Thilo Schulz
Ein Weg aus dem Dickicht der Einzelnormen
Eine Rezension zu:
Reinhold Zippelius
Einführung in das Recht
3., völlig neu bearbeitete Auflage, Heidelberg: C.F. Müller, Hüthig Fachverlage
UTB 2175, 2000, 142 S., 24,80 DM
ISBN 3-8252-2175-X
http://www.huethig.de
Die "Einführung in das Recht" von Reinhold Zippelius richtet sich nach Bekunden des Autors in erster Linie an Studienanfänger, um einen Überblick
über die wichtigsten Rechtsgebiete und Grundfragen des Rechts zu verschaffen und dadurch die Einarbeitung zu erleichtern. Daneben soll dem Kundigen durch die hohe Dichte der
Darstellung die Wiederholung grundsätzlicher Fragen des Rechts ermöglicht werden.
Zippelius geht mit Aristoteles davon aus, dass der Mensch seiner Natur nach auf Gemeinschaft ausgelegt ist. Im ersten Kapitel entwirft er ein Bild von der Gemeinschaft als
Gefüge sinnorientierten Verhaltens, das dadurch entsteht, dass der Mensch wegen seiner fehlenden Instinkte angeborene Verhaltensmuster durch "künstliche" Verhaltensmuster
wie etwa eine bestimmte Familienordnung oder Formen der Arbeitsteilung ergänzen muß. Die Koordination des Verhaltens geschieht durch Normen, die rechtlicher Natur sein
können, zu einem Großteil allerdings auch außerrechtlicher Natur sind, wie etwas Sitte oder Sozialmoral. Daran schließt sich die Darstellung der organisierten
Rechtsgemeinschaft an, in der kurz auf wichtige Grundfragen der Rechtstheorie wie die Homogenität der gegliederten Rechtsordnung und die Gewährleistung der Rechtswirksamkeit
eingegangen wird. Als Beispiele für noch unfertiges Recht werden das Völkerrecht mit seinen Legitimations- und Durchsetzungsproblemen sowie das Europarecht genannt. Das
dritte Kapitel widmet sich dem Problem des Interessenausgleichs: hier wird die Interessenregelung durch staatliches Recht und die autonome Interessenregelung etwa durch
Individual- oder Kollektivverträge (Tarifverträge) angeschnitten. Wie das Problem der "richtigen Ordnung" zu lösen sei, gab es in der Geschichte die unterschiedlichsten
Vorstellungen und Lösungsansätze. Hier wird die Frage nach Gerechtigkeit aktuell. Zippelius stellt die Leitbegriffe der Gerechtigkeitsdiskussion wie ausgleichende und
austeilende Gerechtigkeit, Verfahrensgerechtigkeit und Strafgerechtigkeit vor und behandelt den Einfluß des Menschenbildes auf das Recht, ohne näher auf die Einzelheiten
einzugehen. Auf den ersten Blick wirkt die Darstellung hier etwas dünn, die Kürze erscheint aber sinnvoll, wenn man die Intention des Autors im Blick hat. Eine breitere
Darstellung dieser Fragen würde schnell den Blick für die großen Zusammenhänge verstellen, es bestünde die Gefahr, sich in Details zu verzetteln. Auch die Darstellung von
zivilrechtlichen Themen wie Rechtsfähigkeit und rechtliche Handlungsfähigkeit, Vertrag, Schadens- und Vorteilsausgleich wird bewußt sehr knapp gehalten. Den Einstieg in
verfassungsrechtliche Probleme wählt Zippelius über das Eigentum. Themenkreise wie Machtverteilung und Grenzen der Macht werden abgehandelt, indem die wichtigsten
Schlagworte dazu genannt werden. Wer dicke Staatsrechtslehrbücher gewohnt ist, wird hier an eine Stichwortsammlung denken und vielleicht von der schnellen Abhandlung dieser
Materien enttäuscht sein. Man muß sich aber immer das Ziel des Buches vor Augen halten, nur die wichtigsten Grundgedanken unseres Rechtssystems skizzieren zu wollen. Nach
einem Schwenk zu arbeitsrechtlichen Fragen wie Führung und Mibestimmung werden Grundlagen des Prozeßrechts erörtert, bevor das Buch mit strafrechtlichen Themen wie den
Strafzwecken und der gesetzlichen Bestimmtheit der Strafe schließt.
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß Zippelius mit seiner "Einführung in das Recht" sein selbstgestecktes Ziel erreicht. Gerade der Studienanfänger bekommt einen guten
Eindruck von der Vielfalt des Rechts und den Wechselbezügen der einzelnen Rechtsgebiete. Er wird dabei aber nicht von Details verwirrt. Mit den gängigen Lehrbüchern lassen
sich die Informationen leicht vertiefen. Auch höhere Semester oder Examenskandidaten können von dem Buch profitieren - es ist eine wirksame Hilfe, um aus dem Dickicht der
Einzelinformationen herauszutreten und den Überblick wiederzugewinnen. Sehr positiv ist die geringe Zahl von Fußnoten zu bewerten. Dadurch eignet sich die "Einführung in das
Recht" nur beschränkt zum wissenschaftlichen Arbeiten, etwa in einer Seminararbeit. Vorteil ist aber, dass der Lesefluß nicht durch die sonst üblichen Literaturverweise
gestört wird.
Wer sich am Anfang des Studiums einen Überblick über das Recht verschaffen oder den im Studium verlorenen Überblick wiederfinden will, liegt mit diesem Buch ganz
richtig.
|