Das von der Rechtsprechung und der Literatur bis in die jüngste Zeit kontrovers diskutierte Problem der Verjährung der Polizeipflicht bzw. einer anderweitigen zeitlichen Begrenzung dieser stellt sich im Altlastenrecht, wo denjenigen Gefahren begegnet wird, die teilweise schon jahrzehntelang bestehen, bisher aber latent blieben. Diese Problematik ist gerade durch das neue Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) wieder in den Fokus des rechtlichen Interesses gerückt. Insbesondere die dort angeordnete Sanierungspflicht des Gesamtrechtsnachfolgers des Verursachers verstärkt neben der Einführung neuer Haftungstypen das Problem der Zurechnung lange währender Gefahrsituationen. Durch die Perpetuierung wird die Situation einer »Ewigkeitshaftung« für Gefahren provoziert. Außerhalb des BBodSchG stellen sich parallele Fragen für den Bereich der rechtlichen Begegnung von (dem Regime des allgemeinen Ordnungsrechts unterfallenden) Spätfolgen im Bergbau.
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Rechtsanwalt Michael Kummermehr wurde 1971 in Ludwigshafen/ Rhein geboren. In Mannheim, Bonn, Speyer sowie an der U.W.E. in Bristol studierte er Rechtswissenschaften. Nach seinem zweiten Staatsexamen arbeitete er zwei Jahre am Lehrund Forschungsgebiet Berg- und Umweltrecht der RWTH Aachen. Seit 2001 ist er in Berlin bei einer amerikanischen Anwaltskanzlei tätig.
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