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Nach einer fast 20 Jahre währenden Diskussion in der Rechtswissenschaft wurde in Gestalt des § 24 Abs. 2 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) für das
Altlastenrecht erstmalig bundeseinheitlich ein sogenannter Störerausgleichsanspruch, also ein interner Regreßanspruch im Innenverhältnis mehrerer ordnungsrechtlich
Verantwortlicher, normiert. Die Vorschrift des § 24 Abs. 2 BBodSchG ist für den Bereich der Altlastenfinanzierung von großer praktischer Bedeutung, weil insbesondere
behördlich herangezogene Grundstückseigentümer durch den ermöglichten Innenregreß die Sanierungskosten auf die eigentlichen Verursacher abwälzen können. Die Arbeit
widmet sich umfassend der Vorschrift des § 24 Abs. 2 BBodSchG. Der Schwerpunkt der Arbeit besteht dabei darin, die in der Rechtspraxis besonders bedeutsamen
Problemstellungen herauszuarbeiten und angemessene Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Ein eigenes Kapitel betrifft die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs und
hierbei vor allem die Frage nach vor Gericht zu gewährenden Beweiserleichterungen.
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Pascal Heßler, geb. 1972 in Geldern am Niederrhein; Abitur am Friedrich-Spee-Gymnasium in Geldern 1991; Studium der Rechtswissenschaften an der
Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 1994–1998; Erstes juristisches Staatsexamen 1999; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehr- und Forschungsgebiet
Berg- und Umweltrecht der RWTH Aachen 1999–2001, Zweites juristisches Staatsexamen 2003; seit 2003 Rechtsanwalt in Köln; Promotion 2004.
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