Inspiriert von den Vorgängen im Zusammenhang mit der Übernahme des Mannesmann-Konzerns durch die britische Vodafone um die Jahreswende 1999/2000 untersucht der Autor die rechtlichen Grenzen für Abfindungszahlungen an Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften. In einem aktienrechtlich fokussierten Teil werden Abfindungen als Teil der an Vorstände gewährten Gesamtvergütungen betrachtet. Es wird eine Konkretisierung des Angemessenheitsbegriffes des § 87 Absatz 1 AktG und des wohlverstandenen Unternehmensinteresses vorgenommen. Es wird dargestellt, dass sogenannte »Wertsteigerungsbeteiligungen « oder »Anerkennungsprämien« mit dem einschlägigen Recht nicht vereinbar sind und ihre Gewährung eine klare Pflichtwidrigkeit bildet. Dem konkreten Zeitpunkt der Gewährung der hier bearbeiteten Abfindungen wird in einem übernahmerechtlich orientierten zweiten Bearbeitungsteil Rechnung getragen. Insbesondere werden dabei die Fallgruppen der golden handshakes und der golden parachutes rechtlich interpretiert. Problematisiert werden die Probleme bei der Umsetzung der rechtstheoretischen Erkenntnisse in die Rechtspraxis de lege lata. Die erkannten Unzulänglichkeiten münden in ausführlichen und zur Diskussion gestellten Vorschlägen de lege ferenda. In einer fragmentarisch gehaltenen strafrechtlichen Bearbeitung des Themas wird zu Problemen des Untreuetatbestandes Stellung genommen. Dabei werden die Differenzen bei der Definition des Pflichtwidrigkeitsbegriffes im aktienrechtlichen und im strafrechtlichen Sinne ausgearbeitet und die einschlägige Rechtsprechung diskutiert.
|