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Juli 2004: Der Parallellaie in der Wertungsschleife
1. Juli 2004

Der Parallellaie in der Wertungsschleife


Es gibt sicher in jeder Profession eine ausgeprägte Abneigung gegen die Einmischung Fachfremder, die alles besser wissen wollen. Aber – soviel Eigenlob darf sein – niemand hat dafür so ein schönes Wort geschaffen wie die verständnisvoll-tröstende "Parallelvorstellung in der Laiensphäre". Da können nicht einmal die Computertechniker mit ihrem "Dümmsten Anzunehmenden User" mithalten. Der Computertechniker hat aber auch noch ein vergleichbar einfaches Leben, denn ich als Normal-DAU würde ihm einfach nur meinen Rechner vor die Nase stellen und dazu etwas Schlaues sagen wie: "Der geht nicht mehr." Alles andere ist dann seine Sache. Es besteht nicht der geringste Anlass, mich durch irgendwelches Geschwätz gleich auch noch als erbärmlichstes Technik-Greenhorn der nördlichen Hemisphäre zu outen. Nun sollte der Jurist, der weiß Gott ein Experte in Rechthaberei ist, diese Vorliebe bei anderen natürlich am wenigsten anprangern. Aber ein paar amüsante Situationen möchte ich doch gerne vorführen, an denen man erkennt, wie das so ist, wenn einem der kundige Laie wieder einmal in Alltagssituationen die Rechtslage erläutert.

Zu meinen liebsten Freunden gehören ja die Aboservice-Mitarbeiter mehr oder weniger aller großen deutschen Zeitungen. Will man ein Abonnement kurzfristig kündigen, so erhält man grundsätzlich immer einen summarischen Überblick über die einschlägigen AGB, der sich in zwei bis drei Punkten selbst widerspricht. Anschließend wird umständlich und ein wenig ergebnisorientiert erläutert, dass man gegen eben diese AGB verstoßen habe ("Das is so, das können Sie mir schon glauben!"). Zu guter Letzt wird dann aber immer das Abo (ausnahmsweise!!!) solange ausgesetzt, bis die Kündigung wirksam wird, so dass man in keinem Fall weiter bezahlen muss. Ich habe mehrfach versucht, den letzten Schritt der Prozedur gleich am Anfang vornehmen zu lassen, aber das ist völlig aussichtslos. Der Preis für die Stornierung ist eine unerbittliche Aufklärung über zentrale Fragen des AGB-Rechts, und wem das nicht passt, der kann ja weiter Zeitung lesen.

Ähnlich erfreulich verlief mein Gespräch mit dem Zustellservice in demselben Call Center, als der traditionell schusselige Zeitungsausträger kürzlich den Haustürschlüssel abgebrochen hatte. Der Versuch des Mitarbeiters, die anfallenden Kosten mit der Begründung auf mich abzuwälzen, der alte sei schließlich mein Eigentum gewesen, überzeugte ihn am Ende selbst nicht mehr so ganz (Er: "Schließlich ist es Ihr Schlüssel, den er beschädigt hat." – Ich: "Genau." – Er: "Ähh…"). Der Parallellaie in der Warteschleife erklärte sich aber in der Folge nur dann bereit, den neuen Schlüssel zu bezahlen, wenn die Zeitung daran Eigentum erhalte. Es folgte eine ausgesprochen fruchtlose Diskussion über den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz bei Mietsachen, die ich als Punktsieger verließ: Es gelang mir, den guten Mann an die Hausverwaltung abzuschieben.

Ein schier unerschöpfliches Expertenwissen bergen auch unsere ehemaligen Staatsbetriebe, allen voran die Warteschlangenspezialisten von der Post. Eine Bekannte wurde etwa in Berlin von gleich zwei gelbbeblusten Damen zur Rush Hour in eine ausufernde Kontroverse über die erforderliche Mindestkantenhöhe von Paketsendungen verwickelt ("Ditt is aba nich versichert, wa?"). Die umstrittene Auslegung des Wortes "Mindesthöhe" in der Post-Kundenbroschüre – die Postfachfrauen bezogen diese hartnäckig auf den Rand des Paketes, was zur Folge hatte, dass sie geklebte Umschläge generell nicht als Paket akzeptieren wollten – hätte am Ende beinahe zu Tätlichkeiten geführt. Meine Bekannte spielt jetzt mit dem Gedanken, Pakete zukünftig nur noch über ihren Anwalt zu verschicken.

Ich selbst habe dagegen noch Menschen wie Christiane einen Platz in meinem Herzen reserviert. Christiane arbeitet im Call Center eines größeren Handy-Vertickers und hat dort eine Art Rudelführerposition inne. Es fällt ihr deshalb manchmal ein wenig schwer, von der Arbeit abzuschalten. Dies bekam ich beim gemeinsamen Weggehen zu spüren, als ich gegen zwei Uhr morgens den Fehler machte, zu erwähnen, dass mir einmal ein online bestelltes Mobiltelefon mit einigen Tagen Verspätung geliefert worden war. Christiane begann ohne Umschweife damit, mir meine Rechte zu erläutern, und zwar im Brüllton, um die erheblichen Nebengeräusche zu übertönen. Schüchterne Hinweise auf ein abgeschlossenes Jurastudium und die Tatsache, dass ich mit dem Gerät und dem Provider auf’s Beste zufrieden sei, konnten sie an dieser Stelle schon nicht mehr stoppen. Was ich bei dem zwanzigminütigen Vortrag zu hören bekam, klang stark nach einer Halbtagsschulung in Fernabsatzgeschäften, an deren Ende eine schlecht kopierte Fassung des alten § 361a BGB ausgeteilt worden war. Mit etwas Geduld hätte ich von Christiane wohl kostenlos ein Zweit- oder Drittgerät erhalten können, und ich bedauerte rasch, dass ich nicht gleich bei ihr eingekauft hatte.

Meine Rettung in diesem letzten Fall kam unverhofft, denn als der Leidensdruck schier unmenschlich wurde, sagte ich irgendwann einfach zu Christiane: "Ich glaube, du hast Recht." Und zu meiner großen Überraschung verstummte sie sofort und lehnte sich zufrieden lächelnd zurück. Ich dachte mir dann nur, dass das einzige, was schöner ist, als Recht zu haben, sein muss, Recht zu bekommen. Diesen Satz werde ich in Zukunft wieder mehr beherzigen.

Mit den besten Grüßen

Ihr

Justus A. Bonus

Kontakt: justus.bonus@jurawelt.com

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Reaktionen zu dieser Kolumne:

J. P.:

"Lieber Justus,
ich habe mich beinahe totgelacht und musste mich an eine Begebenheit erinnern:
Vor einigen Jahren, aber bereits nach Abschluss des Ersten Examens wurde ich endlich (!) von meinem Schwager, ein Obst- und Gemüsehandler, über den Unterschied zwischen Mord und Totschlag aufgeklärt. Ein Mord liege stets dann vor, wenn der Täter mit Vorsatz handele. Mein Einwand, auch eine Totschlag könne vorsätzlich verübt werden, wurde niedergemetzelt. Er erklärte mir, ich hätte unrecht, dies würde ich wissen, wenn ich erstmal ausgelernt hätte und dann auch so schlau wäre wie er.

Jetzt habe ich ausgelernt, und weiß es immer noch nicht besser. Soviel zu unserer Ausbildung!

Im übrigen ist diese Geschichte auch ein Grund dafür, dass ich keine, absolut keine rechtlichen Probleme meiner Familie löse. Es findet sich immer jemand der es besser weiß."

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