Im Jahr 2002 hat der europäische Gesetzgeber ein aus sechs Richtlinien und einer Entscheidung bestehendes Reformpaket verabschiedet, welches zu einer grundlegenden Neugestaltung des Telekommunikationsrechts der Mitgliedstaaten führen wird. Einer der Hauptgründe für die Reformierung war die zunehmende Verschmelzung von Telekommunikation, Medien und Informationstechnologien. Diesem Phänomen der Konvergenz wollte der europäische Gesetzgeber dadurch begegnen, dass er einen für alle Übertragungsnetze und -dienste einheitlichen Rechtsrahmen schafft. Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit das neue europäische Telekommunikationsrecht tatsächlich einen konvergenten Regulierungsansatz verfolgt und versucht Möglichkeiten zur Lösung damit verbundener regulativer Probleme aufzuzeigen. Dabei werden das »alte« Gemeinschaftsrecht, seine Umsetzung durch das Telekommunikationsgesetz von 1996 sowie der neue europäische Rechtsrahmen vergleichend betrachtet. Der Verfasser erörtert den durch das Marktmacht- bzw. Marktbeherrschungskonzept realisierten asymmetrischen Regulierungsansatz des Telekommunikationsrechts und untersucht, ob bei Marktabgrenzung und Bestimmung der Marktmacht von Unternehmen das Zusammenwachsen der Übertragungswege hinreichende Berücksichtigung gefunden hat. Besonders eingehend beschäftigt sich der Autor mit der Regulierung der sog. Terminierungsentgelte. Er setzt sich ausführlich mit der Marktbeherrschungssituation auf den Terminierungsmärkten auseinander und stellt Optionen zur Regulierung der Terminierungsentgelte unter dem neuen europäischen Rechtsrahmen vor.
|