eine in Einzelheiten sich verlierende Rezension quasi von selbst verbietet. Zu erwähnen ist aber, daß eine der Stärken des
Werkes darin besteht, auch äußerst umstrittene Themen fundiert aufzuarbeiten und Perspektiven zu gewinnen für strategische Operationen jenseits eingefahrener Lösungen, wenn
sich auf der Basis der herrschenden Linie der Rechtsprechung - so es sie jeweils gibt - Handlungsspielräume zu gewinnen. Dies zeigt sich etwa bei der vollständig
umstrittenen Frage der Ablehnung eines Staatsanwaltes wegen Befangenheit. Burhoff bejaht im Kern die Möglichkeit der Befangenheit, sieht jedoch keinen subjektiven Anspruch
i.S.e. Ablösungsrechts, sondern nur eine dienstrechtliche Verpflichtung auf Ersetzung, bei zu Recht hohen Anforderungen an den Verdacht, um einen "Abschuß" unliebsamer
Staatsanwälte zu verhindern.
In jedem Kapitel überzeugt der klare, sehr strukturierte Aufbau. Tips sind stets mit einem "erhobenen Zeigefinger" grau unterlegt hervorgehoben und fallen sofort in das
Blickfeld des regelmäßig eiligen Lesers. Sozusagen "Pflichtlektüre" im Zweifelsfalle ist die Darlegung über "Absprachen im Ermittlungsverfahren". Das Wichtigste wird bei
derartige wichtigen Fragen gleich thesenartig vorweg zusammengefaßt. Auch hier gibt der Verfasser wichtige Tips für die Strafverteidigung, so etwa das sich ein
Strafmilderungsgrund ergeben kann, wenn sich die StA nicht an eine solche - weithin für zulässig gehaltene Absprache - hält. Geht das Gericht bei der Strafzumessung in den
Gründen darauf nicht ein, kann sich dies bis in die Revision hineinziehen Interessant sind auch die zahlreichen gebührenrechtlichen Hinweise. Sehr umfangreiche Hinweise
finden sich zum Akteneinsichtsrecht. Etwa bei der Bestellungsanzeige finden sich eingehende Formulierungsvorschläge, die dann auch gleich aus der beigefügten CD-ROM in das
Textverarbeitungsprogramm eingespeist werden kann (zur CD-ROM sogleich). Die umfassende Übersicht über Beweisverwertungsverbote läßt sich auch gleich als umfassende
Checkliste verwenden. Sehr gut erklärt werden die DNA-Analyseverfahren. Besonders für Strafverteidiger interessant sind die sehr lesenswerten Ausführungen über die
Einlassung im Ermittlungsverfahren, der u.U. eine erheblich strafmildernde Funktion zukommt. Burhoff wägt hier das für und wider auch unter strategischen Gesichtspunkten
umfassend ab, da im Falle eines Bestreitens des Anklagevorwurfes ganz oder zum Teil sich erhebliche Risiken für den Angeklagten ergeben können, die umfassend abzuwägen sind.
Zu strategischen Fragen finden sich auch hier umfassende Hinweise für den Strafverteidiger. Diesen werden auch die eingehenden Ausführungen zum Stichwort "Honorarfragen"
ebenso sehr interessieren wie die Ausführungen zur Pflichtverteidigung. Erfreulicherweise werden die Besonderheiten des Steuerstrafverfahrens eingehend behandelt.
Erhellendes findet sich zur immer weiter ausufernden Telefonüberwachung, die in BtM-Verfahren zum Beweismittel erster Priorität geworden zu sein scheint. Der Anhang bietet
ein umfassendes Entscheidungsregister, das keine Wünsche offen läßt.
Auch dieser Auflage liegt wieder eine CD-ROM bei, die insbesondere der Strafverteidiger griffbereit haben sollte. Die CD-ROM enthält zunächst einmal alle zitierten
BGH-Urteile bis hin zum 47. Band der amtlichen Sammlung (BGHSt) im Volltext.
Erfreulich ist es, daß hierzu keine Installation erforderlich ist, da die Urteilsdatenbank nur die Installation eines Acrobat-Reader verlangt. Es
erfordert keinerlei Vorkenntnisse sich durch das Register am linken Rand durchzuklicken. Die zahlreichen Formulare und Muster lassen sich mit jedem
Textverarbeitungsprogramm einlesen und sofort verarbeiten. Eine Übersicht unter "Start" faßt die beigefügten Muster in einer Übersicht zusammen, die man sich am besten
ausdruckt.
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Die Muster lassen sich auch leicht auf der Festplatte zum öfteren Gebrauch ablegen und - dagegen dürfte wohl nichts sprechen - für besondere Fälle
weiterentwickeln. Die Muster und Checklisten sind vielfältig. Hervor sticht etwa eine Checkliste zur Vorbeugung des Geldwäschevorwurfs, die geradezu eine Warnliste für
etwaige Mandatsübernahmen in sensiblen Bereichen der Wahlverteidigung beeinhaltet. Aber alle anderen Texte sind nicht weniger interessant.
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Hinzuweisen ist ergänzend auf die eingangs genannte Homepage des Verfassers, eine der besten Praktiker-Sites für die Strafrechtspraxis im deutschen Netz, die nicht ohne
Grund eine erhebliche Zugriffsdichte aufweist. Die hier bereitgestellten vielfältigen Informationen helfen die Zeit bis zur Vorlage einer Neuauflage zu überbrücken. So
finden sich hier auch zahlreiche Aufsätze des Verfassers und Auszüge aus seinen Buchveröffentlichungen, etwa seine regelmäßigen Arbeiten aus der "Zeitschrift für die
Anwaltspraxis" nebst zahlreichen Entscheidungen des OLG Hamm. Hinzuweisen ist schließlich auf den Newsletter des Verfassers, der regelmäßig über Änderungen und
Aktualisierungen der Homepage wenigstens einmal pro Monat berichtet.
Das Handbuch ist eine entscheidende Hilfe für die Praxis des Ermittlungsverfahrens und eine der besten Darstellungen dieser Art. Wer es nicht benutzt, dürfte selbst schuld
sein.