Die Großaktionäre der Banken und Investoren, die eine sogenannte "bedeutende Beteiligung" an einer Bank erwerben wollen, unterliegen einer besonderen Zuverlässigkeitskontrolle der Bankenaufsicht. Das zugrunde liegende Verfahren wird als Anteilseignerkontrolle bezeichnet. Dieses Kontrollverfahren, das im Kreditwesengesetz geregelt ist, wird in der vorliegenden Arbeit untersucht. Um den Zusammenhang aufzuzeigen, in dem die Anteilseignerkontrolle steht, werden auch die Grundzüge der allgemeinen Aufsicht über die nach dem Kreditwesengesetz beaufsichtigten Unternehmen dargestellt. Sodann werden die Schwachstellen des gegenwärtigen Regelwerks zur Anteilseignerkontrolle im Bankenbereich aufgezeigt und Änderungsvorschläge gemacht.
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