Inspiriert von den Vorgängen im Zusammenhang mit der Übernahme des Mannesmann-Konzerns durch die britische Vodafone um die Jahreswende 1999/2000
untersucht der Autor die rechtlichen Grenzen für Abfindungszahlungen an Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften. In einem aktienrechtlich fokussierten Teil werden
Abfindungen als Teil der an Vorstände gewährten Gesamtvergütungen betrachtet. Es wird eine Konkretisierung des Angemessenheitsbegriffes des § 87 Absatz 1 AktG und des
wohlverstandenen Unternehmensinteresses vorgenommen. Es wird dargestellt, dass sogenannte »Wertsteigerungsbeteiligungen « oder »Anerkennungsprämien« mit dem
einschlägigen Recht nicht vereinbar sind und ihre Gewährung eine klare Pflichtwidrigkeit bildet. Dem konkreten Zeitpunkt der Gewährung der hier bearbeiteten
Abfindungen wird in einem übernahmerechtlich orientierten zweiten Bearbeitungsteil Rechnung getragen. Insbesondere werden dabei die Fallgruppen der golden handshakes
und der golden parachutes rechtlich interpretiert. Problematisiert werden die Probleme bei der Umsetzung der rechtstheoretischen Erkenntnisse in die Rechtspraxis de
lege lata. Die erkannten Unzulänglichkeiten münden in ausführlichen und zur Diskussion gestellten Vorschlägen de lege ferenda. In einer fragmentarisch gehaltenen
strafrechtlichen Bearbeitung des Themas wird zu Problemen des Untreuetatbestandes Stellung genommen. Dabei werden die Differenzen bei der Definition des
Pflichtwidrigkeitsbegriffes im aktienrechtlichen und im strafrechtlichen Sinne ausgearbeitet und die einschlägige Rechtsprechung diskutiert.
Torsten Pape wurde 1974 in Gera/Thüringen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Sein Referendariat
absolvierte er in Berlin und New York. Im Jahre 2004 promovierte er an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Der Autor ist seit 2004 als Rechtsanwalt und
Unternehmensjurist in Berlin tätig.