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Band 73: Vergütungsrisiken des Subunternehmers im internationalen Industrieanlagenbau - Eine vergleichende Studie über die Zulässigkeit bedingender Zahlungsklauseln nach deutschem, amerikanischem und englischem Recht
Titelblatt der juristischen Reihe Tenea-Verlag/jurawelt

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  • Der Inhalt:
    Die dem General- und Subunternehmereinsatz typische »Kettenvergütung«, bei der die Zahlung des Werklohns zunächst vom Auftraggeber an den Generalunternehmer erfolgt und von diesem pro rata an den Subunternehmer weitergeleitet wird, führt zu erheblichen Problemen, wenn es auf der Auftraggeber- oder der Generalunternehmerebene zu einer Unterbrechung des cash flows kommt. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich für den Generalunternehmer, wenn eine Zahlung des Auftraggebers wegen Insolvenz unterbleibt, er aber aufgrund der Trennung der Vertragsverhältnisse verpflichtet bleibt, den vollen Werklohn an den Subunternehmer abzuführen. Im anglo-amerikanischen Rechtskreis hat sich mit den sogenannten »pay-if-paid«- bzw. »pay-when-paid«-Klauseln eine vertragliche Regelung etabliert, die dieses Dilemma zu überwinden versucht, indem sie den Werklohnanspruch des Subunternehmers unter die aufschiebende Bedingung einer Zahlung durch den Auftraggeber stellt. Diese »bedingenden« Zahlungsklauseln sind dogmatisch nach deutschem Recht nicht unproblematisch. Vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung und Gesetzgebung in den USA und Großbritannien stellt die Arbeit die Rechtslage dar und bietet eine praxisorientierte Betrachtung derartiger Klauseln, insbesondere vor dem Hintergrund moderner Finanzierungsmethoden, wie der Projektfinanzierung.

    Der Autor:
    Holger Langer geb. 1972 in Hildesheim; 1991 Abitur am Bischöflichen Gymnasium Josephinum in Hildesheim; 1991–1993 Ausbildung zum Bankkaufmann; 1993–1994 Zivildienst; 1994–1998 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover; 1998 Erste Juristische Staatsprüfung; 1999–2000 LL.M. Studium an der University of London, Queen Mary & Westfield College; 2001–2003 Referendariat am Hans. OLG Hamburg, Stationen u.a. bei der Deutschen Botschaft in Manila, Freshfields Bruckhaus Deringer, Hamburg, und Baker & McKenzie, Frankfurt; 2003 Zweite Juristische Staatsprüfung; seit 2004 Tätigkeit als Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle, Hamburg, im Bereich Privates Baurecht.

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