Stefanie Samland
Perfekte Vorbereitung auf den kleinen Schein
Eine Rezension zu:
Werner Beulke
Klausurenkurs im Strafrecht I
Ein Fall- und Repetitionsbuch für Anfänger
Reihe: schwerpunkte, Verlag: C.F. Müller 2001, Heidelberg, 232 S., 29,80 DM, ISBN: 3-8114-5034-4
Jeder kennt sie, die Wessels-Lehrbücher im Strafrecht. Die drei Bände von Wessels, Beulke, Hettinger und Hillenkamp decken den kompletten allgemeinen und besonderen Teil in
übersichtlicher Form ab und erfreuen sich daher großer Beliebtheit unter den Studenten. Mit dem "Klausurenkurs im Strafrecht I" beginnt der Passauer Professor Werner Beulke
eine neue Ergänzung zu der Lehrbuchreihe. In den kommenden Jahren sollen auf die Bedürfnisse von Anfänger- und Fortgeschrittenenübung sowie Examen zugeschnittene
Fallösungsbücher entstehen, die den Jurastudenten neben dem theoretischen Wissen auch die praktische Fallbearbeitung näherbringen sollen.
Der erste Band ist gerade erschienen und beinhaltet neun Klausuren und eine Hausarbeit aus Anfängerübungen, die Beulke selbst in seinen Lehrveranstaltungen erprobt hat. Der
Autor verfolgt mit seinem Klausurenkurs das Ziel, den Studenten durch das Prinzip "Learning by doing" alle in der Anfängerübung relevanten Probleme verstehen zu lassen. So
verzichtet er auf umfangreiche Erläuterungen zu weniger bedeutsamen Aspekten und verweist für weiterführende Literaturhinweise auf die Wessels-Lehrbücher. Schwerpunktmäßig
behandeln die zehn Fälle den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches, so finden sich insgesamt 40 Probleme des AT und nur 6 Probleme des BT wieder. Die Beherrschung dieser
Probleme decke nach Auffassung des Verfassers 60 bis 80 Prozent aller einschlägigen Klausuren ab. Beulke widmet sich also in seinem Anfänger-Klausurenkurs den absolut
notwendigen Kenntnissen des StGB und setzt verstärkt auf die Tiefe statt auf die Breite der Problemkenntnis.
Vom Aufbau her überrascht Beulke mit einem sehr übersichtlichen, aber umfassenden Konzept. Im ersten Kapitel werden die neun Klausuren behandelt und jeweils mit Definitionen
und Erläuterungen versehen. Die Musterhausarbeit ist Bestandteil des zweiten Kapitels. Einen gehörigen Anteil am Anspruch, ein Repetitionsbuch zu bieten, leistet jedoch das
dritte Kapitel, in dem Beulke praktische Übersichten über die behandelten Probleme aufführt.
Der Nutzer wird vom Inhaltsverzeichnis über die einzelnen Fälle bis hin zu den Übersichten im dritten Kapitel konsequent auf die einzelnen Probleme geführt. Möchte man z.B.
sein Wissen über Notwehr prüfen, wird man im Inhaltsverzeichnis, in dem unter jedem Fall die behandelten Schwerpunkte aufgeführt sind, zuerst fündig. In Fall 5 (verschuldete
Notwehrlage) und der Hausarbeit (Notwehrexzeß) wird § 32 problematisiert. Ein Überfliegen der Fälle des 1. Kapitels ergibt dann weitere Aspekte in Fall 7
(Erlaubnistatbestandsirrtum) und Fall 9 (Fehlen des subjektiven Rechtfertigungselements). Die konkreten Ausprägungen der jeweils aufgeführten Notwehrelemente sind dann im 3.
Kapitel noch einmal in der Übersicht der Problemschwerpunkte aufgeführt. So ist gewährleistet, daß der Klausurenkurs auch das Lernen und Wiederholen einzelner Probleme
ermöglicht.
Zu den Klausurfällen selbst ist zu sagen, daß der Anspruch an den Anfänger ziemlich hoch ist. Da sich jeder Fall im Grunde auf wenige Probleme beschränkt, diese dafür aber
tiefgründiger behandelt, wird erwartet, daß der Bearbeiter sich in der Materie wirklich auskennt. Wenn dies noch nicht der Fall ist, ist man aber spätestens nach der Lektüre
von Beulkes Lösungshinweisen erheblich schlauer.
Der Aufbau der Fälle im ersten Kapitel ist sehr übersichtlich. Zunächst sind Sachverhalt und Fallfrage auf einer Seite abgedruckt, was für Kopien des Sachverhaltes sehr
hilfreich ist, da noch keine Lösungsansätze auf dieser Seite stehen. Im Anschluß findet sich eine kurze Lösungsskizze, der man die zu prüfenden Delikte, das Ergebnis und die
Schwerpunkte des Falles entnehmen kann. Schon hier zeigt sich, wie Beulke seine Leser an eine umfassende Fallösung heranführen möchte. Auf manche Delikte, die sich in der
Kurzlösung finden, wäre der Leser aus dem zweiten Semester nicht unbedingt von selbst gekommen. So prüft der Autor in Fall 1, in dem eine Frau den Kanarienvogel ihres
Ehemannes entfliegen läßt (der Vogel kommt aufgrund der Kälte einen Tag später ums Leben), nicht nur Sachbeschädigung, sondern auch Diebstahl und verneint diesen wegen
fehlender neuer Gewahrsamsbegründung.
Nach diesem ersten Überblick folgt eine im Gutachtenstil ausformulierte Lösung, wie sie im Ernstfall in der Klausur hätte aussehen sollen. Doch damit nicht genug. An
passender Stelle eingeschobene Aufbauhinweise und besonders die abstrakt gehaltenen Problemkästen runden das Angebot perfekt ab. Taucht z.B. in einem Fall ein bekanntes
Problem wie die Abgrenzung dolus eventualis / bewußte Fahrlässigkeit auf, fügt der Verfasser einen Feld mit der Erläuterung dieses Problems und allen dazu vertretenen
Theorien ein. Die Theorien sind kurz und knapp erläutert, wie es auch in einer Klausur ausreichen würde, und mit Argument und Gegenargument versehen. Für weitere
Informationen erfolgt dann wieder der Verweis auf die entsprechende Stelle in den Wessels-Lehrbüchern.
Beulke legt viel Wert darauf, neben der Fallösung auch einen Wiederholungseffekt beim Leser hervorzurufen. Der Nutzer soll das behandelte Problem wirklich verstanden und
gelernt haben. Deshalb werden nach der Lösung noch einmal alle Definitionen des Falles zum Auswendiglernen aufgeführt. Schließlich folgt eine Liste mit weiteren
Musterklausuren in Zeitschriften oder Fallösungsliteratur, die die gleichen Probleme behandeln. Damit bietet Beulke ein umfassendes Angebot, mit dem man wirklich auf die
nächste Klausur gewappnet sein sollte.
Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit der Anfängerhausarbeit. Zu Beginn sind die wichtigsten Formalien zur Anfertigung einer Hausarbeit auf gut einer Seite zusammengefaßt.
Auch hierzu gibt der Autor wieder Literaturhinweise. Der Aufbau der Musterhausarbeit folgt dem Konzept der Klausuren. Auch hier findet der Leser wieder eine kurze und eine
ausformulierte Lösung mit Problemkästen zu Täterschaft und Teilnahme, Notwehrexzeß, provozierter Notwehrlage und actio libera in causa. Besonders hervorzuheben ist auch das
umfangreiche Literaturverzeichnis zu eben diesen Problemen.
Das Herzstück zur Arbeit mit Beulkes Klausurenkurs ist jedoch das dritte Kapitel. Wer genau weiß, welches Thema er wiederholen oder vertiefen möchte, sollte hier zuerst
einen Blick hineinwerfen. In diesem Teil des Buches befindet sich eine Sammlung von wertvollen Übersichten, die einerseits unabhängig von den Fällen zum Lernen geeignet
sind, andererseits gerade auf den jeweils passenden Fall hinweisen.
Die erste Tabelle "Behandelte Problemschwerpunkte" führt alle 46 Probleme auf, aber nicht in der Reihenfolge, wie sie in den Fällen vorkommen, sondern geordnet nach der
Gesetzessystematik des StGB. Durch dieses System erkennt man schnell Zusammenhänge und kann durch die Kombination verschiedener Fälle einen guten Überblick über ein größeres
Problem erhalten. In der Tabelle finden sich neben einer kurzen Beschreibung des Problems auch die vorgeschlagene Lösung des Autors sowie der betreffende Fall. So hat man
den Inhalt eines Problems, seine Gesetzeseinordnung und die Fundstelle im ersten Kapitel auf einen Blick, was das Arbeiten mit dem Buch erheblich erleichtert.
Grundsätzlich ist der Klausurenkurs für die langfristige Vorbereitung auf Klausuren und Übung der Fallösung gedacht. Doch auch derjenige, der einen Tag vor der Klausur nur
noch schnell einige Definitionen wiederholen möchte, ist mit dem Buch gut beraten. Ebenfalls im dritten Kapitel werden alle in den Musterklausuren und der Hausarbeit
benötigten Definitionen, 53 an der Zahl, übersichtlich aufgeführt und mit einer Fundstelle in den Wessels-Lehrbüchern sowie in den Fällen des Klausurenkurses selbst
versehen.
Aufbauübersichten für alle Deliktstypen, wie sie auch aus dem Wessels/Beulke schon bekannt sind, runden das Angebot ab. Diese sind sehr kurz gehalten, um sie sich gut
einprägen zu können, erfassen aber immerhin alle Rechtfertigungsgründe mit den zugehörigen Paragraphen.
Für den Anfänger ebenfalls sehr wertvoll ist der Abschluß des Buches, in dem Beulke eine Auswahl von weiteren Fallösungsbüchern und Anleitungsaufsätzen sowie einige
Zeitschriftenfälle für Anfängerübungen aus den Jahren 1982 bis 2001 mit Autor, Fundstelle und behandelten Problemen präsentiert. So kann der Leser weitere Werke zu Rate
ziehen oder zusätzliche Fälle bearbeiten. Besonders für die Studenten, die am Beginn ihres Studiums stehen, ist diese Liste eine exzellente Hilfe bei der Suche nach
passenden Aufsätzen zu bestimmten Fragestellungen.
Der "Klausurenkurs im Strafrecht I" ist besonders für Studienanfänger in Vorbereitung auf den kleinen Strafrechtsschein ein sehr empfehlenswertes Buch. Wer die Fälle
sorgfältig durcharbeitet und die Literaturhinweise als Ergänzung nutzt, ist gut auf den Ernstfall vorbereitet. Sinnvoll ist mit Sicherheit die parallele Nutzung der
Wessels-Lehrbücher, jedoch kann für tiefergehende Informationen auch ein anderes Lehrbuch zu Rate gezogen werden. Auch für Examenskandidaten empfiehlt Beulke selbst das
vorliegende Werk, für diese biete es das absolut notwendige "Basiswissen". Man darf gespannt sein auf die folgenden Klausurenkurse für die Fortgeschrittenenübung und die
Examensvorbereitung.
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