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Artikel 314
Thilo Schulz

Ein Weg aus dem Dickicht der Einzelnormen

Eine Rezension zu:

Reinhold Zippelius

Einführung in das Recht
3., völlig neu bearbeitete Auflage, Heidelberg: C.F. Müller, Hüthig Fachverlage
UTB 2175, 2000, 142 S., 24,80 DM
ISBN 3-8252-2175-X




http://www.huethig.de


Die "Einführung in das Recht" von Reinhold Zippelius richtet sich nach Bekunden des Autors in erster Linie an Studienanfänger, um einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete und Grundfragen des Rechts zu verschaffen und dadurch die Einarbeitung zu erleichtern. Daneben soll dem Kundigen durch die hohe Dichte der Darstellung die Wiederholung grundsätzlicher Fragen des Rechts ermöglicht werden.

Zippelius geht mit Aristoteles davon aus, dass der Mensch seiner Natur nach auf Gemeinschaft ausgelegt ist. Im ersten Kapitel entwirft er ein Bild von der Gemeinschaft als Gefüge sinnorientierten Verhaltens, das dadurch entsteht, dass der Mensch wegen seiner fehlenden Instinkte angeborene Verhaltensmuster durch "künstliche" Verhaltensmuster wie etwa eine bestimmte Familienordnung oder Formen der Arbeitsteilung ergänzen muß. Die Koordination des Verhaltens geschieht durch Normen, die rechtlicher Natur sein können, zu einem Großteil allerdings auch außerrechtlicher Natur sind, wie etwas Sitte oder Sozialmoral. Daran schließt sich die Darstellung der organisierten Rechtsgemeinschaft an, in der kurz auf wichtige Grundfragen der Rechtstheorie wie die Homogenität der gegliederten Rechtsordnung und die Gewährleistung der Rechtswirksamkeit eingegangen wird. Als Beispiele für noch unfertiges Recht werden das Völkerrecht mit seinen Legitimations- und Durchsetzungsproblemen sowie das Europarecht genannt. Das dritte Kapitel widmet sich dem Problem des Interessenausgleichs: hier wird die Interessenregelung durch staatliches Recht und die autonome Interessenregelung etwa durch Individual- oder Kollektivverträge (Tarifverträge) angeschnitten. Wie das Problem der "richtigen Ordnung" zu lösen sei, gab es in der Geschichte die unterschiedlichsten Vorstellungen und Lösungsansätze. Hier wird die Frage nach Gerechtigkeit aktuell. Zippelius stellt die Leitbegriffe der Gerechtigkeitsdiskussion wie ausgleichende und austeilende Gerechtigkeit, Verfahrensgerechtigkeit und Strafgerechtigkeit vor und behandelt den Einfluß des Menschenbildes auf das Recht, ohne näher auf die Einzelheiten einzugehen. Auf den ersten Blick wirkt die Darstellung hier etwas dünn, die Kürze erscheint aber sinnvoll, wenn man die Intention des Autors im Blick hat. Eine breitere Darstellung dieser Fragen würde schnell den Blick für die großen Zusammenhänge verstellen, es bestünde die Gefahr, sich in Details zu verzetteln. Auch die Darstellung von zivilrechtlichen Themen wie Rechtsfähigkeit und rechtliche Handlungsfähigkeit, Vertrag, Schadens- und Vorteilsausgleich wird bewußt sehr knapp gehalten. Den Einstieg in verfassungsrechtliche Probleme wählt Zippelius über das Eigentum. Themenkreise wie Machtverteilung und Grenzen der Macht werden abgehandelt, indem die wichtigsten Schlagworte dazu genannt werden. Wer dicke Staatsrechtslehrbücher gewohnt ist, wird hier an eine Stichwortsammlung denken und vielleicht von der schnellen Abhandlung dieser Materien enttäuscht sein. Man muß sich aber immer das Ziel des Buches vor Augen halten, nur die wichtigsten Grundgedanken unseres Rechtssystems skizzieren zu wollen. Nach einem Schwenk zu arbeitsrechtlichen Fragen wie Führung und Mibestimmung werden Grundlagen des Prozeßrechts erörtert, bevor das Buch mit strafrechtlichen Themen wie den Strafzwecken und der gesetzlichen Bestimmtheit der Strafe schließt.

Zusammenfassend läßt sich sagen, daß Zippelius mit seiner "Einführung in das Recht" sein selbstgestecktes Ziel erreicht. Gerade der Studienanfänger bekommt einen guten Eindruck von der Vielfalt des Rechts und den Wechselbezügen der einzelnen Rechtsgebiete. Er wird dabei aber nicht von Details verwirrt. Mit den gängigen Lehrbüchern lassen sich die Informationen leicht vertiefen. Auch höhere Semester oder Examenskandidaten können von dem Buch profitieren - es ist eine wirksame Hilfe, um aus dem Dickicht der Einzelinformationen herauszutreten und den Überblick wiederzugewinnen. Sehr positiv ist die geringe Zahl von Fußnoten zu bewerten. Dadurch eignet sich die "Einführung in das Recht" nur beschränkt zum wissenschaftlichen Arbeiten, etwa in einer Seminararbeit. Vorteil ist aber, dass der Lesefluß nicht durch die sonst üblichen Literaturverweise gestört wird.

Wer sich am Anfang des Studiums einen Überblick über das Recht verschaffen oder den im Studium verlorenen Überblick wiederfinden will, liegt mit diesem Buch ganz richtig.
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