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Band 77: Die elektronische Signatur
Titelblatt der juristischen Reihe Tenea-Verlag/jurawelt

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  • Der Inhalt:
    Der elektronische Geschäftsverkehr ist anerkanntermaßen ein zukunftsträchtiger Wachstumsmarkt. Allerdings wurde das Internet bisher mitunter als »rechtsfreier Raum« empfunden. Wurden auch schon vor Einführung der elektronischen Signatur viele Verträge wie Buchbestellungen oder Hotelreservierungen im Internet geschlossen, so herrschte hierbei doch immer eine gewisse Rechtsunsicherheit, die sich wachstumshemmend auswirkte. Wer Verträge im Internet abschließen wollte, konnte sich nicht sicher sein, mit wem er tatsächlich kontrahierte und ob sein Vertragspartner auch wirklich der war, für den er sich ausgab. Verträge, für die der Gesetzgeber die Schriftform zwingend vorschreibt, konnten im Internet nicht geschlossen werden. Hier musste trotz aller modernen Kommunikationsmedien zu Feder und Tinte gegriffen werden. Am 20. Januar 2000 trat die Signatur-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft in Kraft. Damit sollte insbesondere der Abschluss rechtsverbindlicher Verträge im Internet einfacher und sicherer werden. Diese setzte der deutsche Gesetzgeber vor allem durch das Formvorschriftenanpassungsgesetz und das neue Signaturgesetz um. Die vorliegende Arbeit stellt Inhalt und Entstehung von Richtlinie und Umsetzungsgesetzen dar und bewertet die neue Rechtslage. Dabei kommt sie zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber die Richtlinie überwiegend korrekt umgesetzt hat. Die elektronische Form erfüllt die Funktionen der Schriftform ähnlich gut wie letztere, so dass auch sie einen gerechtfertigten Eingriff in den Grundsatz der Formfreiheit darstellt. Die systematische Einarbeitung der neuen Vorschriften ist insgesamt als geglückt anzusehen.

    Der Autor:
    Clemens-August Heusch, geb. 1974 in Aachen, Abitur 1993 am Aloisiuskolleg, einem Jesuiteninternat in Bonn- Bad Godesberg, Studium in Freiburg, Bonn, Maastricht (Magister Iuris Communis, LL.M.) und Köln (Promotionsstudium), Referendariat 2002 bis 2004 am Landgericht Köln, dabei Stationen beim Insolvenzverwalter Dr. Nerlich und bei der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer an den Standorten Köln und Brüssel, seit 2004 tätig als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Bird & Bird am Standort Düsseldorf, dort überwiegend im IP-Bereich tätig.

    Die Datei:
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    • Die elektronische Signatur
      Änderungen des Bürgerlichen Rechts aufgrund der Signatur-Richtlinie (1999/93/EG) durch das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13. Juli 2001


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