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"Kartellrecht" von Volker Emmerich
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Ralf Hansen

Eine Übersicht zum Kartellrecht

Eine Rezension zu:

Volker Emmerich

Kartellrecht


9. Auflage
Reihe: Juristische Kurz-Lehrbücher

Verlag C.H. Beck, München 2001, 496 S., € 37,00
ISBN 3-406-48133-7

http://www.beck.de


Die früher in der JuS-Schriftenreihe erschienene Darstellung wurde in Umfang und Preis ein wenig „abgespeckt“, dafür aber wiederum vollständig überarbeitet, da die Materie seit Jahren vollständig im Fluß ist, nicht zuletzt aufgrund europarechtlicher Vorgaben. Die Materie ist bekanntlich schwierig. Privatrechtliche, strafrechtliche und öffentlichrechtliche Normenkomplexe finden sich gleichermaßen im GWB, das sich US-amerikanischer Rezeption verdankt. Gleichwohl sind die verschiedenen Stränge scharf zu trennen. Das Buch bestach seit seinem ersten Erscheinen durch eine glasklare Systematik und einem Gespür auch für die rechtspolitische Einschätzung der Entwicklungstendenzen, was sich in dieser Auflage in gewohnt profunder Weise fortsetzt. Der kartellrechtliche Unternehmensbegriff ist vom gesellschaftsrechtlichen Begriff durchaus verschieden, wie der einschlägige Abschnitt zeigt. Kartelle sind grundsätzlich untersagt. Emmerich stellt diesen Grundsatz brillant dar, auch im Hinblick auf die inzwischen eingetretenen Rechtsänderungen. Auch für den Praktiker interessant ist die Systematierung der Fallgruppen in § 4. Gerungen wird indessen meist um die Ausnahmeregelungen. Die Horizontalvereinbarungen der §§ 2 ff GWB, lassen sich ähnlich wie die Vertikalvereinbarungen der §§ 14 ff GWB vernünftigerweise ohnehin nur fallgruppenartig darstellen, was dem Verfasser auch weiter in sehr transparenter Weise gelingt. Hier wird nicht zuletzt die verzweigte Judikatur eingehend aufgearbeitet und bis in die letzten Verästelungen nachverfolgt ohne das die Darstellung unter „Detailverliebtheit“ leidet. Es ist angesichts der vielfältigen Verzahnungen sinnvoll, daß die europarechtlichen Regelungen in die Darstellung der GWB-Fallgruppen integriert werden, auch wenn die europarechtliche Regelung die strikte Differenzierung des GWB in horizontale und vertikale Kartelle nicht kennt. Interessant sind jetzt etwa die Ausführungen zur Preisbindung bei Verlagserzeugnissen. Emmerich ist der Auffassung, daß angesichts des rechtspolitischen Schutzzweckes der Wahrnehmung der Interessen der Leser und Buchkäufer § 15 GWB rechtspolitisch nicht mehr zu rechtfertigen ist, was aber ungeachtet des Fußnotenverweises etwas eingehender zu begründen gewesen wäre. Allerdings wird das System der Preisbindung sehr eingehend analysiert. Überaus interessant - über die kartellrechtlichen Bezüge hinaus - ist etwa das Kapitel über die Lizenzverträge, um dessen Dogmatik seit Jahrzehnten gerungen wird.

Über diese Instrumente hinaus versucht das GWB die Machtbildung an den Märkten durch die Mißbrauchskontrolle des § 19 GWB zu regulieren, dessen Voraussetzungen eingehend analysiert sind, wiederum unter erschöpfender Auswertung der Judikatur. Monopole sind in einer Marktgesellschaft stets von Übel, da erst Wettbewerb Alternativen schafft. Aber auch Oligopole behindern den Markt regelmäßig, ohne das eine Entflechtung jenseits der Mißbrauchsschranke erfolgen kann. Die Dogmatik des Mißbrauchs wird anhand der einschlägigen Fallgruppen sehr systematisch entfaltet. Dies gilt auch für die Darstellung des Diskrimierungsverbotes des § 20 GWB. Einen deutlichen Schwerpunkt legt die Darstellung nunmehr auf das interessante Thema der „Wettbewerbsbeschränkungen durch Unternehmenszusammenschlüsse“, bei dem die europäische Fusionskontrolle inzwischen eine zentrale Bedeutung hat. Die Materie überschneidet sich mit Konzernrecht. Im Rahmen der Ausnahmen zu den Eingreifkriterien geht Emmerich auch eingehend auf die Ministererlaubnis ein. Eher kurz sind die Darlegungen zu den Sanktionen und zum Kartellverfahrensrecht. Die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten spielen im Rahmen des GWB eine so geringe Rolle, daß sie ganz kurz abgehandelt werden konnten. Das - nicht ganz nachvollziehbar - im GWB angesiedelte Vergaberecht wird von Emmerich übrigens nicht behandelt. Ein zweiter Teil des Bandes widmet sich indessen dem europarechtlichen Kartellrecht, dessen System in all seinen Eigenheiten systematisch aufgearbeitet wird. Besonders gelungen ist die Darstellung der Fusionskontrolle. Wiederum ist es Emmerich gelungen die Entwicklung des deutschen und europäischen Kartellrechts in einer Momentaufnahme einzufangen und in einer Systematik darzulegen, die es auch für den Anfänger lernbar macht, nicht zuletzt in Verbindung mit seiner ausgezeichneten Fallsammlung „Wettbewerbsrecht“.

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