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Der Finanzdienstleistungsbereich ist ein Kernbestandteil der europäischen Wirtschaft, der von allen Wirtschaftsteilnehmern – zunehmend auch von
Verbrauchern insb. als Ergänzung der staatlichen Versicherungssysteme – in Anspruch genommen wird. Verbraucher sind als Laien bei der Inanspruchnahme von
komplexen Finanzdienstleistungen besonders schutzbedürftig. Es handelt sich um technisch komplexe und komplizierte Rechtsprodukte, die erst durch umfangreiche
Klauselwerke selbst Gestalt annehmen und nur mittels textlicher Umschreibung produziert und vermarktet werden können. Selbst wenn es einem Verbraucher entgegen der
Regel gelingt, bei Abschluß des Vertrages die wesentlichen Eigenschaften der Finanzprodukte zu erkennen, kann er diese Spezialinformationen aber häufig nicht
ausreichend einordnen, um sich bei seiner Marktentscheidung so daran orientieren zu können, dass er das für sich beste Produkt herausfindet. Schließlich sind die
wahren Auswirkungen des Finanzproduktes, z. B. der Deckungsumfang einer Versicherung, für den Verbraucher häufig erst in der Zukunft sichtbar, z. B. bei der
Versicherung erst wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Die Notwendigkeit und die Harmonisierung des Verbraucherschutzes ist auf europäischer Ebene im
Hinblick auf Finanzprodukte anerkannt. Auch die Richtlinie über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (93/13/EWG), die den Kernbereich des Zivilrechts
elementar betrifft, erfasst als »horizontale Gesetzgebung« Finanzprodukte. Untersucht werden Problemschwerpunkte, die sich bei der Auslegung und Anwendung der
Klauselrichtlinie auf Finanzprodukte ergeben. Herbei wird besonderer Wert auf die rechtsvergleichende Betrachtung gelegt, es wird ausführlich die Umsetzung und
Anwendung der Richtlinie in den EU-Mitgliedstaaten allgemein und im besonderen auf Finanzprodukte dargelegt. Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Frage des
Kontrollumfanges von Versicherungsbedingungen nach Art.4 II iVm 19. Erwägungsgrund, Satz 3, der Richtlinie dar.
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