Jurawelt

Artikel 11108
Dr. Kerstin Lindenau
10.06.2006

Mehr als ein Kommentar

Eine Rezension zu:

Wolfgang Joecks

Studienkommentar StGB


6. Auflage

C.H. Beck, München 2005, 823 Seiten, 29,50 €
ISBN 3-406-53845-2

http://www.beck.de

Bei dem Studienkommentar handelt es sich nicht um eine reine Kommentierung der Normen des Strafgesetzbuches, sondern der Inhalt des Buches geht weit darüber hinaus. Das Buch ist eine Kombination aus Lehrbuch, Kommentierung und Repetitorium. Bereits daraus ergibt sich, dass der Studienkommentar sich vor allem an Studenten und Referendare wendet. Für diese ist das Buch aufgrund der Konzeption, der Hinweise zu den jeweiligen Prüfungsordnungen und der Kompaktheit des vermittelnden Stoffes eine sehr gute Hilfe für die Vorbereitung von Klausuren während des Studiums und zum Examen. Auch bei der Bearbeitung von Hausarbeiten können aus dem Studienkommentar wichtige Erkenntnisse gewonnen werden.

In der 6. Auflage des Studienkommentars wurden die Kommentierungen sämtlicher Vorschriften, die durch die strafrechtlichen Gesetzesnovellen des vergangnen Jahres geändert worden sind (z.B. durch das 37. StrÄndG), eingearbeitet und die neueste Entwicklung in der Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt.

In den jeweiligen Kommentierungen werden die examensrelevanten Streitfragen und bei prüfungsrelevanten Straftatbeständen die Aufbauschemata dargestellt. Dadurch wird es dem Leser ermöglicht, sich schnell einen Überblick über das Wesentliche zu verschaffen. Zudem wird der Lesefluss nicht durch zahllose Verweise auf Literatur und Rechtsprechung gestört. Diese sind zwar vorhanden, aber nicht so zahlreich wie in anderen Kommentierungen oder Lehrbüchern. Daher ist der Studienkommentar zwar nicht als alleiniges Hilfsmittel für die Bearbeitung einer Hausarbeit ausreichend, dies ist aber auch vom Autor nicht angestrebt. Dennoch ermöglichen es die vorhandenen Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung, wobei sich teilweise am Ende einer kommentierten Norm noch zusätzlich weiterführende Literatur- bzw. Leseempfehlungen befinden, sich einzelne Probleme tiefgründiger zu erarbeiten.

Die gewählte Darstellung bietet die Möglichkeit, den Stoff in strukturierter Weise zu erfassen, was sowohl für den allgemeinen als auch den besonderen Teil des StGB gilt. Im allgemeinen Teil werden unter anderem auch die Aufbauschemata für das unechte Unterlassungsdelikt, den Versuch sowie die Teilnahmeformen dargestellt. Zudem ist die Veranschaulichung des Stoffes durch das Einfügen von zahlreichen kleinen Beispielsfällen sehr gut gelungen. Auch im besonderen Teil kann die Darstellung überzeugen. So wird beispielsweise zu § 263 StGB kurz auf das Rechtsgut Vermögen und die historische Entwicklung des Delikts eingegangen. Beides ist für das Verständnis der Norm wichtig. Kommt es hingegen bei anderen Normen nicht auf die historische Entwicklung an, so wird diese auch nicht erwähnt, wodurch wiederum die Beschränkung auf das Wesentliche zum Ausdruck kommt. Auch wird dargelegt, wie § 263 StGB sich in das Gesamtsystem im Hinblick auf das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung und andere Rechtsgebiete einfügt. Gerade durch solche Hinweise wird das Verständnis für das Normgefüge gefördert und es ist ein strukturiertes, normübergreifendes Lernen möglich. Da § 263 StGB den Studenten aber auch Referendaren oft Schwierigkeiten bereitet, ist zudem das Kapitel über die Grundprobleme und Auslegungstendenzen ein wichtiges Hilfsmittel beim Verständnis der Norm. So wird unter anderem bei den Auslegungstendenzen verdeutlicht, dass die Auslegung der einzelnen Merkmale des objektiven Tatbestandes – Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Vermögensschaden – für die Entscheidung über die Reichweite des Betrugstatbestandes wichtig ist. So beispielsweise, wenn man eine Täuschung durch Unterlassen für möglich hält, was mit einem eingängigen Fall aus dem Bereich des Versicherungsbetruges veranschaulicht wird. Vor den Erläuterungen der einzelnen Tatbestandsmerkmale wird der Aufbau des § 263 StGB dargestellt, was wiederum die Einordnung des nachfolgenden Stoffes in der gutachterlichen Bearbeitung einer Klausur erleichtert. Die einzelnen Tatbestandsmerkmale, zu denen es zahlreiche Streitigkeiten gibt, werden dann ausführlich dargestellt. Es werden die Probleme aufgezeigt und die Streitstände im Gutachtenstil aufbereitet, wodurch der studentische Leser quasi nebenbei auch den Gutachtenstil verinnerlicht und ihn so besser in den Klausuren anwenden kann. Zudem finden sich zahlreiche kleinere Beispielsfälle. Durch diese wird der Stoff anschaulicher und das theoretische Wissen handhabbarer. Unter dem Abschnitt allgemeine Lehren werden kurz die Besonderheiten in Bezug auf den allgemeinen Teil – bei § 263 StGB den Versuch und die Wahlfeststellung – aufgezeigt. Die Aktualität des Studienkommentars zeigt sich hier unter anderem daran, dass kurz erläutert wird, ob das Erschleichen von BAföG-Leistungen nach § 263 StGB strafbar ist und es wird die Frage aufgeworfen, ob § 58 Abs. 1 Nr. 1 BAföG die Anwendung des Betrugstatbestandes sperrt. Festzustellen ist somit bei den Kommentierungen, die hier beispielhaft an § 263 StGB näher erläutert wurden, dass dem Leser ein strukturiertes Erfassen des Stoffes ermöglicht wird. Dadurch, dass der Stoff in kompakter aber sehr lesefreundlicher Form aufbereitet wurde, geht der Studienkommentar weit über eine normale Kommentierung hinaus.

Gesamteindruck:
Der Studienkommentar eignet sich für Studenten und Referendare sehr gut zur Examensvorbereitung und als Hilfsmittel im Studium. Aufgrund der klaren Struktur der einzelnen Kommentierungen, den vorhandenen Aufbauschemata, den Beispielsfällen und Streitdarstellungen ist das Erfassen sowie das Lernen des dargestellten Stoffes gut möglich. Durch diese Eigenschaften können mit Hilfe des Studienkommentars die einzelnen Normen besser zu verstanden und einzelne Definitionen oder Streitstände nachgeschlagen werden. Die Kombination aus Kommentar, Lehrbuch und Repetitorium ist hier ausgesprochen gut gelungen.





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