Jurawelt

Band 51: Der Prozeßstoff der zweiten Instanz im Zivilprozeß in der deutschen Gesetzgebungsgeschichte seit 1877
Titelblatt der juristischen Reihe Tenea-Verlag/jurawelt











Der Inhalt:
Am 1. 1. 2002 trat das Zivilprozeßreformgesetz in Kraft. Einen Kernpunkt der Reform bildet die Umgestaltung der Berufung, was an sich schon ein Novum in der deutschen Gesetzgebungsgeschichte ist. Die Aufgabe der zweiten Instanz des Zivilprozesses soll nun, zumindest nach dem Wortlaut der Gesetzesvorschriften, nicht mehr die Fortsetzung des Verfahrens der ersten Instanz sein, sondern die Kontrolle des Urteils und des Verfahrens der ersten Instanz. Es ist jedoch eine andere Frage, was und in welchem Umfang durch das Reformgesetz tatsächlich geändert werden. Das Ziel dieser Arbeit ist, die neue Berufung im Rahmen der deutschen Gesetzgebungsgeschichte zu würdigen. Die Aufmerksamkeit wird hauptsächlich auf die Gründe gerichtet, warum gewisse Formen des Rechtsmittels oder einzelne Maßnahmen von den gesetzgeberischen Arbeiten und sonstigen Reformvorschlägen befürwortet, kritisiert, gewählt oder abgelehnt wurden. Die Arbeit beginnt mit der CPO von 1877 und ihrer Entstehung. Im Anschluß an sie wird die österreichische ZPO von 1898 vorgestellt; sie wird wegen ihres Einflusses auf die deutsche Reformdiskussion zum besseren Verständnis der letzteren in die Arbeit aufgenommen. Danach werden die Novellen 1924 und 1933, die sog. Vereinfachungsnovelle von 1977 und schließlich das Zivilprozeßreformgesetz von 2001 mit der jeweils vorhergegangenen Reformdiskussion behandelt. Am Ende wird versucht herauszufinden, welche Tendenzen in der Gesetzgebungsgeschichte festzustellen sind.

Der Autor:
Jung Hoo Oh

Die Datei:
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Bezugsmöglichkeiten:

"Der Aktenvortrag im Strafrecht" von Michael Schmitz, "Der Aktenvortrag im Zivilrecht" von Claudia Theesfeld und "Der Aktenvortrag im Öffentlichen Recht" von Holger Janssen
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Barcelona, Kanzlei VOELKER
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